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Autor Thema: Hintergründe: 16 Unterzeichner des 15. RÄndStV/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"  (Gelesen 19982 mal)

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Hintergründe zu den
16 Unterzeichnern des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags/ RÄndStV
(sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/ RBStV")


mit Original-Unterschriften (ab S. 23)
http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf

mit lesbaren Namen (ab S. 23)
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e226/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf

9x CDU/CSU
6x SPD
1x FDP
-- Grüne
-- Die Linke
-- ...


===========================================================================
Baden-Württemberg
Stefan Mappus (CDU)
http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Mappus

---------------------------------------------------------------------------
Bayern
Horst Seehofer (CSU)
http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Seehofer

---------------------------------------------------------------------------
Berlin
Klaus Wowereit (SPD)
http://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Wowereit

---------------------------------------------------------------------------
Brandenburg
Matthias Platzeck (SPD)
http://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Platzeck

---------------------------------------------------------------------------
Bremen
Jens Böhrnsen (SPD)
http://de.wikipedia.org/wiki/Jens_B%C3%B6hrnsen

---------------------------------------------------------------------------
Hamburg
Christoph Ahlhaus (CDU)
http://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Ahlhaus

---------------------------------------------------------------------------
Hessen
Volker Bouffier (CDU)
http://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Bouffier

---------------------------------------------------------------------------
Mecklenburg-Vorpommern
Erwin Sellering (SPD)
http://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Sellering

---------------------------------------------------------------------------
Niedersachsen
David McAllister (CDU)
http://de.wikipedia.org/wiki/David_McAllister

---------------------------------------------------------------------------
Nordrhein-Westfalen
Hannelore Kraft (SPD)
http://de.wikipedia.org/wiki/Hannelore_Kraft

---------------------------------------------------------------------------
Rheinland-Pfalz
Kurt Beck (SPD)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Beck

---------------------------------------------------------------------------
Saarland
Peter Müller (CDU)
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_%28Ministerpr%C3%A4sident%29
"Seit Dezember 2011 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts."

---------------------------------------------------------------------------
Sachsen
Stanislaw Tillich (CDU)
http://de.wikipedia.org/wiki/Stanislaw_Tillich

---------------------------------------------------------------------------
Sachsen-Anhalt
Wolfgang Böhmer (CDU)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_B%C3%B6hmer

---------------------------------------------------------------------------
Schleswig-Holstein
Heiner Garg (FDP)
http://de.wikipedia.org/wiki/Heiner_Garg

---------------------------------------------------------------------------
Thüringen
Christine Lieberknecht (CDU)
http://de.wikipedia.org/wiki/Christine_Lieberknecht

===========================================================================


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Karl Martell

Hallo, Bürger, den RÄndStV haben nur 15 amtierende Ministerpräsidenten unterschrieben.
Für Schleswig-Holstein unterschrieb laut der von dir präsentierten Liste der wenig  und Wenigen bekannte FDP-Politiker Heiner Garg.

Wikipedia: Heiner Garg ist ein deutscher Politiker. Er ist seit 2011 Landesvorsitzender der FDP Schleswig-Holstein und seit 2012 parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion.

Warum er als Stellvertreter von MP Carstensen unterschrieben hat, ist mir nicht bekannt.

Da war doch was, die Unterschriften betreffend. Aus dem Gedächtnis zitiert: Der RÄndStV wird in dem Augenblick gültig, in dem alle Ministerpräsidenten der Länder mit vollständigem Namen unterschrieben haben.

Heiner Garg war nicht Ministerpräsident des Staates (wegen Staatsvertrag) bzw. Bundeslandes Schleswig-Holstein.

MP von S-H war bis Juni 2012 meines Wissens Peter Harry Carstensen (CDU), jetzt im politischen Ruhestand, seit Oktober 2012 ist P. H. Carstensen Aufsichtsratsvorsitzender der nordic hotels AG.

Seit Juni 2012 ist Torsten Albig (SPD) Ministerpräsident von S.-H.


