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Autor Thema: Infobrief an Behörden, GVs und sonstige Eintreiber  (Gelesen 6184 mal)

D
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Nachdem die örR Lügenlobby in einem Informationsschreiben die Gemeinden und Gerichtsvollzieher mit unlauteren Methoden beeinflussen möchte,
ist es an der Zeit eine Informationsschrift an genau dieselben Institutionen zu schicken und auf die  rechtlich bedenklichen Praktiken des örR hinzuweisen.

Hier die unkorrekten Schreiben des örR an die Gemeinden
https://newstopaktuell.files.wordpress.com/2015/03/gez-info-meldedaten-a1.pdf
https://newstopaktuell.files.wordpress.com/2015/03/gez-info-meldedaten-b1.pdf

Ein entsprechendes fiktives Schreiben könnte folgenden Inhalt haben:

Zitat
Die in dem Schreiben behauptete Verfassungsmässigkeit ist eine reine Schutzbehauptung des örR und entspricht in keinster Weise der aktuellen Rechtsprechung.
Im Gegenteil wurde über die beanstandeten Rechtsbrüche des Staatsvertrages noch nicht verfassungsrechtlich entschieden.
Die verfassungsrechtlichen Einwände wurden von den Verwaltungsgerichten  in ihren bisherigen Urteilen gar nicht behandelt und trotz gegenteiligen Indizien schlichtweg ignoriert.
Trotz nicht vorhandener Kompetenz in Verfassungsfragen wird von den Verwaltungsgerichten, wider besseres Wissen, die vermeintliche Verfassungsmässigkeit des RGebStV  attestiert.

[Das Schreiben an die Gemeinden könnte noch mit Auszügen aus den Urteilen gespickt werden, die die Kompetenzüberschreitung belegen.]

Unterschrieben von Bürgerinitiative: Initiative für eine freie Informationswahl.  Name.


Was haltet Ihr davon? Welche Risiken würden bestehen, wenn jemand so einen Brief an eine Behörde schicken würde?

Rückmeldungen gerne auch per PM


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 23:55 von Bürger«

H
  • Beiträge: 582
Nachdem die örR Lügenlobby in einem Informationsschreiben die Gemeinden und Gerichtsvollzieher mit unlauteren Methoden beeinflussen möchte,
ist es an der Zeit eine Informationsschrift an genau dieselben Institutionen zu schicken und auf die  rechtlich bedenklichen Praktiken des örR hinzuweisen.
Vorrausetzung für eine Zwangsvollstreckung ist und bleibt immer noch die Zustellung und Vollstreckbarkeit eines Bescheides.

Der Gläubiger hat im Bestreitensfalle den Zugang des Bescheides und die Rechtskraft der Vollstreckungsfähigkeit nachzuweisen.

Wer anderes behauptet, erzählt wissentlich die Unwahrheit....


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

B
  • Beiträge: 422
Zitat
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse zeichnet sich heute bereits ab, dass eine zunehmende Anzahl von Beitragsschuldnern nach Durchführung des Mahnverfahrens in die Vollstreckung gehen wird.

... eine Vorwarnung, damit die Ämter den BS nicht für ganz bekloppt halten, wenn er täglich mit neuen Vollstreckungsersuchen ankommt?

Zitat
Welche Gründe dazu führen, dass sich Einzelne auf keines der Schreiben gemeldet haben, ist den Rundfunkanstalten nicht bekannt

Oh doch, ich bin mir sicher, dass die das wissen! Doch warum sind es jetzt "Einzelne" wo vorher doch schon von einer zunehmenden Anzahl gewarnt wird?


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

G
  • Beiträge: 380
Doch warum sind es jetzt "Einzelne" wo vorher doch schon von einer zunehmenden Anzahl gewarnt wird?
70% der Personen, die von den Rundfunkanstalten aufgrund übermittelter Einwohnermeldedaten angeschrieben werden, würden nicht reagieren, woraufhin die "Direktanmeldung" (Zwangsanmeldung) vorgenommen wird, so mir vorliegende Informationen.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

P
  • Beiträge: 4.011
Gibt es dazu eine Quelle, 70% ohne eine Bezugsgröße sagt so gesehen nicht viel aus.

Selbst 60.000 pro Monat sagt noch nichts darüber aus, wie groß die Bezugsgröße ist.
Bei den ungeklärten Fällen war es wohl etwas 800.000 bis 2.000.000 wäre das so eine Bezugsgröße.
Oder wären diese noch extra ;-)

Nunja einige der 70% haben auf die "Bescheide" reagiert, andere nicht, diese landen in den 60.000 der monatlichen, wobei da ja wahrscheinlich nicht jeder Monat einzeln sondern immer die bisher aufgelaufene Summe in die Vollstreckung geht, so das die ersten Monate über die 60.000 zu summieren sind, und erst später, wenn die Personen weiter nicht reagieren auf weitere "Bescheide" die Zahl der Vollstreckungen quartalsweise jeweils in Summe ansteigen würde.

