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Autor Thema: Mein aktiver Widerstand 2015  (Gelesen 38583 mal)

d
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#30: 22. April 2015, 11:21
..mal eine Frage zu allen mit Festsetzungsbescheiden: Orginal oder nur eine Schwarz-Weiß-Kopie (wie bei D.)? Und wenn Kopie - ist das überhaupt rechtens?

Das hängt wohl vom Bundesland ab. Hier im Saarland zB ist so ein Schrieb sogar ohne Unterschrift gültig, solange es von einer EDV Anlage erstellt wird. Beim Vollstreckungsersuchen sieht das dann wieder anders aus. Alles Landesgesetzlich geregelt. Soweit ich das aktuell verstanden habe wird nach Bundesrecht beschieden (viele Landesgesetze nehmen aber die Rundfunkanstalten explizit aus, so das das BundesVerwaltungsverfahrensgesetzt gilt). Vollstreckt wird aber nach dem jeweiligen LandesVollstreckungsverfahrensgesetz. (Ohne Gewähr, das hat man mir in den Behörden hier so erzählt).
Wobei ich meinen Widerspruchsbescheid direkt vom SWR bekommen habe, während ich eigentrlich den SR als Rundfunkanstalt habe.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#31: 22. April 2015, 11:34
..mal eine Frage zu allen mit Festsetzungsbescheiden: Orginal oder nur eine Schwarz-Weiß-Kopie (wie bei D.)? Und wenn Kopie - ist das überhaupt rechtens?

Das hängt wohl vom Bundesland ab. Hier im Saarland zB ist so ein Schrieb sogar ohne Unterschrift gültig, solange es von einer EDV Anlage erstellt wird. Beim Vollstreckungsersuchen sieht das dann wieder anders aus. Alles Landesgesetzlich geregelt. Soweit ich das aktuell verstanden habe wird nach Bundesrecht beschieden (viele Landesgesetze nehmen aber die Rundfunkanstalten explizit aus, so das das BundesVerwaltungsverfahrensgesetzt gilt). Vollstreckt wird aber nach dem jeweiligen LandesVollstreckungsverfahrensgesetz. (Ohne Gewähr, das hat man mir in den Behörden hier so erzählt).
Wobei ich meinen Widerspruchsbescheid direkt vom SWR bekommen habe, während ich eigentrlich den SR als Rundfunkanstalt habe.

Nach meinem Wissen, hat der SR keine eigene Rechtsabteilung, der SR wird vor Gericht von einem RA des SWR vertreten.

Gruß,

marga +++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

d
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#32: 22. April 2015, 11:36
Nach meinem Wissen, har der SR keine eigene Rechtsabteilung, der SR wird vor Gericht von einem RA des SWR vertreten.

So ist es, bei mir ist das eine Dame mit der ich schon telefoniert habe! Sehr kalte Natur.


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T
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#33: 22. April 2015, 14:17
Das mit der Zustellung kann ja theoretisch so gesehen werden, dass wenn der BS/Anstalt keine Befreiungsanträge von dir bekommen haben (obwohl von dir verschickt), dann warum sind die sich sicher, dass du auch die Bescheide bekommen hast?  ;) Es wird schlussendlich durch Richter/in entscheiden was hierfür als gültig betrachtet wird.

Ab dem Erhalt des Bescheides kann man ja einen Widerspruch innerhalb der 1Monatsfrist schreiben. Manche hier im Forum habe über ein Jahr auf den Widerspruchsbescheid gewartet (bekommst quasi Wartezeit). Dann kannst innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Widerspruchsbescheid-Zugang eine Klage erheben. Die Muster-Klageschrift gibt es auch hier im Forum. Dabei kann ja probiert werden für die Ausarbeitung(Klagebegründung) extra Zeit zu beantragen wegen Komplexität. Es kommt vor, dass z.B. dir dafür zwei Monate Zeit vom VG gegönnt werden... Bis dann der Termin wirklich angesetzt wird, vergehen wieder x Monate... Und obendrauf kann eine Ruhestellung des Verfahrens beantragt werden, da bereits zahlreiche Verfahren in allen möglichen Instanzen jetzt schon am laufen sind.


