Würde mich auch Interessieren,
die meinige Person X hat ja die Klage nun hinter sich und ausser einer unveränderten Rechnungsstellung noch nichts erhalten.
Natürlich waren da die Säumniszuschläge noch drauf, obwohl X laut dem Beschluss keine bezahlen muss. X ist der Meinung, das sie erstmal ne vernüftige und nachvollziehbare Rechnung aufstellen, damit er sich dann überlegen kann ob und wie er die aufgelaufene Summe bezahlen will.
Bei dessen Lebenspartnerin ( die einen Betrieb führt in dem der Beitrag unter Vorbehalt bezahlt wird ) haben Die GEZler nach dem 2. Festsetzungsbescheid nun gleich den GV aktiviert, klar, da ist was zu holen und der Eintrag in die Schufa heisst gleichzeitig .... keine Lieferungen mehr !!!!Privat ist sie natürlich bei X in der Wohnung gemeldet und bezahlt nicht
Sie gehen immer an das schwächste Glied
Das spiegelt alles nur meine Persönliche Meinung +++ Fallbeispiele sind nur Fikitiv +++