Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Hat es bereits eine Übersicht ...  (Gelesen 1587 mal)

  • Beiträge: 7.409
Hat es bereits eine Übersicht ...
Autor: 16. April 2015, 19:41
... über alle bereits vor Gericht verhandelten Klagen, in denen die bekannten Urteile des BVerfG auszugsweise genannt worden sind, und (!) wo das diese Klage behandelnde Gericht auf die vorgebrachten Klagegründe gar nicht eingegangen ist, bspw. in Punkto Gegenleistung?

Die Richter am BVerfG sind ja vielbeschäftigte Leute, die sich aktuell ja u.a. mit der Sache um das Betreuungsgeld befassen dürfen, so daß es denen evtl. doch entgangen sein könnte, daß viele niedere, nationale Gerichte deren Urteile ignorieren?

Das BVerfG muß zu einer öffentlichen Reaktion finden, wenn es über alle jene Fälle direkt informiert wird, bei denen niedere Gerichte die Urteile des BVerfG-mißachtend agieren.

Wurde nicht schon herausgestellt, daß Urteile des BVerfG Gesetzescharakter haben?

Das BVerfG kann hier gar nicht wissentlich zuschauen, will es sich selber nicht ad absurdum führen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Re: Hat es bereits eine Übersicht ...
#1: 17. April 2015, 23:05
Soweit ich weiß, gibt es noch keine übersichtliche Übersicht. Ich fände es aber auch sehr gut, wenn wir einen Thread dafür aufmachen. (Wollte ich ab nächstem Monat in Angriff nehmen).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
Nach oben