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Autor Thema: Nachzahlung  (Gelesen 8815 mal)

g
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Nachzahlung
Autor: 29. Oktober 2009, 18:25
Hallo,

Auch ich habe Stress mit der GEZ und hoffe, dass mir jemand helfen bzw. Auskunft geben kann. Ich hatte mich bei Studienbeginn vor 6 Jahren bei der GEZ angemeldet, war jedoch befreit, weil ich BAföG bekam. Bafög bekam
ich aber nur 3 Jahre, dh. danach hätte ich GEZ zahlen müssen oder mich abmelden. Das habe ich jedoch versäumt, weil ich garnicht mehr an den "Verein" gedacht habe. Bis ich vor ein paar Wochen Post bekam, mit der
Aufforderung über 400 € nachzuzahlen. Ist das rechtens? Nach 3 bzw. 6 Jahren? Ich muss dazu sagen, dass ich zwischenzeitlich umgezogen bin, dh. noch während der Zeit als ich von der GEZ befreit war.Hätte ich nicht früher informiert bzw. gemahnt werden müssen? Außerdem habe ich (vor ca. 1-2 Jahren) einen Fragebogen abgeschickt, in dem ich Auskunft darüber gab, dass ich keine Rundfunkgeräte habe (Ist das nicht eine Art Abmeldung?) .
Was muss ich tun!!!???  Bin ich zur Zahlung verpflichtet?

Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
 


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F
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Re: Nachzahlung
#1: 30. Oktober 2009, 04:08
Hi,

grundsätzlich gilt: Deine Gebührenpflicht erlischt nur durch Abmeldung oder Ableben (Gott bewahre). Mahnen müssen sie nicht, obwohl sie es gelegentlich doch tun (vermutlich aus pragmatischen Gründen: Kleinere Beträge bekommt man eher bezahlt als große).
Ein Umzug ändert nichts (die Gebühren werden für Geräte gezahlt, egal, in welcher Wohnung sie rumstehen) und ein Fragebogen ist keine Abmeldung.

Z. Zt. sehe keine Möglichkeit (gem. der Informationen, die du geliefert hast) die Zahlung zu umgehen. Du kannst dich allerdings jederzeit abmelden (Form beachten: Als Abmeldegrund etwas angeben wie 'Alle Geräte auf dem Flohmarkt verkauft" oder "Alle Geräte entsorgt", das ganze per Einschreiben an die LRA schicken).

Dann die offenen Schulden bezahlen (bei Geldmangel GEZ anrufen und ne Ratenzahlung vereinbaren).

P.S.: Kann sein, dass zumindest ein Teil des Ganzen schon verjährt ist, musst du im BGB (allg. Verjährung) nachschauen, kann mich im Moment nicht an die Verjährungsfristen lt. BGB erinnern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2009, 04:12 von Florian«

G
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Re: Nachzahlung
#2: 01. November 2009, 21:31
Verjährungsfristen greifen hier nicht, wenn der GEZ das Vorhandensein von Geräten nicht angezeigt worden ist. Wenn die GEZ also feststellt, daß jemand seit 10 Jahren Geräte zum Empfang bereit hält und das nicht mitgeteilt hat, kann sie für die vollen 10 Jahre Gebühren nachfordern.

Was anderes ist es, wenn der GEZ das Vorhandensein von Geräten angezeigt wurde, die GEZ aber die Beitreibung von Gebühren nicht verfolgt hat.


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"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

g
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Re: Nachzahlung
#3: 09. November 2009, 15:36
Erstmal danke für eure antworten...die ja eigentlich nicht sehr ermutigend sind.
Mir wurde (von einer Jurastudierten) erzählt, dass das Bürgeramt bei jedem Umzug der GEZ meldet, dass man umgezogen ist und das somit auch eine neue Anmeldung bei der GEZ fällig wäre, ist da vielleicht was dran?!


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Re: Nachzahlung
#4: 10. November 2009, 08:06
hi gezeiten:

wenn du umziehst nimmst du so einiges mit dir mit, bspw. den Fernseher, oder die Hilfe der Jurastudentin. Das Bürgeramt ist letztendlich nur dabei behilflich, dich aufzufinden.

