Ich soll laut MOD mein Anliegen hier reinstellen, statt einen neuen Thread zu erstellen.
Folgender Sachverhalt:
Person A hat Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer an der privaten Wohnung, für die bereits bezahlt wird durch Person B.
Person A erhält ein Schreiben, dass sie die Betriebsstätte anzumelden und dafür zu zahlen hat. Das Schreiben geht aber an folgende Adresse:
Vorname Nachname
Instagram-Nickname
Straße Hausnummer
PLZ Wohnort
Dabei scheint der Instagram-Nickname beim Beitragsservice als Firmenname geführt zu werden.
Rechtlich ist es so, dass ein Einzelunternehmer keinen Firmennamen führen darf. Hier gilt die Regel Firmenname = Vorname Nachname.
Der Einzelunternehmer (Person A) hat diesen Namen lediglich als Nicknamen bei Instagram.
Person A hat schon versucht, dem Beitragsservice diesen Irrtum mitzuteilen. Daraufhin kam nur eine Anmeldebestätigung, statt einer Korrektur der Anschrift.
Wie würde in so einem Fall ein korrekter Widerspruch an den Beitragsservice aussehen? Immerhin gibt es die Firma "Instagram-Nickname" ja nicht, auch wenn es unter der Adresse sehr wohl eine Betriebsstätte von Person A gibt, die aber durch den Beitrag von Person B abgedeckt ist. Aber der Firmenname dieser Betriebsstätte lautet korrekt "Vorname Nachname".