Halli Hallo
Hypothetisch:
P. A wird gerade Zwangsvollstreckt von der Stadt. Beamter war schon einmal da, war aber keiner da.
Akteneinsicht wurde von P.A genommen durch Zeugen. Kein Leistungsbescheid, auch kein Zugang an Person A.
NULL NIX NADA.
Es existiert als Vollstreckungsgrundlage lediglich ein interner Kontoausdruck des BS das da irgendwelche Zahlungen fällig waren.
Nach schriftlicher Aufforderung an den BS der Glaubhaftmachung eines Zugangs des Leistungsbescheides bzw. derer existenz: Frist verstrichen, keine Antwort.
Stadt bleibt stur, wird weiter Vollstrecken. Auch nach eingehender Aufklärung der Rechtswidrigkeit keine Einsicht. Eine Begründung ist ebenfalls nicht ergangen, es hieß immer wieder nur: Wir können da nichts für, wir müssen das bla bla bla Wir haben die Weisung bla bla.
Der Vollstreckungsbeamte hat seine Vollstreckungsanliegen persönlich mit vollem Namen unterschrieben. Hat gar mit Erzwingungshaft gedroht.
Nun hat Person A. zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, mit der Begründung der Rechtswidrigkeit, persönlichen Haftung des Beamten (fehlender Leistungsbescheid) keine Prüfbarkeit, volle materielle Beweislast etc.
Person A. ist Rentner und bekommt eine mickrige Armutsrente unter Hartz 4 Niveau mit einer Versorgungslücke von gar 50 Euro. Er hat leider bereits in einem andren Fall eine EV abgeben müssen und keinen pfändbaren Besitz. Ist völlig verarmt.
Wie kann P.A nun weiter vorgehen?
Es wäre ein gang zum AG angedacht um einen Beratungsgutschein für einen RA zu beantragen (Niedersachsen). Dann möchte Person A einen Eilrechtsschutz beantragen, aufschiebende Wirkung und eine öffentlich-rechtliche Unterlassung geltend machen. Zusätzlich wird noch ein P-Konto eingerichtet.
Ist das Vorgehen so richtig? Gibt es noch etwas zu beachten? Gibt es noch einen Ratschlag?
Bitte um Hilfe
Gruß
grobi1212