Klar ist dass der Widerspruchsbescheid automatisiert getextet wurde. Menschlich sind nur die unleserlichen Unterschriften, oft nur mit i.V.
Klage erheben und neuen Schriftsatz machen.
Tipp: einfach mal diese gefühligen Sachen wie Staatsmaschine und "bin gespannt" weglassen.
Durch die vielen Rechtsstellen wirkt die Argumentation schon für sich gut durchdacht. Da muss diese Polemik nicht sein. Liest der VG-Richter jeden Tag und bleibt unbeeindruckt.
Der VG-Richter muss den ganzen Klagetext wirklich durchlesen und Punkt für Punkt abhandeln.
Wichtig ist, dass man von der LRA eine schriftliche Klageerwiderung erhält, denn diese wird auf die Klagepunkte eingehen müssen und sich mit ihren neuen Argumenten verwundbar machen. Ein schriftliches Klageverfahren erscheint daher günstig.
Wenn ein Showdown im Gerichtssaal erwartet wird, hat man die Klage schon verloren: Man wird nur vom Richter zugelabert, bis die Zeit um ist. Der Beklagtenvertreter ist eh nicht da. Im Protokoll wird rein gar nichts Verwertbares stehen, der Urteilstext wirkt wie vom Beitragsservice zugeliefert. Gerichtstermine sind völlig vertane Zeit. Ich war an einem Tag bei zwei Terminen Zuschauer. War erstmal interessant, aber nach vier Stunden Aufenthalt im Gerichtsgebäude habe ich mich über die verlorene Lebenszeit doch geärgert.
Was neu sein dürfte, ist, den 35a auszuhebeln. Es handelt sich ja um einen "neuen" Festsetzungsbescheid, hierzu gibt es im Forum noch kaum Erfahrungswerte. Mich wundert, dass der BS so lang gebraucht hat. Wahrscheinlich mussten die VG noch neu eingenordet werden, um 35a/10a wirksam zu verteidigen.
Es gibt nach unmaßgeblicher Meinung immer ein gewisses Ermessen. Und sei es, den FB morgen und nicht erst nächste Woche auszudrucken. Die Totalität des "kein" Ermessens ist wirklichkeitsfremd. Gibt es so nicht. Der 35a ist daher mutmaßlich zahnlos, wirkungslos, nur Buchstabenfolge, weil nicht anwendbar. Es müssten dazu weitere Urteile aus anderen Sachgebieten gesichtet werden.