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Autor Thema: Petition Bremen - Stellungnahme der Senatskanzlei  (Gelesen 10766 mal)

v
  • Beiträge: 1.199
Hier die Stellungnahme der Senatskanzlei zur bremer Petition (PDF)

Nun sind 4 Wochen Zeit, auf die Stellungnahme der Senatzkanzlei zu "antworten". Formulierungsvorschläge nehme ich gerne entgegen und werde mich in den nächsten Tagen mal damit beschäftigen. Heute hab ich was besseres zu tun...  8)


Edit "Bürger":
Als PDF Datei verlinkt. Kommentare zusammengefasst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2015, 12:51 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Was für ein "Rundumschlag" :o ::) >:D ;D

Liebe Bürger,

machen Sie sich keine Sorgen. Alles ist bestens. Die Politik kümmert sich um alles und bewegt sich selbstverständlich auf dem Boden von (hingebogenem) Recht und (selbstgemachtem) Gesetz. Es besteht keinerlei Grund zur Beanstandung. Die Parteien haben recht. Punkt.

Ihre Senatskanzlei.


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  • Beiträge: 3.235
Hier meine Meinung zu dieser Stellungnahme der Senatskanzlei:
Zuschauer und Zuschauerinnen können sich beschweren, Rundfunkverweigerer müssen also hinnehmen, dass die Bürger falsch und manipulativ informiert werden. Das ist ein Zustand, der in einer Demokratie nicht hinnehmbar ist.

Beschwerden sind möglich, aber wirkungslos, besonders wenn diese Beschwerden von den Rundfunkverweigerern kommen. Die Antworten auf Beschwerden sind genauso leere Worthülsen wie die vorliegende Antwort aus der Senatskanzlei.

Die Senatskanzlei möge bitte darlegen, was daran Zeitgemäß ist, wenn trotz Internet, Printmedien und einem Überangebot an Radio- und Fernsehprogrammen noch von einer wichtigen Grundlage für das Gemeinwesen im Zusammenhang mit dem öffentlich rechtlichen Rundfunk gesprochen wird.
Grundlage für den Rundfunkbeitrag war nicht eine breite, öffentliche Debatte, sondern Grundlage war eine Abstimmung zum neuen Meldegesetz, nachts gegen 24 Uhr während einer Fußballeuropameisterschaft in einem vorwiegend leerem Plenarsaal.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Entscheidung getroffen, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Wie sich eine Senatskanzlei auf solche Gefälligkeitsurteile beziehen kann, ist rätselhaft und ist gerade ein weiterer Grund, diese Petition mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.
Es ist nicht Aufgabe der Landesrundfunkanstalten, darüber zu entscheiden, nach welchem Solidarprinzip ein Rundfunkverweigerer das Hobby eines Rundfunkteilnehmers mitfinanzieren muss, sondern es ist das besondere Anliegen dieser Petition, dass sich der Petitionsausschuss damit auseinandersetzen möge.
Sofern der Petitionsausschuss von Infrastruktur und Gemeinwesen im Zusammenhang mit der Leistung eines Beitrags schreibt, ist klar, dass es sich hier um Begriffe handelt, die einer Steuer gleichen, nicht aber eines Beitrags in gesetzlicher Definition. Auch damit möge sich der Petitionsausschuss bitte ernsthaft auseinandersetzen, ohne den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten nach dem Mund zu reden. Deren unbewieseneTextbausteine sind hinlänglich bekannt und werden gerade mangels Beweise angezweifelt und dem Petitionsausschuss vorgelegt, damit sich dieser unvoreingenommen mit diesem undemokratischen Zwangsbeitrag auseinandersetzt.
Dass sich Landesverfassungsgerichte und Verwaltungsgerichte mit dem RBStV beschäftigt haben, ist kein Beweis für die Verfassungsmäßigkeit des RBStVs, darüber kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das sollte der Petitionsausschuss wissen, wenn er sich mit der Petition des Petenten auseinandersetzen würde, anstatt die Argumente der Landesrundfunkanstalten weiter ungeprüft zu verbreiten. Gerade weil die Landesrundfunkanstalten verhindern, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den Grundgesetzverstössen des RBStV auseinandersetzt, sollte eine politische Lösung gefunden werden.
So wie das Grundgesetz keinen Zwang zu bestimmten Medien vorsieht, genauso wenig sieht das Grundgesetz Zwang zur Finanzierung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten vor. Hier wird das Grundgesetz eindeutig willkürlich zu Gunsten der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalen ausgelegt. Auch mit dieser Problematik sollte sich ein Petitionsausschuss unabhängig auseinandersetzen, ohne die einseitige Sichtweise der Landesrundfunkanstalten unreflektiert zu übernehmen.
Dass die Rundfunkgremien nicht verfassungskonform besetzt sind, dürfte auch dem Petitionsausschuss bekannt sein. Warum er dann gerade auf diese Gremien verweist, die mit der Verfassung nicht vereinbar sind, ist ein weiterer überaus wichtiger Grund, diese Petition sorgfälltiger zu behandeln.
Die Meinungsvielfalt im Internet ist bedroht, sobald ein durch Zwangsbeiträge finanziertes Medium die werbefinanzierten Inhalte verdrängen kann. Auch dies lässt sich leicht belegen und beweisen, sofern andere Informationsquellen dazu verwendet werden, als es der öffentlich rechtliche Rundfunk zur Verfügung stellt.
Gerade das wissenschaftliche Gutachten aus dem Bundesfinanzministerium ist als unabhängige Quelle zu nennen, die Informationen, die die Justiziare der Landesrundfunkanstalten zur Verfügung stellen, dienen sicherlich am wenigsten zur unabhängigen Beurteilung dieser Petition.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2015, 16:43 von Roggi«