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Wikipedia: Heiner Garg ist ein deutscher Politiker. Er ist seit 2011 Landesvorsitzender der FDP Schleswig-Holstein und seit 2012 parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion.

Garg war 2010 stellvertretender Ministerpräsident von Carstensen
https://de.wikipedia.org/wiki/Kabinett_Carstensen_II


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Karl Martell

Jo, ich erinnere mich:

Für das Saarland unterschrieb der damalige Ministerpräsident Peter Müller (CDU) den "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag". Danach prüfte er als Richter des 2. Senat des BVG, ob damals alles gesetzeskonform abgelaufen ist.

Wie Herr Müller sich wohl gefühlt hat, als er die Hand zur Vereidigung gehoben hat?

http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_%28Ministerpr%C3%A4sident%29

"Seit Dezember 2011 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts."

Wie funktioniert die Gewaltenteilung in Deutschland? Ursprünglich war damit wohl die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative gemeint.

Sie soll ja die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit ermöglichen.

Gr. Karl



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Wenn auch nicht ganz am Thema vorbei, so möchte ich doch daran erinnern und um Berücksichtigung bitten...
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  • Pressemitteilungen
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---------------------------------------------------------------------------
Nordrhein-Westfalen
Hannelore Kraft (SPD)
http://de.wikipedia.org/wiki/Hannelore_Kraft

---------------------------------------------------------------------------

FAZ vom 26.01.2016   
Politik und Rundfunk - So fern und doch so nah

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/was-oeffentlich-rechtliche-sender-und-politik-verbindet-14033898.html
Zitat
NRW zimmert ein neues WDR-Gesetz

Was man mit einer Mehrheit machen kann, zeigt sich in Nordrhein-Westfalen: Die rot-grüne Landesregierung hat ein neues WDR-Gesetz gezimmert, das sie mit den Stimmen ihrer Fraktionen am Mittwoch durch den Landtag bringen will. Mag es an dem von dem Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann entwickelten Gesetz Kritik noch und nöcher geben, beim WDR geht es künftig zu, wie sich die Landesregierung das vorstellt. So darf der Sender künftig auf einer ganz legalen Grundlage die Zusammenarbeit pflegen, von der inzwischen in beinahe jeder zweiten ARD-Meldung die Rede ist: „Nach Recherchen von NDR, WDR und ,Süddeutscher Zeitung‘“, lautet der Passus, mit dem wohl irgendwann auch die Wettervorhersage eingeleitet wird. Bei diesem festen, über einzelne Projekte hinausgehenden Redaktionsverbund fließt angeblich, wie es auf Nachfrage heißt, kein Geld zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und dem privaten Presseverlag. In einer rechtlichen Grauzone bewegte man sich aber schon. Die Rundfunkräte der Sender kümmerte das nicht, sie segneten die Konstruktion ab. Künftig muss sich für diese Art von Wettbewerbsverzerrung und indirekter Finanzierung der Presse durch den Rundfunkbeitrag niemand mehr rechtfertigen. Von Mittwoch an soll das in Nordrhein-Westfalen Gesetz sein.
Zitat
Hannelore Kraft will „solide“ informieren

Mehr Geld bekommt der WDR von der Politik also, er kann auch im Internet - was ein Streitpunkt mit den Presseverlagen ist - unternehmen, was er will, hat aber in einem wichtigen Punkt weniger Beinfreiheit: Über die großen finanziellen Fragen entscheidet künftig nicht mehr der Rundfunkrat, in den viele gesellschaftliche Gruppen ihre Vertreter entsenden, sondern der Verwaltungsrat als kleines Fachgremium. Wer in diesem Aufsichtsrat hinter verschlossenen Türen sitzt, kann den Intendanten des Senders an der kurzen Leine halten. Dass dem WDR auf Heller und Pfennig vorgeschrieben wird, wie viel von seinen Rundfunkbeitragsmilliarden er nicht nur an die Landesmedienanstalt (deren Direktor Jürgen Brautmeier die Landesregierung wegen seines falschen Parteibuchs gerade aus dem Amt kujoniert) und die Filmstiftung NRW, sondern auch noch an das Grimme-Institut in Marl weitergeben muss, versteht sich da fast von selbst.


