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Autor Thema: Mein Widerspruch...  (Gelesen 14468 mal)

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Re: Mein Widerspruch...
#15: 14. April 2015, 02:34
Hallo,

Nein, nur die üblichen Zahlungserinnerungen ohne Rechtsbehelfsbelehrung :)

Viele grüße...


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Re: Mein Widerspruch...
#16: 27. April 2015, 08:07
Sooo, am 14.04. ging dann bei PErson A's Bekannter für den nächsten Zeitraum der nächste Festsetzungsbescheid zu... Und seltsam: Für die Privatadresse und deren separates GEZ-Konto auch wieder nur die Zahlungserinnerung. Die scheinen sich wirklich mit den Bescheiden zuerst auf die gewerblichen zu "stürzen"...

Kurze Frage: Sollte Person A's Bekannte auf jeden Bescheid wieder den ganzen Widerspruch vom ersten Mal senden? Mit oder ohne einen Zusatz?

Viele Grüße


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Re: Mein Widerspruch...
#17: 27. April 2015, 11:27
Einfach darauf hinweisen, dass man nicht willens ist zu zahlen und dass man dem Bescheid widerspricht und auch allen zukünftigen Bescheiden. Aber dabei keine Formfehler machen.


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Re: Mein Widerspruch...
#18: 27. April 2015, 11:42
Hallo Roggi,

danke für die Meinung.

Formfehler im Widerspruch? Hm... Person A hängt den aktuellen mal an. Person A's Bekannte hat ja schon einen geschrieben vor einigen Wochen und bekam dann anstatt des Widerspruchsbescheids dieses unverschämte Wischiwaschi-Schreiben zurück...

Danke und viele Grüße


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Re: Mein Widerspruch...
#19: 27. April 2015, 12:18
Mit Formfehler ist gemeint, die Fristen zu beachten, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, versenden per Einschreiben, Unterschrift usw.


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Re: Mein Widerspruch...
#20: 27. April 2015, 13:21
Achso... Nee, dafür ist Person A schon lange genug dabei. Aber trotzdem danke für diese Hinweise. Manchmal sind es nämlich die kleinen Fehler, die das Große vermasseln....!

Grüße


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Re: Mein Widerspruch...
#21: 07. Juni 2015, 16:14
Hallo. Nachdem auf die Widersprüche von Person A nur die üblichen blabla-schreiben kamen, trudelte letzte Woche eine "Mahnung" ein. Darin wird aufgefordert bis zum 15.6. Die Beträge aus den beiden widersprochenen Festsetzungs (Rückstands-) bescheiden zu zahlen. Gleichzeitig werden bei nichtzahlung Vollstreckungsmassnahmen angedroht!

In beiden Widersprüchen wurde Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und es kam keinerlei Antwort darauf ausser der frechen Aussage,  wenn man einen Widerspruchsbescheid wünscht solle man sich melden!!!

 Sollte Person A nicht mal einen Brief als Antwort auf die Mahnung schreiben,  dass es ohne Entscheid über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gar nicht zulässig ist die Vollstreckungsmassnahmen einzuleiten??  Gleichzeitig würde Person A darauf hinweisen wie es denn möglich sein soll auf einen Rückstandsbescheid zu vollstrecken wenn noch nie ein Grundlagenbescheid inkl. Leistungsgebot nachweislich zugestellt wurde.

Ratsam? Person A denkt doch schon, vor allem auch als Argumentationsgrundlage wenn wirklich der Gerichtsvollzieher käme...


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Re: Mein Widerspruch...
#22: 08. Juni 2015, 08:51
Hier noch im Anhang die Mahnung...


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Re: Mein Widerspruch...
#23: 08. Juni 2015, 13:12
So etwas ähnliche würde Person A als Antwort auf die Mahnung versenden:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.06. 2015 erreichte mich Ihre Mahnung zu den Festsetzungsbescheiden vom 02.03.2015 und 01.04.2015.
Den beiden Festsetzungsbescheiden wurde jeweils fristgerecht widersprochen und in beiden Fällen  jeweils Anträge auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.
Bis zum heutigen Tag sind bei mir weder Widerspruchsbescheide noch Entscheidungen zu den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung eingetroffen. Allerdings drohen Sie trotzdem mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Ohne Entscheid über die gestellten Anträge auf Aussetzung der Vollziehung ist allerdings eine Vollstreckung unzulässig.
Des weiteren ist bis zum heutigen Tag kein Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschlägen bei mir eingetroffen.
Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschlag als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschlag geschaffen werden.
Schon der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes verlangt vor der Festsetzung von Kosten oder Säumniszuschlägen einen rechtsbehelfsfähigen Beitragsbescheid, da andernfalls der Rechtsweg erst nach Festsetzung von Rückständen/Zuschlägen eröffnet werden würde.