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k
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#34: 23. April 2015, 14:00
@Marcus-Cole
Frau X hat ähnliches Problem, sie wird  deshalb im Widerspruch sowohl die im Forum behandelten Gründe als auch die Härtefallregelung ansprechen. Der BefreiungsAntrag von Frau X wurde weder abgelehnt noch anerkannt, der Zugang mit einfacher Post aber bestätigt, jetzt Festsetzungsbescheid.. S ie würde gern zu diesem Punkt noch mehr schreiben, weicht aber zu sehr vom Thema dieses Threads ab.


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Übe dich auch in den Dingen, an denen du verzweifelst ( Marc Aurel, 121 - 180 )

M
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#35: 28. April 2015, 18:42
Danke für die Hinweise bezüglich meiner Schilderung des Sachverhaltes der Person A.  ;)


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A
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#36: 14. Mai 2015, 10:32
So denn, es geht weiter....
Fristgerecht hat Person den Widerspruch fertiggestellt und abgeschickt. nicht an den BS, sondern gleich an die LRA. In diesem fiktiven Fall ging der Widerspruch an den NDR in Hamburg.
Zur Vorsicht wurde per Fax und anschließend per Einwurfeinschreiben widersprochen :police:
Fax ging am Montag raus und am Dienstag (!) hatte Person folgendes Schreiben im Briefkasten:



Die wollen ihre Ruhe??? Na das kann ja heiter werden >:D


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#37: 14. Mai 2015, 10:51
@Abgelehnt

frag doch mal nach, welches die zuständige Stelle ist, dann könntest du den Schriftwechsel gleich
mit der Stelle führen. :D Beim nächten mal hast du es wieder vergessen! ::)

Allso:
Peraon ups hat
Bescheide, Widerspruchbescheide ..........von Beitragsservice ::)
Rechtsbehelfsbelehrung ...........Klage gegen Radio Bremen und erhoben. ???
Klageerwiderung vom Norddeutschen Rundfunk   :o

Duch das viele Geld, steckt da wohl so viel Filz drinn, das wohl einige nich lesen und schreiben können ach und rechnen auch nicht.
DIE WIEGEN DAS GELD!!!!! 8)

ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

n
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#38: 14. Mai 2015, 20:37
Den gleich Wisch hatte Person N auch bekommen nachdem der 1. Widerspruch auch zur LRA und auch noch zufällig und völlig fiktiv diesselbe in Hamburg.

Person N hatte allerdings den WS mit Einschreiben/Rückschein geschickt. Als dieser zurückkam stand gestempelt drauf: Zuständigkeitshalber an den Beitragsservice weitergeleitet. Ist also alles gang und gebe bei denen.


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D
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#39: 15. Mai 2015, 00:32
Der exakt gleiche Ablauf wie von nieGEZahlt.82 berichtet, ist auch in dem fiktiven Fall von Person D so geschehen.

Das Schreiben kann natürlich auch einfach als Empfangsbestätigung gesehen werden.

Mal sehen ob im Fall von Person D es sich nach dem inzwischen abgesandten 2ten WS nochmal wiederholt?



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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

A
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#40: 15. Mai 2015, 18:16
Getreu dem Motto "vor dem Bescheid ist nach dem Bescheid" hat Person A heute erneut Post erhalten. Dieses Mal sogar gleich in doppelter Ausführung :)



Hiermit also die (sehr zügige) Eingangsbestätigung meines Widersruchs, der per Einwurfeinschreiben rausging. Die Faxvariante wurde ja bereits bestätigt.
Daneben lag ein weitere Umschlag, direkt von unseren gemeinsamem "Freunden" des verhassten BS´s...



