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Autor Thema: Knebelurteil: Jetzt Zahlung unter Vorbehalt?  (Gelesen 6735 mal)

F
  • Beiträge: 23
Knebelurteil: Jetzt Zahlung unter Vorbehalt?
Autor: 03. April 2015, 16:00
Hallo allerseits,

Person A wurde kürzlich vom VG zur Zahlung von ca. 500 € Rundfunkbeiträgen verurteilt. Zwar können theoretisch noch Rechtsmittel eingelegt werden. Aber das VG hat im Urteil geschrieben "Zur Berufung besteht kein Anlaß gem. §124 VWGO ..." und damit die nächsthöhere Instanz quasi ausgeschlossen.

Außerdem hat das hiesige OVG bereits mehrere Urteile gegen Zahlungsverweigerer gefällt und damit bereits die Rechtsauffassung des VG bestätigt (oder erst herbeigeführt >:D). Berufung geht laut Urteilsbegründung nur noch, wenn das Urteil des VG gegen das Urteil eines anderen deutschen Gerichtes (Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht) verstößt, was ja nicht der Fall ist.

Dieses Knebelurteil hat das VG nach Ansicht von Person A deshalb verhängt, weil Person A bereits vor dem Urteil (nachdem das VG Person A zur Rücknahme der Klage aufgefordert hatte) dem VG mitgeteilt hatte, daß Person A Rechtsmittel einlegt, falls das Gericht gegen Person A entscheidet.

Wie Person A aus dem Forum erfahren hat, herrscht zudem ab OVG-Ebene Anwaltszwang und RA Bölck z.B. nimmt über 1000 € für das Mandat. Dazu kämen dann noch die Gerichtskosten.
Das kann Person A auf keinen Fall stemmen, das ist unmöglich und die Erfolgsaussichten beim OVG sind auch gleich Null.

Daher muß Person A nun zahlen, Person A sieht keinen anderen Ausweg, wenn Person A nicht noch Mahnbebühren und Zwangsvollstreckung über sich ergehen lassen will (Die Rundfunkanstalt hat gleich nach dem Urteil auch schon die erste Zahlungsaufforderung geschickt).

Person A ist echt fertig  :-[

Person A wird nun geringe Ratenzahlung bei der Rundfunkanstalt beantragen.

Kann Person A rechtswirksam ab sofort "UNTER VORBEHALT" die vergangenen (aus dem Urteil) und die aktuellen Beträge zahlen?

Bekommt Person A dann (oder wie?) die Beiträge wieder zurück, wenn das Verfassungsgericht irgendwann entscheidet, daß der Rundfunkbeitrag verfasungswidrig ist?

Oder fällt Euch noch eine Möglichkeit ein, wie Person A sich sonst vor der Zahlung drücken könnte?

Viele Grüße
Fridolinchen


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Nach der Klage ist vor der Klage. Die Bekannten von Person Z wissen doch, das nicht nur die "Verwaltungsgerichte" mit der Medienmafia unter einer Decke stecken und rechnen mit den eigentlich unglaublichen Schandurteilen. Sie zahlen dann zyklisch immer die vergangenen Beiträge (aus dem Pseudourteil) aber natürlich keinen Cent mehr. Dann beginnt es wieder von vorne, irgendwann wird ein Richter Recht sprechen...Gesetze ändern sich, aber Recht bleibt Recht.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, hat man als Steuerzahlende Person wenig Chancen. Dann bleibt einem nur wieder von vorne anzufangen.

In welchem Bundesland hat Person A geklagt? In Hamburg werden zur Zeit die Verfahren ausgesetzt, wenn man sich wegen eurorechtlicher Bedenken  auf die laufenden Berufungsverfahren beruft. Ich habe so noch keinen Cent gezahlt......

Auch wenn es diesmal nicht geklappt hat, würde ich es nochmal versuchen und die Klage so steuern, dass es zur einer Aussetzung kommt. Das scheint mir zur Zeit die beste Strategie zu sein.


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M
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Person Y hat das identische Problem. Person Y hat in NRW vor dem VG geklagt. Berufung ist zwar möglich, mit 1500-2000 Euro Anwaltskosten aber verdammt teuer, und mit Blick auf das aktuellste OVG Urteil vom März (Münster) auch eher aussichtslos.

Person Y sieht nun auch kaum eine andere Chance, als den BS zu bezahlen. Es ist schon wirklich übel, was man mit uns macht.


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Person Y hat das identische Problem. Person Y hat in NRW vor dem VG geklagt. Berufung ist zwar möglich, mit 1500-2000 Euro Anwaltskosten aber verdammt teuer, und mit Blick auf das aktuellste OVG Urteil vom März (Münster) auch eher aussichtslos.