B
  • Beiträge: 140
Hallo,

wriklich eine interessante Stellungnahme - der Chef der Bremer Senatskanzlei ist Dr. Olaf Joachim.

Nachfolgend eine veröffentlichte Namensliste bzw. Anwesenheitsliste der Mitglieder des Fernsehrates
der 12. Sitzung des Fernsehrates in der XIV. Amtsperiode am 13. März 2015 in Mainz die im Internet steht. Hier wird auch der Staatsrat der Senatskanzlei in Bremen namentlich aufgeführt.

http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/37678074/1/data.pdf

Ob es Zufälle gibt  >:D


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Das Positive am Zwangsbeitrag ist, es öffnet einem immer wieder die Augen...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Anwesenheitsliste der Mitglieder des Fernsehrates der 12. Sitzung des Fernsehrates in der XIV. Amtsperiode am 13. März 2015 in Mainz die im Internet steht. Hier wird auch der Staatsrat der Senatskanzlei in Bremen namentlich aufgeführt.
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/37678074/1/data.pdf

Danke für diesen Beitrag.
Ständige Mitglieder von A-Z auch aufgelistet unter
Fernsehratsmitglieder nach entsendenden Organisationen
http://www.zdf.de/zdf-fernsehrat-mitglieder-entsendende-organisationen-25602986.html


Dort auch mal in der rechten Spalte unter "Mehr..." den Reiter
"Aufwandsentschädigung / Reisekostenvergütung" aufklappen ... und dann "umklappen" ;)
Zitat
Aufwandsentschädigung / Reisekostenvergütung

Die Fernsehratsmitglieder erhalten gem. § 24 ZDF-Satzung Reisekosten, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung erstattet. Dabei beläuft sich
- die Aufwandsentschädigung auf 511,29 € monatlich,
- das Sitzungsgeld auf 51,13 € je Sitzungstag und
- das Tagegeld auf 23,01 €.

Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die Stellvertreter des Vorsitzenden und die Vorsitzenden der Ausschüsse jeweils das Eineinhalbfache des Betrages der Aufwandsentschädigung.

Diese Stellungnahme aus dem Hause der Verursacher und Nutznießer müsste eigentlich aufs Schärfste zurückgewiesen werden...
...z.B. mit obigen Anmerkungen von Roggi.

Das Parlament möge sich damit bitte im Sinne der Wählerschaft befassen...
...und nicht im Sinne eines grundlos privilegierten und subventionierten Medien-Konsortiums.


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K
  • Beiträge: 810
Zitat
Auch der Hinweis des Petenten auf das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung" des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen vom 15.12.2014 führt zu keiner anderen Beurteilung. Der Beirat hat in eigener Verantwortung als unabhängiges Gremium und ohne jegliche Zuständigkeit in dieser Frage Vorschläge unterbreitet. Sein Gutachten kann die Erwägungen gegen eine Steuerfinanzierung des Rundfunks, die auf eine staatsferne Finanzierung und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zielen, letztlich nicht entkräften.

Eine inhaltliche Einlassung im Hinblick auf das Gutachten erfolgt jedoch nicht.

Zitat
Im Hinblick auf eine etwaige Benachteiligung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen greifen die Einwände des Petenten ebenfalls nicht. Bei der umfassenden Revision und Neuregelung des Systems der Rundfunkgebühren hat der Gesetzgeber den Belangen von Geringverdienern Rechnung getragen. Dies ist durch mögliche Befreiungen von der Beitragspflicht für Empfänger bestimmter Leistungen, u.a. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld 2, sichergestellt.

