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Autor Thema: Mein aktiver Widerstand 2015  (Gelesen 36366 mal)

A
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Mein aktiver Widerstand 2015
Autor: 14. April 2015, 20:57
So, lange hat es gedauert. Es kamen die bekannten Briefe in bekannter Reihenfolge (wie in der FAQ beschrieben).
Einzige Ausnahme bildet in diesem rein fiktivem Fall (der in einer zentralen Stadt in Niedersachsen spielt) wohl die Tatsache, dass, entgegen anders lautender Ankündigung, nicht gleich der Bescheid kam, sondern im Vorfeld noch eine (letzte) Mahnung zu den angeblich letzten Mahnung.

Sei es wie es sei, nun ist er (endlich) da, Person A´s (erster) Festsetzungsbescheid :angel:
Datiert auf den 01.04.2015 hat dieses extrem wichtige Schriftstück doch wahrlich bis zum 14.04.2015 gebraucht um im Briefkasten von Person A zu landen :o
 
Gescannte Bilder wurden extern hochgeladen:





Hat Person A bisher mit Nichtzahlung, Nichtbeachtung und "Runden Tischen" agiert, wird diese fiktive Person A ab sofort in den aktiven Widerstand treten. In diesem Sinne wird Person A die Argumente gegen den Bescheid aufbereiten und form- und fristgerecht Widerspruch einlegen.

An die Experten und "Bescheid-Erfahrenen" unter Euch die Bitte, sich die Scans einmal anzuschauen. Das wenig diesen Bescheiden zu entnehmen ist, war und ist im Allgemeinen ja klar. Aber so wenig? Da ist ja mal so gar nix drin (Siegel, Unterschrift, Ansprechpartner etc). Normal in Niedersachsen?
Entfernt wurden lediglich die Anschrift sowie die Beitragsnummer, der Rest blieb unbearbeitet und wurde nicht beschnitten...

Dieser Thread wird gennutzt, um über das weitere Vorgehen von Person A zu berichten und zu informieren. Jegliche Anregungen und Gedankenaustausch sind selbstverständlich willkommen  :)


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k
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#1: 14. April 2015, 23:28
Hallo Abgelehnt, bin keine Expertin, hab aber GENAU heute GENAU denselben - nein, natürlich den "gleichen" -Festsetzungsbescheid erhalten. Datiert 1. APRIL, erhalten heute 14. APRIL. Absolut identisch, Rundfunk Berlin Brandenburg. Absolut  frech.........


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#2: 15. April 2015, 00:55
 Person X  hat auch heute am 15.4 Festsetzungsbescheid bekommen, datiert mit Absendedatum 1.4.2015 (Hessischer Rundfunk) Betrag -223,76

Person X hat Widerspruch gegen Beitragsbescheid fristgerecht im Juni 2014 eingelegt und bis heute kein Widerspruchsbescheid, lediglich im Dezember 2014 kam ein Textbausteinbrief als "Antwort" auf Widerspruch

Person X hat heute mal zum Spass bei dem Beitragsservice angerufen um zu fragen was das soll, eine sehr unfreundliche Frau R****kr$nz  meinte X hätte ja schon Antwort auf  den Widerspruch bekommen, auf den Hinweis das X gerne einen RICHTIGEN WIDERSPRUCHSBESCHEID haben wolle meinte sie das sie das nicht schicken bräuchten..............und alles rechtens ist und jeder Haushalt zahlen muss etc pp

PERSON X wird jetzt Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen


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Gast

Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#3: 15. April 2015, 01:12
Person X  hat auch heute am 15.4 Festsetzungsbescheid bekommen ...

Da war der/die Postbote/in von X heute aber schon früh auf den Beinen.  :laugh:

PERSON X wird jetzt Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen

Gute Entscheidung! Und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dabei nicht vergessen  ;)

Am besten sollte Person X ihren Widerspruch direkt an den HR richten und - wenn nicht zu umständlich weil zu weit - vorzugsweise persönlich beim HR aufschlagen und denen die Meinung geigen.  :police:


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#4: 15. April 2015, 01:17
Zitat
X gerne einen RICHTIGEN WIDERSPRUCHSBESCHEID haben wolle meinte sie das sie das nicht schicken bräuchten

na halla marsch

Da muss doch mal gefragt werden.
Es könnte als so eine Mitteilung geben.
So eine Mitteilung hat keine Rechtsbelehrung und wahrscheinlich auch keine Angaben, in welcher Frist eine Person A Ihr Anliegen, dass Sie einen RICHTIGEN WIDERSPRUCHSBESCHEID haben wolle, kun tun solle.