Person Y sieht nun auch kaum eine andere Chance, als den BS zu bezahlen. Es ist schon wirklich übel, was man mit uns macht.

Nach dem Widerspruch ist vor dem Widerspruch ist vor der Klage...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Person Y hat das identische Problem. Person Y hat in NRW vor dem VG geklagt. Berufung ist zwar möglich, mit 1500-2000 Euro Anwaltskosten aber verdammt teuer, und mit Blick auf das aktuellste OVG Urteil vom März (Münster) auch eher aussichtslos.

Person Y sieht nun auch kaum eine andere Chance, als den BS zu bezahlen. Es ist schon wirklich übel, was man mit uns macht.

Nach dem Widerspruch ist vor dem Widerspruch ist vor der Klage...

Ja toll, aber es macht doch keinen Sinn, immer wieder auf VG Ebene zu verlieren, und dann immer wieder häppchenweise zu zahlen + Gerichtskosten etc. :-\


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Ja toll, aber es macht doch keinen Sinn, immer wieder auf VG Ebene zu verlieren, und dann immer wieder häppchenweise zu zahlen + Gerichtskosten etc. :-\

Gut 1500-2000 Euro bei der Berufung ist verständlich, aber 105 Euro ist doch überschaubar um seine Rechte einzuklagen. Es kommen immer wieder neue Gesichtspunkte ans Licht, die zeigen was hier eigentlich abläuft, irgendwann wird ein Richter Recht sprechen. Wenn nicht Klage, so ist zumindest zyklisch Widerspruch angesagt! (Falls Du das ZwangsPayTVAbo nicht von Dir aus abschließen würdest)


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Ich vermute, daß die Gerichte eines Tages den Klägern mit dem Verweis auf Rechtsmißbrauch eine Abfuhr erteilen werden.

Zitat
In Deutschland folgt der Begriff des Rechtsmissbrauchs insbesondere aus § 226 und § 242 BGB.
In § 226 BGB (Schikaneverbot) heißt es:

„Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie den Umständen nach nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.“

Darüber hinaus kann die Ausübung eines Rechts auch durch die Vorschrift des § 242 BGB untersagt sein. Sein Wortlaut besagt:

„Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch


Das heißt, wir brauchen neben dem juristischen (zunehmend erfolglosen) Weg andere Formen des Widerstands gg. den Zwangsbeitrag. Zahlungsboykott hilft auch nur zeitweise. Wer z.B. ein Einkommen von 2000 EUR brutto/Monat hat, den wird der staatlich Repressionsapparat irgendwann das Geld pfänden.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

G

Gast

Leute, die in dieser Situation sind, möchte ich zuerst einmal beglückwünschen, dass sie bis hierhin ihre persönliche Integrität aufrechterhalten haben!!  :)

Entschließt man sich dazu nicht in die höhere Instanz zu gehen, so muss man sich nun kreative Gedanken machen wie man die 'Schuld' zu der man verurteilt wurde begleicht. Art der Zahlung / Ratenzahlung / etc. Eine 'gesichtslose' Überweisung käme für mich letztenendes nur in Frage, wenn es kraft Gesetzes unumgänglich ist. Ich würde zuersteinmal persönlich zur fordernden LRA gehen und nachfragen wie es sich mit Bareinzahlungen gegen Quittung und Ratenzahlungen verhält.

Bereitwillig fortlaufend den sog. 'Rundfunkbeitrag' bezahlen ohne rechtskräftiges Urteil ist sicher der falsche Weg. Für den weiteren Umgang kann man immernoch munter zwischen der Widerspruchstaktik und der Vogel-Strauß-Methode wechseln (zumindest solange Beitragsbescheide nicht nachweislich zugestellt werden). Oder auch Abwandlungen davon wie z. B. diese hier:

Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.0.html

Ja, das waren meine besänftigenden Worte dazu. Immer schön dran denken: 1) Den Widerstand nicht nur monetär abwägen; es steht vielmehr auf dem Spiel! 2) Wir stehen nicht alleine dieser Abzocke ggü!  :)


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Wenn das Urteil rechtskräftig ist, hat man als Steuerzahlende Person wenig Chancen. Dann bleibt einem nur wieder von vorne anzufangen.

In welchem Bundesland hat Person A geklagt? In Hamburg werden zur Zeit die Verfahren ausgesetzt, wenn man sich wegen eurorechtlicher Bedenken  auf die laufenden Berufungsverfahren beruft. Ich habe so noch keinen Cent gezahlt......

