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  • Verhandlung VG Karlsruhe, Mo. 11.05.15, 9 Uhr: 11. Mai 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Karlsruhe, Mo. 11.05.15, 9 Uhr  (Gelesen 3345 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlung VG Karlsruhe, Mo. 11.05.15, 9 Uhr
Autor: 17. April 2015, 00:47
Verwaltungsgericht Karlsruhe

Nördliche Hildapromenade 1

76133 Karlsruhe

0721 9260



Kartenausschnitt bei google
https://maps.google.de/maps?hl=de&gbv=2&um=1&ie=UTF-8&fb=1&gl=de&cid=14120028074723467073&q=verwaltungsgericht+karlsruhe&sa=X&ei=ajowVYDqHtfzaqeLgXg&ved=0CBUQtQMwAA&output=classic&dg=brw

Verhandlung:

Montag, 11.05.15

9.00 Uhr

Dr. N....D.... gegen SWR

wegen Rundfunkbeitrag


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Trotz Heimspiel kann ich leider selber nicht teilnehmen (muss ein paar Brötchen verdienen)

Wäre toll, wenn dennoch einige Mitstreiter an dieser "Farce" mit schon jetzt bekanntem

Ausgang teilnehmen könnten.



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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

R
  • Beiträge: 1.126
Wie ist es gelaufen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

M
  • Beiträge: 122
Interessiert mich auch. Was gibt es neues von der Klagefront?


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d
  • Beiträge: 138
Gibt´s hier Ergebnisse...?


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