Diese Argumentation ist selbstverständlich willentlich blind. Das Problem wird absichtlich nicht gesehen. Interessant ist, dass Hartz-IV-Empfänger nach der Argumentation der Senatskanzlei zu den Geringverdienern zählen.



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G

Gast

Zitat
Im Hinblick auf eine etwaige Benachteiligung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen greifen die Einwände des Petenten ebenfalls nicht. Bei der umfassenden Revision und Neuregelung des Systems der Rundfunkgebühren hat der Gesetzgeber den Belangen von Geringverdienern Rechnung getragen. Dies ist durch mögliche Befreiungen von der Beitragspflicht für Empfänger bestimmter Leistungen, u.a. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld 2, sichergestellt.

Diese Argumentation ist selbstverständlich willentlich blind. Das Problem wird absichtlich nicht gesehen. Interessant ist, dass Hartz-IV-Empfänger nach der Argumentation der Senatskanzlei zu den Geringverdienern zählen.
Dies ist der Punkt den ich hauptsächlich bemängele am RBStV und für die Antwort von dem, gehört dem *** *** ***!
Dass ist an Freschheit nicht zu überbieten.
Übersetzt lautet es doch:
"Du bist erst vom Beitrag befreit, wenn wir Dir alles genommen haben!"

Und wenn man alles so betrachtet, dann stellt man dies auch fest. Denn jedes Mitglied der Rundfunkanstalten hat für den Laden aufzukommen. Mit all seinem Vermögen!
Wenn in einem Jahr der Beitrag auf 1000,-€ monatlich steigt, dann hat den jeder zu zahlen und wird notfalls gepfändet.
Was denkt sich der Senatsschlumpf eigentlich bei seinem Geschreibsel?
Wohl nichts.

Eine Studie bei dem würde sicher ergeben, dass *** *** ***.


***Edit "Bürger":
Andeutungen gekürzt. Bitte - wenn auch die Empörung vollkommen verständlich ist - wir sind um Sachlichkeit auch nach außen hin bemüht und bitten daher um Zurückhaltung. Bitte zukünftig berücksichtigen. Danke für das Verständnis.


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Ständige Mitglieder von A-Z auch aufgelistet unter
Fernsehratsmitglieder nach entsendenden Organisationen
http://www.zdf.de/zdf-fernsehrat-mitglieder-entsendende-organisationen-25602986.html

Dort auch mal in der rechten Spalte unter "Mehr..." den Reiter
"Aufwandsentschädigung / Reisekostenvergütung" aufklappen ... und dann "umklappen" ;)
Zitat
Aufwandsentschädigung / Reisekostenvergütung

Die Fernsehratsmitglieder erhalten gem. § 24 ZDF-Satzung Reisekosten, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung erstattet. Dabei beläuft sich
- die Aufwandsentschädigung auf 511,29 € monatlich,
[...]

Diese Stellungnahme aus dem Hause der Verursacher und Nutznießer müsste eigentlich aufs Schärfste zurückgewiesen werden...
...z.B. mit obigen Anmerkungen von Roggi.

Der Petent sollte im Zuge der entsprechend "saftigen" Zurückweisung doch einfach mal eine Initiativbewerbung auf den Posten einreichen, den derzeit noch Herr Staatsrat Dr. Olaf Joachim beim ZDF-Fernsehrat innehat, da dieser seinen Aufgaben offenbar nicht gewachsen bzw. in seiner Doppelfunktion mehr als befangen ist...
...bzw. diesen persönlich unter Bezugnahme auf dessen höchst fragwürdige "Stellungnahme" um Zurverfügungstellung seines Postens ersuchen, mit welchem dieser monatlich das als Neben"verdienst" (euphemistisch "Aufwandsentschädigung") einstreicht, was so mancher nicht mal an Gesamt-Einkommen hat, dem dann aber dennoch - trotz Nichtnutzung! - 18 Piepen im Monat von seiner Existenzsicherung abgeknöpft werden - notfalls mit aller Härte der Vollzugsbehörden und Staatsgewalt...
...um Damen und Herren wie Herrn Staatsrat Dr. Olaf Joachim "solidarisch" durchzufüttern.


