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Zahlungsaufforderung der Stadtkasse als zuständige Vollstreckungsbehörde

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einszweioderdrei:
Der Vollständigkeit halber anbei das Schreiben.

mini:

--- Zitat von: rundfunkgegner am 02. Juni 2015, 13:49 ---
--- Zitat von: mini am 02. Juni 2015, 12:40 ---Widerspruch und Klage sind schwierig und mit diversen Kosten verbunden.

--- Ende Zitat ---

Einen Widerspruch zu schreiben ist weder schwieriger, noch kostenintensiver, als den Versuch (!) zu unternehmen eine Vollstreckung abzuwehren.

--- Ende Zitat ---

Und dann? Die allermeisten Klagen in der ersten Instanz sind negativ für die Kläger ausgegangen. Dann kommen zu den Rundfunkbeiträgen auch noch die Gerichtskosten dazu. Den Weg durch die Instanzen können und werden sich nicht allzuviele leisten. Falls es zu einem gerichtlichen Kippen bzw. zu einem Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht kommen sollte, wird das wahrscheinlich entweder von einem Anwalt (der sich selbst vertritt) oder von einem Unternehmen geführt werden.

Der "Versuch", die Vollstreckung abzuwehren, ist zumindest in Berlin nicht so schwierig, wenn man den Erhalt des Rückstandsbescheides bestätigt (damit das "Ausredenargument" wegläßt) und damit umso genauer den fehlenden Grundlagenbescheid angreifen kann. Das macht eben kein Finanzamt - und das verstehen deshalb Finanzamtsmitarbeiter.

Gast:
Beim Widerspruchsverfahren mit "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" geht es vordergründig darum erstens) aus einem Bescheid erst gar keinen vollstreckbaren Titel werden zu lassen und zweitens) Rechtssicherheit zu erlangen indem vom gewährten Rechtsmittel "Widerspruch" Gebrauch gemacht wird.

Im Klageverfahren geht es dann darum Druck auf die Gerichte auszuüben, damit diese irgendwann vielleicht einmal Urteile fällen, die auch durchschnittliche Menschen für vernünftig erachten. Ich bin mir sicher umso mehr Klagen eingereicht werden, umso eher erfolgt ein Umdenken unter den Richterschaften. Jedenfalls solange nicht ernsthaft auf Einwände eingegangen wird sollten die Gerichte mit Klagen überflutet werden. ;)

In dem von Dir, mini, so gerne propagierten Verfahren - nämlich Widerspruchs- und Klageverfahren nicht für notwendig zu erachten - muss man doch schon sehr auf eine Einsicht der Vollstreckungsbehörde hoffen. Ein wie Du Dich ausdrückst "Behörde gegen Behörde" Geküngel und der Bürger als "schmunzelnder Dritte" bleiben ebenso vorerst fantasievolle Hoffnungen. Wer sagt denn, dass es nicht genau andersherum abläuft, nämlich dass Behörde und Behörde Hand-in-Hand gegen den Bürger agieren. Vermutlich ist ihm dann nicht mehr so ganz zum Schmunzeln zumute und hätte sich gewünscht die Zügel nicht komplett abgegeben zu haben.  ;)

honululu:
Moin alle zusammen,

meinem Nachbarn, Person X, steht eine Zwangsvollstreckung bevor.
Er hat nie GEZ Gebüren gezahlt geschweige denn auf diverse Zahlungsaufforderungen reagiert!
Nun kam die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung.
Da ich immer fleißig hier mitlese, habe ich ihm geraten sich direkt an die Kasse hamburg zu wenden.
Wir haben eine passende Email entworfen:
Mit Berufung auf das Gutachten, haben wir dargestellt, dass es eine Zwangsabgabe ist & damit sozialwidrig.
Außerdem machten wir darauf aufmerksam, dass schon mehrere Zwangsvollstreckungen gestoppt wurden etc... natürlich immer mit verlinkter Information.

Heute kam ein Schreiben vom Justitiariat der Finanzbehörde Hamburg - leider ohne Einsicht!
"keines, der an Sie versanten Schreiben ist als unzustellbar wieder zurück gegangen."
"Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht Hamburg kürzlich die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen bestätigt (Urteil vom 17.07.14, Az.: 3K 5371/13). Insofern besteht die öffentlich rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen auch weiterhin."
"Ein Widerspruch gegen die bloße Vollstreckungankündigung als solche ist jedenfalls nicht statthat"
und dann diese Drohung!:
"Vor diesem Hintergrund rege ich an, dass Sie Ihren hier zur Entscheideung vorliegenden Widerspruch zur vermeidung von Kosten zurück nehmen. Andernfalls wäre ich gezwungen Ihren Widerspruch zurück zu weisen. Dafür müsste ich eine Gebühr festsetzten...
...zwischen 15,- und 2000,- Euro."

Nun soll Person x bis zum 22.06. mitteilen, ob er den Widerspruch aufrecht erhalten will.

Er ist ziemlich aufgeregt & wir wissen nicht weiter...

ps: ich bin mir auch nicht sicher, ob es Taktisch klug ist solche Briefe hier einzufügen.

seppl:
Ich verweise hier mal auf

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14458.0.html

anscheinend gleichartiger Fall.

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