So gesehen, alles gut. Dann könnte eine Person A doch aktuell darauf hinweisen, dass Sie sehr wohl so einen
RICHTIGEN WIDERSPRUCHSBESCHEID haben möchte, weil bisher keine Abhilfe also Zurücknahme oder eine Aufhebung des Bescheids erfolgte. In so einem Fall aber der Vorgang der Widerspruchsbehörde zu Klärung und Bescheidung des Widerspruchsbescheid vorzulegen wäre.

Es kann nur ein Rat darstellen, falls in solchen Mitteilungen die Rede davon sei, das damit aus Sicht eines BS Abhilfe getan wurde, diese mittels formlosen Fax zurück zuweisen und auf so ein Widerspruchsbescheid zu bestehen.

Möchte eine Person A das bereits von Anfang an, und später nicht noch ein FAX senden, dann am besten gleich die einzigen zulässigen Antworten im Widerspruch vorgeben, welche als Antwort erwartet werden.

Wer es dem/der BS/LRA schön einfach machen will, legt direkt ein Rückblatt als Anlage dem Widerspruch bei,
Text vielleicht ähnlich wie folgt
ABS

Anschrift Person A

hiermit entsprechen wir Ihrem Widerspruch vollumfänglich und heben den Bescheid xxxxxx auf.

Datum

Unterschrift, Stempel/Siegel

Am besten mit so Platzhalterrahmen dafür.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#5: 15. April 2015, 16:47
Wie ist denn der Bescheid in förmlicher Hinsicht zu beurteilen? Irgendwelche gravierenden Mängel ersichtlich?


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#6: 15. April 2015, 17:37
Rückseite beachten, erster Absatz: da steht  bis wann Widerspruch eingelegt werden kann und an welche Andresse der zu schicken ist.

Widerspruch einlegen.

Ansonsten wird der Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist vollstreckbar.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#7: 15. April 2015, 18:02
Wie ist denn der Bescheid in förmlicher Hinsicht zu beurteilen? Irgendwelche gravierenden Mängel ersichtlich?
Was mir zu denken aufgibt, ist das man nicht erkennt, wer den bescheid erstellt hat. War es nun der NDR oder der Beitragsservice, da beide im Briefkopf genannt sind.

Und was bedeutet "maschinel erstell und ohne Unterschrift gültig" Ist das wirklich so ?

Und man kann auch nur gegen Bescheide widersprechen, die man bekommen hat. Ist vielleicht ein Argument, was die Vorgehensweise beeinflussen könnte.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#8: 15. April 2015, 19:22
Person N, ebenfalls aus NDS, bekam gestern den "gleichen" FB.
Hinten die Rechtsbehelfbelehrung.
Innerhalb von 1 Monat widersprechen bla bla bla.

Zu richten an den BS ODER die umseitig genannte LRA -> also NDR Rothenbaumchaussee.

Hat Person N beim letzten Widerspruch gemacht, Einschreiben/Rückschein und auf dem Rückschein steht gestempelt: Weitergeleitet an die zuständige Stelle. Also dann doch zum BS


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#9: 15. April 2015, 21:30
Rückseite beachten, erster Absatz: da steht  bis wann Widerspruch eingelegt werden kann und an welche Andresse der zu schicken ist.

Widerspruch einlegen.

Ansonsten wird der Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist vollstreckbar.

das ist von der Darstellung der Abläufe nicht korrekt.  Da es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt wird die Vollstreckbarkeit durch das Einlegen des Widerspruchs nicht !! aufgehoben. Lässt sich folglich auch in Klageerwiderungen seitens LRA und ggf. auch Urteilen genau so wiederfinden.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#10: 15. April 2015, 21:53
Wichtig in der Zurückweisung/ Widerspruch, der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80(4) VwGO

Das hemmt zunächst die Vollziehung.