Ohne einen als Verwaltungsakt ausgestalteten Beitragsbescheid fehlt die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung, ohne eine solche Pflicht besteht kein Rückstand, kann kein Rückstandsbescheid erlassen und erst recht kein Säumniszuschlag tituliert werden.

Auf Grund der geänderten Rechtsgrundlage ist die Ausstellung eines rechtsgültigen Grundlagenbescheids ohne Säumniszuschlag als Verwaltungsakt unumgänglich.

Vor diesem Hintergrund sind die in den beiden Festsetzungsbescheiden genannten Beträge durch die widerrechtlichen Säumniszuschläge schlichtweg falsch und somit ist auch der angemahnte Betrag nicht korrekt.

Ich bitte daher um eine ordnungsgemäße Bearbeitung meiner damaligen Widersprüche und vor allem um Zusendung von säumniszuschlagsfreien Grundlagenbescheiden.

Mit freundlichem Gruß

Tips, Verbesserungsvorschläge?


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B
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Re: Mein Widerspruch...
#24: 09. Juni 2015, 09:46
Also augenscheinlich ist da alles wichtige drin. Werde ich auch gleich so an den Nachbarn meines Schwagers weiterleiten, der das gleiche Schreiben bekommen hat, ohne dass es einen Widerspruchsbescheid, einen Entscheid über die Aussetzung der Vollstreckung usw. gegeben hat.


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Re: Mein Widerspruch...
#25: 09. Juni 2015, 10:03
Tips, Verbesserungsvorschläge?

Super!

Sachlich formuliert. Inhaltlich vollständig.


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Re: Mein Widerspruch...
#26: 09. Juni 2015, 10:20
@Knax: danke für die "Blumen", aber ein Teil davon habe ich aus einem Deiner Texte übernommen und leicht abgeändert. Danke also auch an Dich!:-)

Person A hat gerade erfahren, dass der für diesen Wohnort zuständige GV sogar persönlich bekannt ist ;) (Person A hat ein Gewerbe und damit viel Kontakt mit "Zahlungsverwaltenden Stellen". Person A wird mal ein paar Fragen formulieren, wie er denn persönlich und beruflich in Funktion als GV zu dieser Sache steht und wie es denn möglich ist, dass viele seiner Kollegen locker flockig drüber hinwegsehen, dass der BS sich über so ziemlich alle geltenden Verwaltungsvorschriften hinwegsetzt!! Denn bald wird er ja auch dienstlich bei Person A auftauchen.....
 8) ;D ;D ;D

Es wird weiter berichtet!



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Re: Mein Widerspruch...
#27: 28. Juni 2016, 11:41
Es wird weiter berichtet!
Diese Ankündigung aufgreifend hole ich das Thema einmal hoch mit der Frage, wie denn mittlerweile der Stand ist und was sich in der Zwischenzeit alles so getan hat?!? ::) ;) 8)


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Re: Mein Widerspruch...
#28: 29. Juni 2016, 17:38
Würde mich auch Interessieren,
 die meinige Person X hat ja die Klage nun hinter sich und ausser einer unveränderten Rechnungsstellung noch nichts erhalten.
Natürlich waren da die Säumniszuschläge noch drauf, obwohl X laut dem Beschluss keine bezahlen muss. X ist der Meinung, das sie erstmal ne vernüftige und nachvollziehbare Rechnung aufstellen, damit er sich dann überlegen kann ob und wie er die aufgelaufene Summe bezahlen will.

Bei dessen Lebenspartnerin ( die einen Betrieb führt in dem der Beitrag unter Vorbehalt bezahlt wird ) haben Die GEZler nach dem 2. Festsetzungsbescheid nun gleich den GV aktiviert, klar, da ist was zu holen und der Eintrag in die Schufa heisst gleichzeitig .... keine Lieferungen mehr !!!!Privat ist sie natürlich bei X in der Wohnung gemeldet und bezahlt nicht ;)
Sie gehen immer an das schwächste Glied


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Das spiegelt alles nur meine Persönliche Meinung    +++   Fallbeispiele sind nur Fikitiv +++

 
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