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Autor Thema: Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Kreiskasse will vollstrecken  (Gelesen 4369 mal)

Z
  • Beiträge: 8
Ein imaginärer Schwippschwager einer Bekannten aus Thüringen, im folgenden Person S genannt, hat folgendes Problem mit dem BS:
  • Im Juli 2014 erhielt S erstmals einen Beitragsbescheid. Diesem hat er - mit Hilfe einer Vorlage von Roggi - fristgerecht widersprochen (inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung).
  • Im September 2014 kam der zweite Beitragsbescheid dem er auf gleiche Weise widersprochen hat.
  • Im November 2014 bekam S erstmals Post von den Geldeintreiber der Vollstreckungsbehörde (Kreiskasse). Eine „Ankündigung der Zwangsvollstreckung“. Die zuständige Sachbearbeiterin wurde daraufhin telefonisch von S auf den fehlenden Widerspruchsbescheid hingewiesen.
  • Im Februar 2015 verschickte die Vollstreckungsbehörde das selbe Schreiben wie November 2014. Wieder wurde die zuständige Sachbearbeiterin auf den fehlenden Widerspruchsbescheid aufmerksam gemacht. Nun konsultierte sie aber ihre Vorgesetzte. Diese meinte ein fehlender Widerspruchsbescheid würde einer Vollstreckung nicht im Wege stehen.
  • S beantrage daraufhin „Erinnerung nach § 766 ZPO“. Diese wurde abgelehnt weil:
    Zitat
    „Die Einlegung einer Erinnerung setzt die Vollstreckung nach Zivilprozessordnung voraus […] Das Landratsamt Bananendorf vollstreckt jedoch auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und in Ihrem Fall auch öffentlich-rechtliche Forderungen, denn bei den öffentlichen Rundfunkanstalten, wie hier dem Mitteldeutschen Rundfunk handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts.“
  • S bat die Sachbearbeiterin ihm schriftlich Mitzuteilen wer genau der Gläubiger (Name, Anschrift, Rechtsform) sei. In den Schreiben wurde dieser bisher nicht genannt. Allein die Bezeichnung GEZ [sic] als Buchungszeichen und aufgeführte Forderung deutete auf einen Zusammenhang mit S´s Uneinsichtigkeit in Sachen Demokratieabgabe hin.
  • Diese Bitte wurde jedoch ignoriert.
  • Passenderweise lag dann am 1.April 2015 der nächste Brief der Vollstreckungsbehörde im Briefkasten. Dieses mal war es eine „Pfändungs- und Einziehungsverfügung“. Fast gleichzeitig dürfte dieses Schreiben auch S´s ehemaliger Arbeitgeber, bei dem S bis 2012 angestellt war, erhalten haben.
S ist nun etwas ratlos. Seit etwa 8 Monaten wartet er vergeblich auf den Widerspruchsbescheid vom BS und es wird vermutlich nicht lange dauern bis die Kreiskasse merkt das die angestrebte Lohnpfändung bei dem mittlerweile selbständigen S erfolglos bleiben wird.

Angeblich überlegt S nun beim Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz zu beantragen. Als Gründe würde er den fehlenden Widerspruchsbescheid und die fehlende Gläubigerbezeichnung in der „Pfändungs- und Einziehungsverfügung“ und den vorangegangen Schreiben anführen. S ist aber kein Jurist und blickt auf die ganze Sachlage wie die Kuh auf das neu gestrichene Scheunentor. Über Ratschläge wäre er deshalb sehr dankbar.


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g
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Zu Pfändungs- und Einziehungsverfügung habe ich erst mal so direkt diesen thread gefunden.

Mr. X ist nicht klar, wie eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung derart Maßnahmen, die voll in die Rechte und persönlichen Belange des Einzelnen eingreifen, veranlassen darf???
Da steht nichts, dass die LRA veranlasst hat.

Blatt 1:
An MR. X   ------    ARD ZDF DR BS

Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren-/ Rundfunkbeiträge im
Verwaltungszwangsverfahren, Vollstreckungsersuchen vom X.X.2014


Sehr .....

beigefügt erhalten Sie die für Ihre Unterlagen bestimmte Ausfertigung der heute von uns
veranlassten  Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und DR


Blatt 2
An die Bank   ---------- ARD ZDF DR BS,,   Beitragseinzug und Kundenservice Vollstreckung und Insolvenzen

 Pfändungs- und Einziehungsverfügung




Eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung, die Bestandteil der Anstalten ist, hat wiederum eine eigene Abteilung Vollstreckung und Insolvenzen.
Diese Abteilung hat sogar eine Ortsnetznummer 0221 5061 25**** und nicht diese Mehrwertnummer 01859995**** .
Wieso unterschiedliche Nummern?

beanstandet wird:
- schuldet der LRA  Vollstreckungsgläubiger
einen Vollstreckungsgläubiger gibt es im Bundesland nicht
- aufgeführt sind Bescheide vom
es sind aber keine Bescheide, sondern Bescheide über rückständige Beiträge, was einen gewaltigen Unterschied darstellt.

Die Bank schreibt Mr. X :
Pfändungsgläubiger:  ARD ZDF DR BS


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