Hallo was denkt Ihr über folgenden Fall:
Person A wohnt mit Person B in Wohnung X.
Der Mietvertrag läuft auf Person B.
Person A ist in Wohnung X gemeldet hat aber KEINEN Mietvertrag.
Person B hat Widerspruch gegen GEZ bim Verwaltungsgericht eingelegt.
Verfahren läuft.
Die GEZ verlangt aber parallel von Person A die GEZ Gebühren für Wohnung X.
Person ignoriert alle Nachrichten der GEZ.
GEZ lässt über Behörde C des Landes D die Zwangsvollsteckung der Beträge bei Person A ankündigen.
Meine Fragen an dieser Stelle:
1. Denkt Ihr dass die GEZ einen Anspruch gegen Person A hat?
2. Wenn nicht: was könnte Person A tun um möglichst großen Aufwand für die GEZ und Behörden (z.B. Gerichtsvollzieher) zu verursachen und gleichzeitig alle Ansprüche gegen sich abzuwehren ?