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Autor Thema: Klagen vor den VGs in Rheinland-Pfalz derzeit "sinnlos".  (Gelesen 3153 mal)

s
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Hallo,

Tut mir leid, daß mein erstes Thema gleich ein solch schlechtes ist, aber es scheint so zu stimmen, das habe ich heute erfahren.
Die folgenden Ausführungen gelten nicht für jemanden, der einen dicken Geldbeutel hat.

Für den Rest gilt:
Durch das Urteil vom Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz wird kein VG in diesem Bundesland einer Klage auch nur annähernd rechtgeben.
Grund: Die VGs und OVGs sind an diese Rechtsprechung gebunden.
Selbst wenn der Richter also seiner Meinung nach den Argumenten folgen wollte, so kann er dies nicht tun. Es würde 1. (verfahrens-)rechtlich nichts bringen und 2. würde er sich damit quasi lächerlich machen, da er die Entscheidung des obersten Verfassungsorgans in RLP ignoriert. Laut dieses Urteils sind nämlich alle Verfassungsrechtlichen Fragen geklärt. Obs jetzt um Religionsfreiheit, Handlungsfreiheit oder Informationsfreiheit geht, das ist angeblich alles mit drin (das schau ich mir auch noch an).
Weitere Klagen (also Berufung) wurden zumindest in Koblenz (OVG) bisher alle abgewiesen mit einfachem Verweis auf dieses Urteil (PDF).
Im Grunde sollte das bei den anderen OVGs in RLP auch so geschehen.

Nur zur Info, das ist das, was ich heute bei meiner Verhandlung am VG Koblenz gelernt habe.

Es bleibt nur zu spenden an jemanden, der das bis zum (Bundes-)Verfassungsgericht durchzieht.
Und dort wurde bekanntermaßen immer Rundfunkfreundlich entschieden bisher.
ABER: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

In anderen Bundesländern, in denen eine so hohe Instanz bisher kein Urteil gefällt hat, sieht es natürlich anders aus.


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e
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Zitat
Durch das Urteil vom Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz wird kein VG in diesem Bundesland einer Klage auch nur annähernd rechtgeben.

In Bayern genau das gleiche. Genauso wird hier argumentiert.

Zitat
Es bleibt nur zu spenden an jemanden, der das bis zum (Bundes-)Verfassungsgericht durchzieht.
Und dort wurde bekanntermaßen immer Rundfunkfreundlich entschieden bisher.

So sehe ich das generell auch.

Es bleibt nur der Versuch einer Ruhendstellung für den Einzelnen.


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Es bleibt nur der Versuch einer Ruhendstellung für den Einzelnen.
Das geht eben auch nur, wenn es das höherinstanzliche Urteil noch nicht gibt.


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fox

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Man sollte nicht so leicht aufgeben.
Die Landesverfassungsgerichte haben gegen definierte Klagenpunkte geurteilt. Allgemein ist aber nur das Bundesverfassungsgericht zuständig um über die Verfassungsmäßigkeit zu urteilen (Das kann man auch in einer Klagebegründung mit angeben). Ich habe gegen meinen Widerspruchsbescheid einen Anwalt eingeschaltet, der mich vertreten wird (Ich bin leider kein guter Argumentierer in diesen Sachen) , auch mit dem Hinweis, bis vor das BVerfG zu ziehen. Wir versuchen, auch andere Argumente vorzubringen, die bei der Popularklage (Ich bin aus Bayern) nicht abgehandelt worden sind.


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Wir versuchen, auch andere Argumente vorzubringen, die bei der Popularklage (Ich bin aus Bayern) nicht abgehandelt worden sind.
Die Herausforderung wird sein, das dem Gericht klarzumachen, daß es um andere Punkte geht.
Man muß das Urteil also haarklein auseinandernehmen, wenn man dies bewerkstelligen möchte.


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z
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Man darf keine unrealistischen Erwartungen haben und das Ziel nicht aus den Augen verlieren.

Es ist genauso sinnvoll bzw. sinnlos wie alle anderen Klagen vor dem VGs. Vor dem VG und wahrscheinlich auch vor den OVGs wird kein Prozess gewonnen, egal in welchem Land. Die kupfern alle voneinander ab und berufen sich auch auf die zweifelhaften bayrischen und rheinland-pfälzischen VerfG-Urteile. Der Rechtsstreit wird vor dem BVerfG gewonnen oder verloren.

Trotzdem ist es wichtig, weiter zu klagen. Es setzt nämlich ein Zeichen. Es ist eine erhobene Stimme. Es sind 130 Euro für die Demokratie und unsere Grundrechte. Jeder, der klagt, zählt! In diesem Sinne, herzlichen Dank für Deinen Beitrag! Es ist ein wichtiger Beitrag!

Es ist eine politische Entscheidung nötig, und die wird es nur geben, wenn viele aufstehen und ihre Stimme erheben. Die Gerichte müssen wie der Beitragsservice die Beschäftigungstherapie spüren und jammern. Unsere "Volksvertreter" müssen merken, dass wir nicht aufgeben und dass sich das "Problem" mit der Zeit nicht von alleine durch Wegschauen löst, weil man uns nicht unterbuttern kann!

Wenn der Druck von unten nachlässt und wir aufgeben, hat das Imperium gesiegt. Das ist auch deren Ziel.

Es könnte sogar ein Vorteil sein, wenn das OVG Deine Berufung ablehnt, denn dann kannst Du Dich gleich an das BVerfG wenden und sparst Dir die Kosten für eine Instanz.

Person Z hat jedenfalls beschlossen in die Berufung zu gehen, trotz der bekannten Fakten. Je mehr diesen Weg gehen, desto weniger wird dies zu ignorieren sein. Auch wenn es weh tut, weil ihr Geldbeutel auch klein ist. Aber haben wir wirklich die Illusion gehabt, dass der Kampf gegen dieses Imperium billig wird? Auch 2 andere Mitkläger aus meinem 1. Prozess vor dem VG werden in Berufung gehen. In RP. Die Entscheidung muss natürlich jeder für sich persönlich abwägen, wieviel ihm der Kampf um die Freiheit wert ist und wieviel er guten Gewissens leisten kann, aber vielleicht ermutigt es Dich, dass Du in Deinem Kampf nicht alleine da stehst. Wenn jeder irgendwie sein Scherflein beiträgt, sind wir gemeinsam stark.

Ich denke, es wird auch einen Unterschied machen, ob vor dem BVerfG nur eine Beschwerde landet mit einem Anwalt oder viele, mit vielen Anwälten. Das wird in der Öffentlichkeit anders wahrgenommen und hat mehr Gewicht.

Alternativ kann man natürlich seinen Demokratiebeitrag auch so investieren, dass man wieder von vorne loslegt und jeden neuen Beitragsbescheid neu beeinsprucht und die VG's beschäftigt hält. Wäre auch schade, wenn denen langweilig würde ;-). Steter Tropfen höhlt den Stein aus.

Es gibt auch darüber hinaus viele Möglichkeiten des Widerstands. In irgendeiner Form muss einfach jeder irgendwie "dran bleiben". - Wie Churchill sagte: "Never, never, never give up!"

Kopf hoch!
zwanglos


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