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Es nennt sich Staatsvertrag und ist mit 16 Unterschriften versehen.

16 Unterschriften stehen für bundesweit.
Dieser RBStV könnte m.E. evtl. bundesweites Recht entfalten.
Wir befinden uns aber im Landesrecht.
Er kann kein Landesrecht entfalten.

Nur der jeweilige MP zählt. Damit wird vorgetäuscht, dass der Bürgern allen 16 Ländern gegenüber verpflichtet wäre. Der Bürger in Hessen ist aber nur dem HR gegenüber verpflichtet.
Man vermischt hierbei Bundesrecht mit Landesrecht. Das ist nicht zulässig.

Weiterhin fehlt das Transformieren in Landesrecht mit konkreten Namen und Anschriften der beteiligten Rechtspersonen, wie z.B. für Thüringen. Der MDR kann schonmal nicht die LRA von Thüringen sein.


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M
  • Beiträge: 508
Der MDR kann schonmal nicht die LRA von Thüringen sein.
???
Bist Du sicher?
Na dann mal kurz in Thüringen (DEIN geliebtes Land? ;)) nachschauen!
Dort findet sich das MDRVtrG TH = Das Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) Vom 25. Juni 1991.
Darin heißt es:
Zitat
Der Thüringer Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
1) Dem am 30. Mai 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 47 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen bekanntzumachen.
[…]
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Quelle: http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=MDRVtrG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true
Damit ist der MDR die Landesrundfunkanstalt in Thüringen, laut Thüringer Landesrecht – oder?!

Ach so ... und das Gesetz zur "Transfomation" des RBStV in Landesrecht Thüringen RdFunkBeitrStVtr TH findet sich hier verlinkt:
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19862.0
Zitat
Verkündet als Artikel 1 der Anlage des Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 30. November 2011 (GVBl. S. 479)
Dieses Gesetz ist wirklich nicht einfach zu finden, da es Teil des "Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung Vom 30. November 2011" ist.

Aber hier für alle Thüringer und andere Interssierte der Link zu dem GVBl. mit der Seite 479: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/43442/gesetz-und-verordnungsblatt-nr-11-2011.pdf
Zitat
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Thüringer Gesetz zu dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 1
Dem am 15. Dezember 2010 in Berlin vom Freistaat Thüringen unterzeichneten Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag  zwischen  dem  Land  Baden-Württemberg,  dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,  dem  Land  Niedersachsen,  dem  Land  Nordrhein-Westfalen,  dem  Land  Rheinland-Pfalz,  dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht


Ach, und das fand ich auch noch:
Zitat
Thüringen billigt als erstes Land MDR-Staatsvertrag
Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Thueringen-billigt-als-erstes-Land-MDR-Staatsvertrag-583543841


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 01:38 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Der MDR kann schonmal nicht die LRA von Thüringen sein.
Bist Du sicher?
Ja.
Bundesrecht zählt innerhalb der Grenzen von  der BRD.
Landesrecht von Thüringen zählt innerhalb der Grenzen von Thüringen. Rundfunk ist Landesrecht.

Außerdem geht nicht, dass der MDR gleichzeitig dreierlei unterschiedlichem Landesrecht unterliegen kann.
Der MDR ist damit nicht mehr Landesrecht, sondern Bundesrecht und müsste über Steuern finanziert werden.
Der MDR ist dann eben nicht mehr öff.-rech. , sondern Bund oder privat?
 
Es hat in den drei Ländern je eine LRA zu geben.
Dem Bürger von Thüringen steht eine LRA in Thüringen zu.

Sobald mehrere Länder im Spiel sind, ist es nicht mehr Landesrecht.

Und bitte beachten: Die LRA ist an das Hoheitsgebiet von Thüringen gebunden und hat nur das Recht der Selbstverwaltung und darf in Thüringen abkassieren als öff.-rech. .
Das wäre der Thüringer Rundfunk oder Landesfunkhaus?

Eine LRA darf sich in den Grenzen eines Landes selbst verwalten. Darüber hinaus geht nicht.