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T
  • Beiträge: 334
Der Stellungnahme sollte in der Tat entschieden entgegen gewirkt werden, indem einzelne Punkte ihrer Haltlosigkeit überführt werden:

Bereits die Behauptung, dass die "Finanzierung durch Beiträge Gegenstand einer breiten öffentlichen Debatte" gewesen sei, ist als unhaltbar entschieden zurückzuweisen. Im Gegenteil ist die Neuregelung ohne öffentliche Debatte in den Staatskanzleien ausgehandelt worden (gleichsam hinter verschlossenen Türen vermutlich im Einvernehmen mit den Lobbyisten der Rundfunkanstalten) und anschließend ohne ernsthafte Debatte schnellstmöglich durch die Landesparlamente befördert. Diverse Landespolitiker haben bestätigt, dass es eigentlich keine Möglichkeit gab, Korrekturen einzubringen, sondern nur der bereits festgeschriebene Entwurf der Staatskanzleien zuzustimmen oder abzulehnen war (hier müssten ggf. nochmals die entsprechenden Belege recherchiert werden).

Ebenso äußerte sich auch die "Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder".  (siehe hier im Forum )

Des weiteren versucht sich die Stellungnahme der Senatskanzlei auf die höchst umstrittenen Urteile der beiden Landesverfassungsgerichtshofe (Rheinland-Pfalz vom 13.05.2014 und Bayern vom 15.05.2014) zurückzuziehen, ohne die teils höchst kritischen Reaktionen auf dieses Urteil zu berücksichtigen.
Erinnert sei hierbei an die Berichterstattung in der freien Presse wie
* Michael Hanfeld: Diese Rundfunkurteile sind ein Witz, in: FAZ, vom 16.05.2014
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

und

* Helmut Hein: Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel, in: Mittelbayerische, vom 18.05.2014
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html

Gerade hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Beitrags im abgabenrechtlichen Sinne fehlt bisher eine höchstrichterliche Rechtsprechung, in der Fachliteratur liegt hingegen eine Vielzahl von entgegengesetzten Ansichten von ausgewiesenen Experten vor. Dass die Beitragserhebung dem natürlichen Rechtsempfinden auch des juristischen Laien widerspricht, belegt die ansehnliche Zahl von Klagen vor Verwaltungsgerichten, von Petitionen etc. (hierbei wären weitere numerische Angaben zu machen)

Völlig fehl gehen die Ausführungen zu den "Grundprinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens" und dem "Solidarprinzip". Diese sind gerade sofern sie vonseiten eines politischen Amtsträgers geäußert werden, im höchsten Maße bedenklich. Da der Medienkonsum auch weltanschauliche Fragen berührt, ist der Respekt derjenigen Personen, die audiovisiuellen Massenmedien ablehnend gegenüberstehen, in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung unbedingt geboten. Die Rechtfertigung von obrigkeitsstaatlichen Zwangsmaßnahmen unter Berufung auf "Grundprinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens" verkehrt diese geradezu in ihr Gegenteil. Auch ist in keiner Weise nachvollziehbar, was die ausufernde Überfinanzierung einer kleinen privilegierten Gruppe von Medienbetreibern mit dem "Solidarprinzip" zu tun haben soll.

Hinsichtlich des dringlichen Reformbedarfs bei der Finanzierung der Medienanstalten sei insbesondere auf das aktuelle Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen verwiesen, welches die akute Überfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien in der Bundesrepublik Deutschland mit soliden Recherchen im internationalen Vergleich eindringlich belegt. Dass den im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats gemachten Ausführungen "die aktuelle Rechtsprechung der Verfassungsgerichte" gegenüberstehe, ist schlichtweg unzutreffend, da die dort geäußerten Argumente bisher noch gar nicht Gegenstand der aktuellen Rechtsprechung gewesen sein können, zumal die Argumente auch eher politischer denn verwaltungsrechtlicher Natur sind. Bezüglich der Ausgabentransparenz sei ebenso auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats verwiesen ebenso wie auf dasjenige des Bundes deutscher Steuerzahler.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats fehlt völlig in der Stellungnahme der Senatskanzlei.

(Fortsetzung folgt)


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M
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Wow, da komme ich gerade aus dem Urlaub zurück und muss SOWAS von "meinen politischen Vertretern" lesen.

Hallo,

wriklich eine interessante Stellungnahme - der Chef der Bremer Senatskanzlei ist Dr. Olaf Joachim.

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Ob es Zufälle gibt  >:D

Das war auch mein erster Gedanke, dass dieser Jemand unmittelbar mit dem Rundfunk zutun haben muss, denn mit gesundem Menschenverstand ist eine solche Abweisung selbst in der grauen Theorie völlig unmöglich.

Und mein Kalender gibt gerade keinen neuen Termin für nen runden Tisch in Bremen her, Zeit wirds mal wieder :)


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
@ manso,
von deinem??
Zitat
"meinen politischen Vertretern"
Du meinst wohl von deinem Vertreter des ÖRR ::)! HA!
Egal wo man was hinschickt, es kommt immer das gleiche geblubber "blablabal" herraus!

