Hallo,
nachdem Person A vor dem VG einen Prozeß verloren und kein Geld mehr hatte um weiterzuklagen, kam von der Rundfunkanstalt (SWR) ein Schreiben, indem man Person A Ratenzahlung anbietet. Allerdings war der geforderte Gesamtbetrag nicht derjenige, über den verhandelt wurde (es wurde verhandelt über den sog. Rundfunkbeitrag von Januar 2013-Mitte 2014), sondern der Gesamtbeitrag bis März 2015.
Person A schrieb darauf an die Rundfunkanstalt, dass sie gerne Ratenzahlung in Anspruch nimmt und zwar für den bei Gericht verhandelten Betrag (ca. 340 €).
Daraufhin kam - nun direkt vom sog. Beitragsservice - ein Schreiben, indem erneut der Gesamtbetrag bis März 2015 gefordert wird und man Person A Ratenzahlung gewährt. Kein Wort von dem verhandelten Betrag, den Person A doch auch nochmal genannt hatte, stand in dem Brief des sog. Beitragsservice.
Der sog. Beitragsservice drohte gleich, dass genau der von ihm genannte Betrag per Ratenzahlung beglichen werden muss und zusätzlich ab sofort alle neu anfallenden Rundfunkbeiträge. Und sollte sich Person A auch nur ein einziges Mal nicht daran halten, werde der sog. Beitragsservice sofort den Gesamtbetrag verlangen.
Wie kann sich Person A nun verhalten? Person A möchte nämlich nur den vom Gericht verurteilten Betrag zahlen (und zwar per Ratenzahlung, darum geht es ja, nicht alles auf einmal) und die Rundfunkbeiträge, die später angefallen sind (und die jeden Monat anfallen), nicht zahlen, sondern wegen diesen Beiträgen nochmal Widerspruch einlegen und später vor dem VG klagen.
Denn Person A wird nur das zahlen, wozu Person A vom Gericht verurteilt wurde. Sonst nix!
Kennt jemand eine Möglichkeit, wie das zu bewerkstelligen ist per Ratenzahlung? Sollte Person A nun beim Beitragsservice etwas resoluter auftreten und denen mitteilen, daß die entweder den Betrag aus dem Urteil des VG bekommen oder gar nichts?
Und kann der Beitragsservice die Zwangsvollstreckung für Beträge einleiten, für die Person A bisher nicht mal einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten hat (also alle sog. Rundfunkbeiträge, die nach den im Urteil verhandelten angefallen sind)?