Der MDR kann schonmal nicht die LRA von Thüringen sein.
Bist Du sicher?
Ja.
Bundesrecht zählt innerhalb der Grenzen von der BRD.
Landesrecht von Thüringen zählt innerhalb der Grenzen von Thüringen. Rundfunk ist Landesrecht.
Außerdem geht nicht, dass der MDR gleichzeitig dreierlei unterschiedlichem Landesrecht unterliegen kann.
Der MDR ist damit nicht mehr Landesrecht, sondern Bundesrecht und müsste über Steuern finanziert werden.
Der MDR ist dann eben nicht mehr öff.-rech. , sondern Bund oder privat?
Es hat in den drei Ländern je eine LRA zu geben.
Dem Bürger von Thüringen steht eine LRA in Thüringen zu.
Sobald mehrere Länder im Spiel sind, ist es nicht mehr Landesrecht.
Und bitte beachten: Die LRA ist an das Hoheitsgebiet von Thüringen gebunden und hat nur das Recht der Selbstverwaltung und darf in Thüringen abkassieren als öff.-rech. .
Das wäre der Thüringer Rundfunk oder Landesfunkhaus?
Eine LRA darf sich in den Grenzen eines Landes selbst verwalten. Darüber hinaus geht nicht.
Der Knackpunkt ist doch der, dass der Bürger das alles zu bezahlen hat, was mit Grundversorgung nichts mehr zu tun hat.
Die Bürger haben je für immer nur eine LRA aufzukommen, die eben öff.-rech. ist und Forderungen stellen darf.
Uns geht es ja um die öff.-rech. Forderungen, die gestellt werden.
Mehrfachanstalten darf es gerne geben, aber nicht zu Lasten der Bürger.
Die LRA ist für die Grundversorgung zuständig.
Die anderen über andere Mittel für die Vollversorgung.