Ich stelle mir drei Entwicklungen vor:
1. Person A zahlt den Beitrag, und bekommt ihn dann später nach Bewilligung des Befreiungsantrages zurückgezahlt.
2. Person A zahlt den Beitrag, und bekommt ihn dann später nach Bewilligung des Befreiungsantrages
nicht zurückgezahlt.
3. Person A zahlt den Beitrag
nicht und wird dann später vom Rundfunkbeitrag befreit,
muss aber in der Zwischenzeit entstandene Mahngebühren bezahlen.
Bei Variante #3 stünde Person A also schlechter da, als bei Variante #1, aber besser als bei #2.
Wenn Person A aber bezahlt (also Variante #1 versucht), läuft er aber Gefahr dass daraus Variante #2 wird, was noch schlechter als Variante #3 wäre.
Oh jeh.
(Parallel bleibt noch die Frage, ob eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend für den gesamten Zeitraum bewilligt wird, in dem Befreiung zusteht, oder erst ab dem Datum der Stellung des Befreiungsantrags.)
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