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Autor Thema: viele unterschiedliche Postanschriften/ Absender im Festsetzungsbescheid  (Gelesen 2992 mal)

V
  • Beiträge: 8
Hallo zusammen,

Das ist der erste Betraig der neuen Person A, welche heute nach einer vorhergehenden Zwangsanmeldung ihrern ersten Festsetzungsbescheid bekommen hat.
Person A wird hier angeben, wie viele unterschiedliche Postanschriften sich in dem Festsetzungsbescheid befinden, um weitere Personen darauf aufmerksam zu machen, für folgende Widersprüche.

- Briefumschlag - ARD ZDF Deutschlandradio  Beitragsservice 50656 Köln
- Briefkopf - Südwestrundfunk Neckasstrasse 230 70190 Stuttgart
- Postanschrift ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservice 50656
- Mit freundlichen Grüßen Südwestrundfunk-
- Rechtsbehelfsbelehrung - Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln


Wie bei vielen anderen Personen, Brief zugestellt am 14.04.2015, verschickt am 13.04.2015, maschinell erstellt am 01.04.2015

Werde mich nun auch mit dem Widerspruch befassen "müssen", durch die Zwangsanmeldung und dem Festsetzungsbescheid, den für mich dadurch entstanden Aufwand, durch die nicht gegebene freie Produktwahl und werde einfach ebenfalls auf entstehende Kosten hinweisen.

Viele Grüße Person A


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2015, 05:29 von Bürger«

B
  • Beiträge: 95
noch schlimmer ist es beim Widerspruchsbescheid, den ich mal bei meinem Freund gesehen habe. Dort bewegt sich das Ganze schon (zumindest auf der Grenze zur) bei Urkundenfälschung.
- Briefkopf: BS
- Betreff: Widerspruchsbescheid des Rundfunkanstalt
- freundliche Grüsse des Rundfunkanstalt
- Unterschrieben von Mitarbeitern des BS

Also entweder schreibt hier der Rundfunkanstalt auf Papier des BS, jedoch Unterschriften des BS oder der BS schreibt und gibt sich als Rundfunkanstalt aus.
An dieser Stelle eine mehr rhetorische Frage: Was würde passieren, wenn jemand auf Briefpapier z. B. eines Anwaltes schreibt?


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  • IP logged

P
  • Beiträge: 1.170
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Es besteht tatsächlich die Frage, ob derjenige, der als Ansprechpartner fungiert und seine Unterschrift unter den Widerspruchsbescheid gesetzt hat, jetzt eigentlich Angestellter des Beitragsservice oder der Landesrundfunkanstalt ist. Als Angestellter des Beitragsservice dürfte er eigentlich keinerlei Befugnisse haben.

Dazu kommt, daß in der oberen linken Seite des Widerspruchsbescheids einer anonymen Person ab Seite 2, unter der Seitenangabe ein Name eingefügt ist, der nicht der Name des Unterzeichners und nicht der Name des Adressaten ist.
Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht? Es könnte nämlich sein, daß es sich hierbei um einen weiteren Formfehler handelt, wenn dieser Name der Name eines anderen "Beitragsschuldners" ist. Dann könnte das ein Verstoß gegen den Datenschutz sein.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

H
  • Beiträge: 582
1) noch schlimmer ist es beim Widerspruchsbescheid, den ich mal bei meinem Freund gesehen habe. Dort bewegt sich das Ganze schon (zumindest auf der Grenze zur) bei Urkundenfälschung.
2) An dieser Stelle eine mehr rhetorische Frage: Was würde passieren, wenn jemand auf Briefpapier z. B. eines Anwaltes schreibt?
zu1:
warum teilst Du Deine Feststellung(en) nicht der zuständigen Staatsanwaltschaft mit, und bittest um Überprüfung und ggfls. strafrechtliche Würdigung ?

zu2:
wenn eine Person, die nicht Anwalt ist, den Briefkopf eines Anwaltes nutzt, ist das möglicherweise eine Straftat. Je nachdem was in dem Schreiben steht, könnte es sich
um Urkundenfälschung und ggfls. weitere Straftaten handeln.

Auch hier wären die Erkenntnise der zuständigen Staatsanwaltschaft zu übermitteln, um dort die gebotene Sachaufklärung zu ermöglichen :-)


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.698
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bevor hier wieder die Rufe nach den Staatsanwaltschaften und Strafanzeigen zu laut werden, nur zur Erinnerung ;)
Das Thema dieses Threads hier lautet
viele unterschiedliche Postanschriften/ Absender im Festsetzungsbescheid
und behandelt also insbesondere die ("ledigliche") Verwirrung durch unterschiedliche Adressangaben und insofern nicht zweifelsfreie Zuständigkeiten.

Das Thema der Verantwortlichkeiten/ Kompetenzen/ Vollmachten etc. wird bereits behandelt unter
Plane Strafanzeige bei StA Köln gegen Beitragsservice - brauche Eure Hilfe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13523.0.html

Danke für die Berücksichtigung.


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