Sind denn alle in dem Verein ÖRR?
Mich wollen sie ja auch, nur bekomme ich keine Aufwandsentschädigung, sondern soll den Vereinsbeitrag zahlen, obwohl ich kein Mitglied werden WILL!! >:(
Das schert die `n feuchten ............
NEIN! Kein Zufall!
ManomanOh


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

G

Gast

Wir sollten beginnen, die Dinge mit Zahlungen zu belegen!

"Sie bekommen 550,-€ im Monat, für die Mitgliedschaft im Rundfunkbeirat.
Dies entspricht 6600,-€ im Jahr.
Wieso müssen 30,59 Haushalte Ihre Mitgliedschaft im Rundfunkbeirat finanzieren, wenn Sie nur aller 1/4 Jahre zusammen sitzen.
Warum bereichern Sie sich an den Gebühren von zwangsangemeldeten Nichtsehern?
Warum nehmen Sie sich auch einen Teil der Gebühren, obwohl Sie nicht in dieser Zeit für die (auch zwangsangemeldeten!) Mitglieder tätig sind (nicht sitzungsbehaftete Monate!)?
Mussten ab dem Jahre 2013 alle Haushalte die Gebühr entrichten, nur damit Sie Ihre Mitgliedschaft im Rundfunkbeirat bezahlt bekommen?
Haben Sie daher in Ihrem Land den RBStV ratifiziert?
Aus eigenem Interesse?"


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Vielen Dank für die vielen Beiträge mit den sehr guten Hinweisen. Die meisten Beiträge habe ich schon mit verarbeitet. Wenn noch jemand seinen Beitrag zur Entgegnung leisten möchte, bitte ich dies bis zum Wochenende zu tun. Mein Ziel ist es, eine entsprechende Entgegnung bis spätestens nächsten Mittwoch fertig zu haben. Ostern würde ich mich dann gerne anderen Themen widmen...  ;)



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T
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(als Fortsetzung aus #9)

Auch die Ausführungen im Schreiben der Senatskanzlei zur Frage der Nichtnutzung sind widersprüchlich. Die Zahlungsverpflichtung der Nichtnutzer soll damit begründet werden, dass "jeder Einzelne als Mitglied dieser Gemeinschaft, deren Infrastruktur er nutzt, zur Leistung eines Beitrags für dieses Gemeinwesen herangezogen" wird.

Die Rede von "Infrastruktur" ist ebenfalls irreführend hinsichtlich der sogenannten "Grundversorgung" der ö-r Medien. Von Infrastruktur zu reden würde mehr Sinn machen hinsichtlich der technischen Bedingungen und gerade die Bereitstellung von Empfangsgeräten und die technischen Voraussetzungen etwa des Internetzugangs werden ja privatwirtschaftlich organisiert. Insofern ist die sogenannte "Grundversorgung" ohnehin keine zutreffende Bezeichnung, sofern damit die pure Möglichkeit gemeint ist, ö-r Programmangebote empfangen zu können. Wesentlich sinnvoller wäre in diesem Zusammenhang der Ausbau der Infrastruktur in Form eines garantierten technischen Zugangs zu Informationsquellen wie etwa dem Internet.

Wenn im Schreiben der Senatskanzlei die "Grundprinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens" und das "Solidarprinzip" bemüht werden, dann sollte bei diesen Stichworten dem Petitionsausschuss zur Veranschaulichung, was man sich darunter konkret vorzustellen hat, einmal ein Schreiben des sog. "Beitragsservice" oder einer komunalen Vollstreckungsbehörde beispielhaft vorgeführt werden mit den dortigen zahlreichen Drohungen (Eingriff in das Eigentum, Sach- und Lohnpfändungen, bis hin zur Beantragung von Erzwingungshaft und/oder die Durchführung einer polizeilichen Wohnungszwangsöffnung etc. etc.). Wenn dies die Maßnahmen sind, um bei unbescholtenen Bürgern das "Solidarprinzip" zur Geltung zu bringen, so ist der Rechtsfrieden empfindlich gestört.

Wie hat dies Helmut Hein in seinem Artikel in der Mittelbayerischen treffend zusammengefasst:
Zitat
"In Wahrheit zerstört der Zwangsbeitrag ein Recht, das über Jahrhunderte mühsam entwickelt wurde. Und er verhöhnt das logische, das moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger."

Das Schreiben der Senatskanzlei ist daher vor allem als bedauerliches Exempel einer zunehmenden Entfremdung der politischen Amtsträger von den Anliegen und Bedürfnissen der Bevölkerung zu werten.


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