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Autor Thema: Steuerliche Absetzbarkeit von Klagekosten?  (Gelesen 2116 mal)

e
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Steuerliche Absetzbarkeit von Klagekosten?
Autor: 12. April 2015, 09:25
Hallo,

klagt eine fiktive Person gegen die Beitragsbescheide, könnte diese Person die damit verbundenen Kosten, also Gerichtsgebühren, Fahrtkosten, Auslagen (z.B. Porto) in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?

Ich entnehmen diesem Link http://www.gloistein-partner.de/steuerliche-absetzung-der-kosten-eines-rechtsstreits-welche-moeglichkeiten-bestehen-fuer-rechtssuchende, dass es wohl möglich sein sollte.

Hier soll natütlich keine Steuerberatung durchgeführt, sondern lediglich ein fiktiver Fall besprochen werden. Also z.B. persönliche Erfahrungen wiedergegeben werden.

Gruß


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H
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klagt eine fiktive Person gegen die Beitragsbescheide, könnte diese Person die damit verbundenen Kosten, also Gerichtsgebühren, Fahrtkosten, Auslagen (z.B. Porto) in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Ich würde die Kosten einfach mit ansetzen, und mal sehen, was das FA dazu sagt.

Aber wo wir bei der Frage sind: Könnte man icht auch die monatlichen Beiträge als Belastung absetzen ? (Also, wenn man sie denn zahlt)


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Für die beruflich bedingte Zweitwohnung kann man die Gebühren ja ansetzen. Für den normalen Haushalt bestimmt nicht.

Es geht hier eher nur um die Klagekosten.


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I
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Schau mal hier:

http://www.arzt-wirtschaft.de/gerichtskosten-steuerlich-absetzen/

http://www.beraternews.net/finanzen/steuern/kosten-fuer-rechtsstreit-absetzbar-3571899/

http://www.gloistein-partner.de/steuerliche-absetzung-der-kosten-eines-rechtsstreits-welche-moeglichkeiten-bestehen-fuer-rechtssuchende

Zitat
Die oben referierte Rechtsprechung des BFH bezieht sich auf Kosten eines Zivilprozesses. Die Entscheidung dürfte sich aber ohne weiteres auf sämtliche Gerichtsbarkeiten (Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht etc.) übertragen lassen. Ebenso liegt es nahe, den hier angesprochenen Steuerabzug auch bei außergerichtlichen Aufwendungen zuzulassen.

Auch wenn die o. g. Sachen für eine Absetzbarkeit sprechen, behaupte ich, dass du damit keinen Erfolg hast, weil wieder irgendwelche Ausreden kommen werden, aber versuchen kannst du es natürlich. Mehr als ablehnen können sie es ja nicht.

Den Beitrag will man auch absichtlich nicht als Steuer deklarieren, nicht nur weil einerseits die Länder nicht dazu berechtigt sind, sondern weil alle Selbstständigen dann die "Rundfunksteuer" auch absetzen könnten. Das will der Staat auf keinen Fall!!!


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