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  • Verhandlung VG Weimar, 21.05.15, 10 Uhr: 21. Mai 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Weimar, Do. 21.05.15, 10 Uhr  (Gelesen 2481 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlung VG Weimar, Do. 21.05.15, 10 Uhr
Autor: 15. April 2015, 00:36
Verwaltungsgericht Weimar


Verwaltungsgericht Weimar

Jenaer Straße 2 a

99425 Weimar


Telefon:
03643/413-300

Verwaltungsgericht Weimar, Karte:
https://maps.google.de/maps?hl=de&gbv=2&um=1&ie=UTF-8&fb=1&gl=de&cid=15063545273067133544&q=verwaltungsgericht+weimar&sa=X&ei=35MtVabyHYPKOs2ugegN&ved=0CBUQtQMwAA&output=classic&dg=brw

Termine:


Datum: 21.05.2015
Uhrzeit: 10:00 Uhr


Sitzungssaal: 214
Aktenzeichen:
3 K 142/13 We, 3 K 20/13 We

I___T___
./.
Mitteldeutscher Rundfunk

wegen: Rundfunk- und Fernsehrecht


Wenn es mein Arbeitsplan zu lässt, werde ich dabei sein.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2015, 22:55 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

K
  • Beiträge: 18
Meine Person war als Zuschauer  bei der Verhandlung dabei.
Die Beklagte  ( MDR)  entsendet keinen Vertreter. Die  Klägerin War mit RA anwesend. Es ging um Gebühren aus dem Jahr 2012. Die Klägerin Befreiungsantraf gestellt der Abgelehnt wurde bzw. auf eine Härtefallreglung. Die Richerin verwies auf geltende Rechtsprechung  das zur Prüfung eines Härtefalls aktuelle  Bescheide von Sozialbehörden vorliegen müssen ( das wäre eine Verwaltungsvereinfachung das nicht jede Vermögensverhältnisse geprüft werden müssen.
Nach Besprechung des RA mit der Klägerin wurde die Klage zurückgezogen. Es hänge wohl mit der Rechtsschutzversicherung zusammen.
Beiträge ab 2013 hat die Beklagte unter Vorbehalt bereits überwiesen.


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  • IP logged

 
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