Der Knackpunkt ist doch der, dass der Bürger das alles zu bezahlen hat, was mit Grundversorgung nichts mehr zu tun hat.
Die Bürger haben je für immer nur eine LRA aufzukommen, die eben öff.-rech. ist und Forderungen stellen darf.

Uns geht es ja um die öff.-rech. Forderungen, die gestellt werden.
Mehrfachanstalten darf es gerne geben, aber nicht zu Lasten der Bürger.
Die LRA ist für die Grundversorgung zuständig.

Die anderen über andere Mittel für die Vollversorgung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 01:38 von Bürger«

  • Beiträge: 1.665
  • This is the way!
Guten TagX,

an dieser Stelle erlaube ick mir den Hinweis auf die Ausführungen @TVfrei unter

Auszug aus Drs. 20/2446 (Bürgerschaft HH) / Zustimmungsgesetz rechtswidrig?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20463.msg137934.html#msg137934

der auf
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder
Verfassungsrechtsfragen der Rolle der Länderparlamente bei rundfunkstaatsvertraglichen Reformen am Beispiel des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags
von RAin Dr. Stephanie Eggerath
http://www.nomos-shop.de/Eggerath-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-L%C3%A4nder/productview.aspx?product=27695

verweist.

Daneben möchte ick noch darauf hinweisen, dass es sich jeweils um 2 unterschiedliche "Gesetze" handelt. Einmal ein "Errichtungsgesetz öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt" und dann ein RBS TV, das als Art "Rundfunkpolizeigesetz" (Datenschnüffelei durch eine "Landesrundfunkanstalt") zu klassifizieren wäre.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2018, 01:40 von Bürger«

  • Beiträge: 118
Viel interessanter finde ich die Frage, müssen die nicht als ihr Amt unterschreiben?
Also zumindest mal ein MP davor, dass man erkennt, das ist nicht die Privatperson, die hier unterschrieben hat...


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

g
  • Beiträge: 860
@BR_Nichtnutzer
Ja, das gehört auf alle Fälle mit dazu. Es soll ja vortäuschen, dass es sich um ein amtliches Dokument handelt.
(Man sollte aber nicht so streng mit denen sein und schonmal Nachsicht walten, wenn die das beim vierten Glas Sekt vergessen haben.)
   

Daneben möchte ick noch darauf hinweisen, dass es sich jeweils um 2 unterschiedliche "Gesetze" handelt. Einmal ein "Errichtungsgesetz öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt" und dann ein RBS TV, das als Art "Rundfunkpolizeigesetz" (Datenschnüffelei durch eine "Landesrundfunkanstalt") zu klassifizieren wäre.
Kann man gelten lassen.
Kleine Korrektur meinerseits, sorry:
(Datenschnüffelei durch eine "Landesrundfunkanstalt")
ist falsch, richtig ist:
(Datenschnüffelei durch eine "Geheimdienstorganisation, Namens : Der geheiligte, über alles stehende und mit allen Rechten ausgestattete (nicht rechtsfähige) Beitrags- und Rechtsverfolgungs-Service ")
Es heißt: Beitragsservice, Beitragsservice über alles.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 22:58 von gerechte Lösung«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Viel interessanter finde ich die Frage, müssen die nicht als ihr Amt unterschreiben?
Also zumindest mal ein MP davor, dass man erkennt, das ist nicht die Privatperson, die hier unterschrieben hat...

Eher nicht. Der Betreffende muss eine rechtsgültige Unterschrift leisten. Zu der gehören Angaben über sein Amt m. E. nicht. Unter Umständen wäre es sogar ein Formfehler, würde man die Amtsbezeichnung hinzusetzen. Man könnte aber die Unterschriften einiger Personen als nicht den Anforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift genügend bezeichnen. Z. B. ist eine "Wellenlinie" keine Rechtsgültige Unterschrift. Diese muss nämlich mehr als einen Buchstaben erkennen lassen. Das könnte man bei den Unterschriften aus Bayern, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen u. U. verneinen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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