Somit hat Person hiemrit den 2. Festsetzungsbescheid erhalten. Datiert (besser vordatiert) auf den 01.05.2015 und heute in der Post. Die Brieftaube war vermutlich betrunken und fand den Weg nicht...

Erneuter Widerspruch ist klar.
Den gleichen Wortlaut aus dem ersten verwenden und darauf verweisen sollte ausreichend sein oder?


Notiz am Rande:
Für die fragliche Wohnung zahlt ein ein Mitbewohner für den Zeitraum 01/15 bis 03/15.
Sollte man darauf hinweisen oder unterlassen?
Person B im Haushalt hat die Einzugsermächtigung zurück genommen und die Zahlung ab dem 01.04.15 eingestellt! :D


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#41: 15. Mai 2015, 18:50
Erneuter Widerspruch ist klar.
Den gleichen Wortlaut aus dem ersten verwenden und darauf verweisen sollte ausreichend sein oder?

Ich würde erneut Widerspruch gegen die Festsetzung erheben. Gleichzeitig würde ich die Aussetzung der Vollziehung beantragen, weil der hier eingescannte Festsetzungsbescheid kein Leistungsgebot enthält und somit nicht vollzogen werden kann.


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Beitragender

Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#42: 15. Mai 2015, 19:13
Ich würde erneut Widerspruch gegen die Festsetzung erheben. Gleichzeitig würde ich die Aussetzung der Vollziehung beantragen, weil der hier eingescannte Festsetzungsbescheid kein Leistungsgebot enthält und somit nicht vollzogen werden kann.
Unabhängig von dem hier diskutierten Fall stellt sich folgende abstrakte Frage:
Entfällt die aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch dann, wenn einem Verwaltungsakt widersprochen wird, der lediglich die Höhe einer öffentlichen Abgabe festsetzt? Grund für diese Frage ist § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt eine "Anforderung" der öffentlichen Abgabe voraus. Vgl. den Verweis auf den Beschluss des VG Gera unter:
Inhaltliche Unbestimmtheit von Beitragsfestsetzungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14091.msg95122.html#msg95122


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#43: 16. Mai 2015, 21:20
Ok und nun wie mit der Tatsache verfahren, dass für den Zeitraum 01.15 bis 04.15 ein anderes Mitglied des Haushaltes bezahlt hat?
Anmerken im Widerspruch oder dies erst bei der Klage vortragen?


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#44: 08. Januar 2016, 21:06
Somit hat Person hiemrit den 2. Festsetzungsbescheid erhalten. Datiert (besser vordatiert) auf den 01.05.2015 und heute in der Post.

Erneuter Widerspruch ist klar.
Den gleichen Wortlaut aus dem ersten verwenden und darauf verweisen sollte ausreichend sein oder?

Die Herrschaften beim sog. »Beitragsservice« scheinen regelmäßig auch sonn- und feiertags zu "arbeiten": Wie oben geschildert am »Tag der Arbeit«, dem 1. Mai, was sie wohl zu wahren »Helden der Arbeit« macht, aber auch am Neujahrswochenende:

Dem Zahlungsverweigerer Z ist nach zuverlässigen Informationen, nachdem er am 30.12.2015 Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom 01.12.2015 (Eingang am 07.12.2015) per Einschreiben mit Rückschein eingelegt hatte, noch vor Ablauf der Einspruchsfrist ein weiterer Festsetzungsbescheid für das Folgequartal (IV. Quartal) des im obengenannten Festsetzungsbescheid "behandelten" III. Quartales 2015 ins Haus geflattert.

Aus diesem weiteren Festsetzungsbescheid (eingegangen am 08.01.2016) ergibt sich, daß die eifrigen Beitragsservicedienstleister offenbar auch am Sonntag unermüdlich Festsetzungsbescheide ausfertigen, sogar wenn es das Neujahrswochenende ist, denn er trägt das Ausstellungsdatum des 03.01.2016.

Erfüllt sowas eigentlich nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung?


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