Die vermeintliche Behörde sollte vor der weiteren Vollziehung diesen Antrag bearbeiten, natürlich kann es passieren, dass eine vermeintliche Behörde das Ablehnen wird, aber bis zu so einer Entscheidung kann einige Zeit vergehen, so lange müsste die Zahlung trotz Widerspruch nicht geleistet werden. Zudem kann, eine Person A diesen Antrag, bei Ablehnung oder beim Übergehen deselbigen durch die vermeitliche Behörde, diesen vor Gericht entsprechend ebenso nochmal stellen und gleichzeitig die Klage starten.



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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#11: 15. April 2015, 22:28
Rückseite beachten, erster Absatz: da steht  bis wann Widerspruch eingelegt werden kann und an welche Andresse der zu schicken ist.

Widerspruch einlegen.

Ansonsten wird der Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist vollstreckbar.

das ist von der Darstellung der Abläufe nicht korrekt.  Da es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt wird die Vollstreckbarkeit durch das Einlegen des Widerspruchs nicht !! aufgehoben. Lässt sich folglich auch in Klageerwiderungen seitens LRA und ggf. auch Urteilen genau so wiederfinden.

@gurke7, und auch @personx,

danke für den wichtigen Hinweis. Ich ging davon aus, dass mit jedem Widerspruch auch zusätzlich der Antrag auf Aussetzung Vollziehung gestellt wird, nachdem sich Leute hier durchs Forum schlau gelesen haben, ich wollte keine Verwirrung stiften sondern nur darauf hinweisen, dass ein Widerspruch innerhalb der Frist stattfinden sollte, die sich in den hellgrau gedruckten Hinweisen auf der Rückseite des Bescheids befindet, ebenso wie die Adresse an die der Widerspruch zu richten ist, sich auf der Rückseite in dem hellgrau gedruckten Text findet.

Sorry für verkürzte Wiedergabe!


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#12: 15. April 2015, 23:18
Fiktive Person MisterXYZ würde sich gerne in diesen Thread "Festsetzungsbescheid als Aprilscherz" einfügen.
Der Data Matrix Code von MisterXYZ vermerkt einen Einlieferungstermin vom 13.04.2015. Ist das nicht schon Betrug/ Betrugsversuch?
Nun gut, MisterXYZ wird sich nun nicht durch das Datum auf dem Briefkopf in Hektik versetzen lassen.
Auf in den Kampf :)


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#13: 16. April 2015, 00:39
So ein Datacode ist völlig unrelevant.
Massgeblich ist das Zugangsdatum, solange eine Person A einer vermeintlichen
Behörde dieses Datum nicht mitteilt und diese daraufhin einen negativen Widerspruchsbescheid mit Fristversäumnis sendet, dann kann eine Person A, diesen Sachverhalt direkt in der Klage klären und dort zusammen mit der Aufhebung des Bescheids auch fordern, dass die vermeintliche Behörde das richtige Zugangsdatum entsprechend nachweist.
Dazu würde es halt reichen, dass eine Person A  Angaben zu einem Zustellungsdatum erst in der Klage macht.

So gesehen kann eine Person A, recht schnell einen Widerspruchsbescheid erhalten und dazu einen, wo wahrscheinlich auf keinen einzigen Grund des Widerspruchs eingegangen wurde. Wobei das zu den anderen Widerspruchsbescheiden keinen großen Unterschied machen würde.

In der Anfechtungsklage mit Ziel der Aufhebung kann eine Person A alles vortragen was Person A für relevant hält.


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C
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#14: 16. April 2015, 09:26
So ein Datacode ist völlig unrelevant.
Massgeblich ist das Zugangsdatum, solange eine Person A einer vermeintlichen
Behörde dieses Datum nicht mitteilt und diese daraufhin einen negativen Widerspruchsbescheid mit Fristversäumnis sendet, dann kann eine Person A, diesen Sachverhalt direkt in der Klage klären und dort zusammen mit der Aufhebung des Bescheids auch fordern, dass die vermeintliche Behörde das richtige Zugangsdatum entsprechend nachweist.
Dazu würde es halt reichen, dass eine Person A  Angaben zu einem Zustellungsdatum erst in der Klage macht.
Und was wäre die Konsequenz daraus?


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

 
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