Du kannst ja jederzeit ausprobieren, ob da noch was zu machen ist... ich wette 100 Euro mit jedem Mod hier, dass du zahlen musst.

- Flo



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Re: Nachzahlung
#5: 12. November 2009, 16:26
Woher kommen eigentlich eure ganzen Infos? So pessimistisch hab ich mir das hier gar nicht vorgestellt (-;
Also bis jetzt kam noch nix zurück..ich versuch mal zuversichtlich zu bleiben!


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Re: Nachzahlung
#6: 12. November 2009, 18:44
Weil wir es am eigenen Leib schon erfahren haben und uns damit beschäftigen,daher haben wir die Info´s!!


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  • #GEZxit
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Re: Nachzahlung
#7: 12. November 2009, 19:53
Hallo gezeiten,

pessimistisch ist nicht der richtige Ausdruck, sondern eher realistisch. Wie uwpmd bereits schrieb, viele von uns haben bereits ihre Erfahrungen mit dem Verein gemacht. Diese Erfahrungen werden dann hier ausgetauscht und man versucht sich gegenseitig zu helfen und Lösungen zu finden.

Viele begannen wie du, mit der Suche nach der Lösung eines ärgerlichen Problems mit der GEZ oder einem ihrer Gehilfen (Schergen). Einige blieben danach hier als aktive Forumsmitglieder, um anderen Hilfesuchenden zu helfen und ihre Erfahrungen weiterzugeben.

Mittlerweile haben wir ein richtiges Expertenteam und wir können stolz auf unsere Mitglieder sein. Unsere Mitglieder kommen aus unterschiedlichen Gesellschaftsschichten, was bei der Lösungssuche eine große Bereicherung darstellt, da ein und das gleiche Problem aus unterschiedlichen Blickpunkten durchleuchtet werden kann. Das wertet unser Forum weiter auf.

Basierend auf unseren tüchtigen Forumsmitgliedern und der über die Jahre gesammelten Erfahrung, ist unser Forum heute die führende und beste Plattform gegen die GEZ und die ÖRR.

Jetzt zu deinem Fall zurück: Wie Flo bereits schrieb, erlischt die Gebührenpflicht erst mit der Abmeldung. Da diese nicht erfolgte, tickt die Gebührenuhr natürlich weiter. Auch der Fragebogen ändert nichts daran, da dieser keine Abmeldung ist. Unter den Augen der GEZ hast du dich jahrelang von den Gebühren gedrückt und die werden nicht locker lassen. Auch mit der Verjährungsfrist sieht es schlecht aus, da die GEZ nichts dafür konnte, dass du deine Gebühren nicht bezahlt hattest.

Eine Rückwirkende Abmeldung wird von der GEZ ebenfalls ausgeschlossen, so dass dir wirklich nur "Blechen" als einzige (sehr ärgerliche) Alternative bleibt.

Da du keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereithältst, sofort abmelden: http://www.gez.de/e160/e161/e1137/abmeldung_privat.pdf

Als Abmeldegrund am besten angeben: "Alle Geräte defekt und nachweislos entsorgt. Es werden keine Geräte mehr zum Empfang bereitgehalten."

Alle per Einschreiben/Rückschein noch in diesem Monat schicken und dann abwarten.

Vieles kannst du hier (http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html) nachlesen. Da steht auch, wie die GEZ mit den Einwohnermeldeämtern arbeitet oder dass Rückwirkende Abmeldungen ausgeschlossen sind.

Es ist wirklich ärgerlich, was dir passiert ist. Ich sehe aber keine Chance, um den offenen Betrag herumzukommen. Wenn er zu hoch für dich sein sollte, einfach Ratenzahlung mit der GEZ vereinbaren. In aller Regel gehen die darauf ein.

Schade, dass wir dir keine schöneren Nachrichten haben, aber ab Dezember wirst du dann nicht mehr zahlen müssen. Immer noch was, oder?

Grüße

René


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