Hallo!
IMHO könnte das mit dem Ausschluß in etwa so aussehen:
- zunächst: das VwVG NRW (Vollstreckung) steht neben dem VwVfG NRW (Verwaltungsverfahren)
-> der Ausschluß des WDR nach VwVfG NRW §2 (1) schließt also nicht das VwVG NRW mit ein
- der Name "Verwaltungsverfahrensgesetz" sagt schon genau aus, von was der WDR ausgeschloßen wird (siehe Entscheidung des VG Aachen) - die Entscheidung des OVG Saarlouis scheint mir da falsch zu liegen, ein wortgleicher Ausschluß des SWR dort kann sich eben nicht auf die Rundfunk-Tätigkeit beziehen, sondern - dem Namen des Gesetzes folgend - exactamundo nur auf die Verwaltungs-Tätigkeit - das könnte man dort auch bis zum BVwG tragen
- die Amtshilfe wird in VwVfG NRW §§4-8 geregelt
- die Amtshilfe nach VwVfG NRW kennt nicht nur ersuchte Behörde, sondern auch ersuchende Behörde
-> da der WDR vom VwVfG NRW ausgeschloßen ist, könnte er nicht nach VwVfG um Amtshilfe ersuchen
-> deswegen auch immer nachschauen, auf welcher Grundlage die Stadt vollstrecken will
- für Kunden der Sparkassen: es scheint um sich zu greifen, daß die öff-r Sparkassen mit in den Vollstreckungsbehörden-Reigen eingebunden werden
-> man fragt sich, ob das nach VwVG NRW §1 (2) bezüglich der "im Wettbewerb erbrachten Finanzdienstleistung" Girokonto überhaupt zulässig sein kann
-> ist auch hier womöglich aufgrund von
- nach VwVfG NRW §9 fällt genau das Verwaltungsverfahren mit "Außenwirkung" unter das VwVfG
-> da die bebeitragte "Wohnung" nicht am technischen Prozess des Rundfunk-Empfangs beteiligt ist, und mit dem "Inhaber" auch nicht mehr ein "Geräte-Besitzer" im Rahmen der "vermuteten Nutzung" belastet wird, handelt es sich eigentlich um ein Parade-Beispiel für "Außenwirkung" - hier könnte man sehr gut vermuten, daß der WDR zwar nach RBStV Bescheide erstellen darf, aber sie nicht (in "Außenwirkung") an die "Inhaber" schicken dürfte, da er ja vom VwVfG ausgeschloßen ist
- nach VwVfG NRW §37 ist die Form und Bestimmtheit von Verwaltungsakten geregelt - durch den Ausschluß des WDR vom VwVfG könnte man fragen, nach welchen rechtlichen Grundsätzen der WDR seine Verwaltungsakte erläßt - Normenklarheit "was ist ein Vw-Akt des WDR"
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"