Hallo,
danke an Spock für den Hinweis.
Da der Bild-Bericht nicht jedem klar genug ist, hier in einer besser lesbaren Form:
Für einen Computer mit Internetanschluss müssen nicht zwingend GEZ-Gebühren gezahlt werden. Allein der Besitz eines solchen Gerätes lasse nicht automatisch darauf schließen, dass es auch zum Rundfunkempfang genutzt werde, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Multifunktionale Geräte würden zu vielen anderen Zwecken verwendet.
Damit gab das Gericht einem selbstständigen Informatiker recht, der gegen die Rundfunkgebührenpflicht für seinen gewerblich genutzten Computer geklagt hatte. Für die privat genutzten Radio- und Fernsehgeräte in seinem Haus entrichtet er den Angaben zufolge GEZ-Gebühren. Doch er weigerte sich, für einen Rechner in seinem Arbeitszimmer zusätzliche Gebühren zu zahlen, da er dieses Gerät nur für seine berufliche Tätigkeit benutze.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der gewerblich genutzte Computer bereits unter die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte falle. Zudem müsse keine Gebühr bezahlt werden, da der Rechner nicht zum Rundfunkempfang genutzt werde. Bei Computern sei eine andere Betrachtung geboten als bei Radios oder Fernsehern, bei denen eine andere Verwendung in der Regel ausgeschlossen sei. Gegen das Urteil ist Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof möglich.
Grüße
René