"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein
Zahlungsaufforderung der Stadtkasse als zuständige Vollstreckungsbehörde
Malwina:
Hallo liebe Bewohner des echten Nordens,
da hier so interessante Rechtsfälle gelöst werden, habe ich noch einen Fall.
Der fiktive Einwohner A der schönen Stadt Kiel erhält am 7. Oktober 2017 eine Zahlungsaufforderung . Adressat Amt für Finanzwirtschaft, Abteilung Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde.
Zahlungsaufforderung
Die Stadtkasse Kiel als zuständige Vollstreckungsbehörde ist beauftragt, von Ihnen für den NDR den nachstehend bezeichneten Gesamtbetrag im Wege der Verwaltungsvollstreckung einzuziehen.
Die Forderung wird bezeichnet: "Rundfunkgebühren/ Beiträge für die Zeit vom .... bis......"
ein Säumniszuschlag und Mahngebühren werden erhoben.
Der Forderungsbetrag wird genannt,
#die Spalte "Gesamtbetrag" ist nicht ausgefüllt.
Es wird die Gelegenheit gegeben, innerhalb drei Tagen zu bezahlen.
Der Satz "Wir haben Sie aufgesucht, jedoch nicht angetroffen" ist durchgestrichen.
Weitere Vollstreckungsmaßnahmen werden als möglich aufgeführt.
Unterschrift im Auftrag eines Sachbearbeiters ( keine Ahnung, ob der der Behördenleiter ist).
Keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Wie kann die fiktive Person A darauf reagieren? Erstmal nachfragen weshalb überhaupt Mahngebühren erhoben werden?
Anmerkungen: Die Zahlungsaufforderung ist sachlich unrichtig, denn Person A hat für das Jahr 2016 Rundfunkgebühren bezahlt.
Für gute Ratschläge sehr , sehr dankbar
liebe Grüße Malwina
Maverick:
Weshalb will Person A noch nachfragen, warum überhaupt Mahngebühren erhoben werden, wenn die gesamte Zahlungsaufforderung sachlich unrichtig ist?
Sachbearbeiter anrufen, Forderung zurückweisen und ggfs. einen weitgehend geschwärzten Kontoauszug, aus dem die geleistete Zahlung für ein Quartal des Forderungszeitraums hervorgeht, faxen. Fertig.
Malwina:
Hallo,
die fiktive Person A hat Schulden aus drei Jahren wegen Arbeitslosigkeit und keinem eigenen Einkommen , bezahlt allerdings seit Ende 2015 Raten zurück.
Der Zeitraum der Forderung bis in das Jahr 2016 ist also sachlich unrichtig. Die Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Person A bezahlt hat, sind vorhanden.
Soll sie die mitschicken?
Sollte sie vorsorglich einen Widerspruch einlegen?
viele Grüße Malwina
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