Im Folgenden eine kleine - natürlich rein fiktive - Klage gegen den Rundfunk Bananenwald-Bärchenland (RBB).
Zusätzlich zu den üblichen Begründungen (Tübingen, Verfassungswidrigkeit, Datenschutzmissachtung), die natürlich in Bezug auf die Klägerin ein bißchen ausgeschmückt wurden, gibt es hier eine interessante Vorgeschichte:
Tanja Toll & Mike Mächtig wohnten und wohnen seit Jahren zusammen. Natürlich haben beide nie GEZahlt und sich nicht an einen Staatsvertrag mit Gesetzescharakter gehalten, der sie in ihren Grundrechten verletzt. Natürlich haben beide daraufhin Infopost und schließlich Beitragsbescheide des RBB erhalten. Natürlich haben beide allen bisherigen Bescheiden per Einschreiben mit Rückschein widersprochen und einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt. Natürlich hat der RBB nicht auf diese Widersprüche geantwortet. Naja, der ARD ZDF Deutschlandradio Brechreizservice hat sich gemeldet.
Mike Mächtig wurde abgemeldet (nicht der Bescheid aufgehoben!), er hatte in seinen Widersprüchen klargestellt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.
Tanja Toll wurde NICHT abgemeldet, sie hatte in ihren Widersprüchen nur Tübingen genannt und außerdem auf die Doppelung der Bescheide verwiesen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass der RBB sich bewusst die Frau rauspickt.
Weil die beiden keine Lust haben, auf einen offiziellen Widerspruchsbescheid zu warten, und weil sie wissen, dass sie mit einer Klage noch mehr Sand ins Getriebe des Öffentlichen-Rechtlichen Raubfunks (ÖRR) streuen als mit einer Schildkrötentaktik, hat Tanja Toll nun also Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht (zulässig nach § 75 VwGO). Natürlich heißt das Ding nicht "Untätigkeitsklage", sondern es wird gleich auf Aufhebung des Bescheids geklagt ("Anfechtungsklage"). Tanja Toll will ja nicht gleich zweimal Gerichtskosten fürs VG bezahlen.
Und als kleines Leckerli obendrauf gibt es auf den letzten Schreiben der ÖRR Schutzgeldstelle noch eine "leicht" falsche Adresse, die aber eine definitiv falsche Wohnung benennt und sehr hübsche Munition für den Aspekt "Datenschutz" und "Umkehr der Beweislast" geliefert hat. Großen Dank dafür nach Köln
KLAGE
in Sachen der
Tanja Toll
Widerstandsgasse 8a
1000 Bananenwald 41
- Klägerin –
gegen den
Rundfunk Bananenwald-Bärchenland (RBB)
vertr. d. d. Intendantin Musa lanceolata
Sudauenallee 8-14
1000 Bananenwald 12
- Beklagter -
Es wird beantragt,
1. den Beklagten zur Aufhebung der Festsetzungsbescheide zur Beitragsnummer 123 456 789 vom 01.10.2014, der Klägerin zugestellt am 14.10.2014, sowie vom 01.11.2014, der Klägerin zugestellt am 13.11.2014, zu verurteilen,
2. dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
?
Streitwert
393,58 EUR
Eingereichte Schriftsätze
lange Liste, die hier eh nichts zur Sache tut
Bananenwald, 13.03.2015
->eigenhändige Unterschrift<-
ERLÄUTERUNG DES SACHVERHALTS
Am 14.10.2014 wurde der Klägerin ein Festsetzungsbescheid über Rundfunkbeiträge für den Zeitraum Januar 2013 bis einschließlich März 2014 für eine Wohnung in der Ein-Beitrag-sie-zu-knechten-Allee 15 in 1000 Bananenwald 14 an ihre derzeitige Meldeadresse Widerstandsgasse 8a in 1000 Bananenwald 41 zugestellt. Für den o.g. Zeitraum wurde zusätzlich zum regulären Beitrag von monatlich 17,98 EUR gemäß §8 RFinStV ein einmaliger Säumniszuschlag von 8,00 EUR festgesetzt.
Beweis: Festsetzungsbescheid zur Beitragsnummer 123 456 789 vom 01.10.2014
Die Klägerin hat gegen diesen auf den 01.10.2014 datierten Bescheid Widerspruch eingelegt, der nachweislich fristgerecht am 17.10.2014 dem Beklagten zugestellt wurde. Eine vergessene Anlage wurde innerhalb der ursprünglich zulässigen Frist nachgereicht.
Beweise: Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom 01.10.2014, Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung und Kopie des Rückscheins zum Einschreiben, Zweitausfertigung des Schreibens „Ergänzende Unterlagen zu meinem Widerspruch“
Weiterhin wurde der Klägerin ein Festsetzungsbescheid über Rundfunkbeiträge für den Zeitraum April 2014 bis einschließlich Juni 2014 für eine Wohnung in der Ein-Beitrag-sie-zu-knechten-Allee 15 in 1000 Bananenwald 14 sowie von Juli 2014 bis einschließlich September 2014 für eine Wohnung in der Widerstandsgasse 8a in 1000 Bananenwald 41 zugestellt. Für den o.g. Zeitraum wurde zusätzlich zum regulären Beitrag von monatlich 17,98 EUR gemäß §8 RFinStV erneut ein Säumniszuschlag von 8,00 EUR festgesetzt.
Beweis: Festsetzungsbescheid zur Beitragsnummer 123 456 789 vom 01.11.2014
Die Klägerin hat auch gegen diesen auf den 01.11.2014 datierten Bescheid Widerspruch eingelegt, der nachweislich fristgerecht am 24.11.2014 dem Beklagten zugestellt wurde.
Beweis: Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom 01.11.2014, Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung und Kopie des Rückscheins zum Einschreiben
Der Beklagte hat bis zum 11. März 2015 keinen dieser Widersprüche ordentlich beschieden, so dass die hier vorliegende Klage zulässig ist.
Bananenwald, 13.03.2015
->eigenhändige Unterschrift<-