Auch wenn es diesmal nicht geklappt hat, würde ich es nochmal versuchen und die Klage so steuern, dass es zur einer Aussetzung kommt. Das scheint mir zur Zeit die beste Strategie zu sein.


Person A hat im Saarland geklagt. Hier hat man keine Chance.

Auf Anraten eines Forenmitglieds wird Person A nun den vom Gericht abgeurteilten Betrag zahlen  - möglichst per Ratenzahlung - und für die nachfolgenden Forderung wieder einen Prozess vor dem VG anstrengen.

Allerdings befürchtet Person A ebenfalls, dass das Gericht irgendwann keine Klage mehr annimmt wegen Rechtsmißbrauch, da Person A ja bereits alle Argumente aufgefahren hat und kein Gericht für Rundfunkverweigerer urteilt.

Person A könnte bei der nächsten Klage noch auf ausgesetzte Verfahren in Hamburg hinweisen, aber vermutlich dürfte das das hiesige VG nicht kümmern.
Außerdem könnte Person A auf die - laut diesem Forum - beiden Verfassungsbeschwerden hinweisen. Kennt jemand zufällig die beiden Aktenzeichen?

Ja, genau, Person A möchte ebenfalls KEINERLEI Daten an den Beitragsservice übermitteln, daher wird Person A sich erkundigen, ob eine Bareinzahlung möglich ist. Aber Person A ist im Saarland und der Südwestrundfunk, an den Person A zahlen muß, ist weit weg.

Hoffentlich entscheidet bald das Verfassungsgericht!


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P
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Eine Überweisung würde eine PersonX nicht tätigen, weil damit im Zweifel keine Schuld getilgt werden kann.

Die Schuld wurde als solche als Schickschuld definiert. Eine Schickschuld kann soweit nur durch Übereignung von "Bargeld" erfolgen. Der Versand dabei erfolgt immer auf Risiko des Versenders. Eine Überweisung kann das nicht ersetzen, weil wenn die Überweisung im Zweifel nicht klappt -> dann muss so gesehen die Zahlung ein weiters Mal geleistet werden.

Eine Lastschrift, auch Ratenzahlung mittels Lastschrift oder ähnlichem würde eine PersonX ablehnen.


zum Stichwort Bargeld, Schickschuld und wie eine Schuld überhaupt zu begleichen wäre

weiterführende Links
Pflichtverletzung und Schickschuld
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10057.msg80327.html#msg80327

Schickschuld und Risiko

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10749.msg73552.html#msg73552

Selbst die Gerichtsvollzieher sollten an sich keine Möglichkeit haben tätig zu werden. Diese handeln privat wirtschaftlich und dürften daher von Gesetz wegen keine Aufträge der Behörden ausführen, weil dazu an sich die Grundlagen fehlen.
Wer sich dazu weiter bilden möchte könnte die
http://rechtsstaatsreport.de/gerichtsvollzieher/ lesen, und wenn eine Person A dazu genügend Kleingeld über hat auch mit einem Anwalt prüfen ob das entsprechend stimmt.

Möglicherweise kann das Gericht auch noch gerügt werden, dass kommt darauf an, in wie weit das Gericht erklärt hat, warum es sich in Sachen der verfassungsfragen für Zuständig sieht, oder warum es die Urteile der anderen Gerichte ungeprüft überträgt, wo doch auch bei diesen klar sein sollte, dass diese wohl nicht über die Verfassungsfragen zu befinden haben, sondern lediglich Formfehler behandeln können. So bald aber nicht nur Formfehler geltend gemacht werden müssten die Gerichte von sich aus die Nichtzuständigkeit erklären, weil sonst der Rechtsschutz der Bürger fehl läuft.

Zu erklären, können wir nicht erkennen ist völlig falsch, und sollte besser lauten. Wir dürfen darüber nicht entscheiden, weil wir nicht Zuständig sind und geben das Verfahren weiter an, ja an wen?

Sollange es aber so ist, dass es keine real vorhandene Gewaltentrennung gibt in Deutschland, siehe Bild auf der Seite und vergleiche mit anderen Ländern.

http://www.gewaltenteilung.de/das-problem


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Ja, genau, Person A möchte ebenfalls KEINERLEI Daten an den Beitragsservice übermitteln, daher wird Person A sich erkundigen, ob eine Bareinzahlung möglich ist. Aber Person A ist im Saarland und der Südwestrundfunk, an den Person A zahlen muß, ist weit weg.

Ganz recht! Wenn schon gezahlt wird, dann an den vermeintlichen Gläubiger.  :police:


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