Diejenigen in den Redaktionen, die diese Praxis befeuern, sind vermutlich die gleichen Banausen, die im Kino nach dem letzten Bild aufstehen und rausgehen und die hinter ihnen sitzenden ignorieren, die sich den Abspann gerne ohne Gelaber der anderen Zuschauer ansehen möchten.
Daher sind wir schon seit Jahren keine Kinogänger mehr. Und aufs Fernsehen verzichten wir ohnehin.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"