Es bleibt zu hoffen und darüber aufzu klären, dass immer mehr die Zahlung einfach einstellen. Dann löst sich das Problem auch ohne die Gerichte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 03:02 von Bürger«

G
  • Beiträge: 380
Die Quelle kann ich ausnahmsweise nicht posten, ich kann nur versichern, dass die wiedergegebenen Angaben verifizierbar sind.

70% ohne eine Bezugsgröße sagt so gesehen nicht viel aus.

Das stimmt. Die Angaben sind nicht ganz klar, wie so vieles beim örR. Ich möchte nichts falsches posten. Es heißt, es seien 9 Mio. Briefe im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs versandt worden. Ob das privat und nicht privat umfasst, ist nicht eindeutig gesagt. Offenbar beide Teile.

Die Anstalten gehen offenbar von 600.000 bis 700.000 "Neukunden" aus. Das wäre dann wohl die Bezugsgröße zu den 70%.

Zu den Vollstreckungsopfern heißt es, 7% machen Zahlungsschwierigkeiten, 2% zahlen überhaupt nicht. Diese Prozentsätze betreffen nach relativ eindeutigen Angaben die bereits Gemeldeten, sind also nicht unter die obigen 70% zu subsumieren.


Sie werden die EUR 17,50 nicht lange durchhalten, weil dem Moloch jegliches Maß fehlt. Spätestens mit der nächsten Erhöhung platzt genug Leuten der Kragen.


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  • Moderator
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Im Anhang habe ich einen Entwurf für einen Infobrief erstellt, der sich auf das Schreiben der Rundfunkanstalten an die Vollstreckungsstellen bezieht und kritisch hinterleuchten soll, warum es zu massiver Steigerung des Aufkommens an Vollstreckungsersuchen kommt.
Meine Idee ist, dieses Infoschreiben allen persönlichen Schreiben an die Vollstreckungsstellen beizulegen, so dass die "Vollstrecker" sich nicht mit Ahnungslosigkeit schützen können und vielleicht der Eine oder Andere dort darüber nachdenkt.
An der Formulierung kann sicherlich noch gefeilt werden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
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Hym, selbst wenn es durch Fernsehen und Co. deutlich erklärt werden würde im Vorfeld.

Der Personenkreis, welcher Fernsehen und Co. überhaupt nicht nutzt, dürfte sich, sofern sich dieser Personenkreis nicht aus anderen Quellen versorgte, trotz einem "Infoschreiben", welches gut und gerne als Infopost direkt den Weg in den Müll gefunden haben könnte, auch weiterhin als uninformiert fühlen.

Selbst solche danach folgenden Bettelbriefe von einer Stelle, welche nicht einmal bekannt sein muss bei Fernsehlosen dürfte ungesehen auch in den Müll, wie andere Werbung von z.B. Zeitungsbeilage und Hauspostbriefe usw. und der Zulagen ungelesen entsorgt worden sein. Wird doch sicherlich sofern diese überhaupt gelesen und verstanden wurden die Frage aufgekommen sein, warum da anmelden.

Die wahrscheinlich meisten Bürger, sofern diese noch nie irgendwas von einem richtigen Amt bekommen haben, wissen nicht was ein richtiger "Bescheid" ist, wie der normalerweise aussieht und welche Folgen so ein Schrieb haben könnte, zumal so eine "unscheinbare" Rechtsbelehrung wahrscheinlich auch noch grau gedruckt wird, als wäre es eine AGB, welche sonst auch keiner lesen würde, wenn er nicht vor hat etwas zu unterschreiben. So gesehen würde auch so ein Brief bei einem einfachen Bürger schlechterdings entsorgt, eine Erinnerung an dieses so gesehene unwichtige Ding würde direkt in Vergessenheit geraten, weil scheinbar nicht wichtig.

Nur Radiohöher/zahler bekammen, so weit PersonX bekannt, Post, dass es eine Umstellung geben wird.
Selbst die Umstellung auf das SEPA dürfte ähnlich dem ersteren ohne größere Komunikation durch geführt wurden sein.

Normal müssten jetzt alle, welche Sepa haben und wo abgebucht wird, auch darüber informiert werden. Das kann passieren durch Anruf, Brief, E-Mail, Fax etc. Denkbar wäre auch ein Aufdruck im letzten Verwendungszweck der Abbuchung.

Normal müsste eine Versammlung/Demo jede Woche immer gleicher Ort, gleicher Tag, gleiche Zeit in jeder Größen Stadt passieren, der Personen, welche in so eine Vollstreckung geraten sind.
Sichtbar für alle anderen, sonst kämpft doch jeder Einzelne weiterhin für sich.
 
Diese Personen gilt es zu vernetzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 02:01 von PersonX«

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@PersonX:
bezieht sich Dein Text auf meinen vorangegangenen Beitrag? Das Infoschreiben ist an die Vollstreckungsbeamten gerichtet, nicht an die eventuell betroffenen Bürger...


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P
  • Beiträge: 4.011
irgendwie schon, das ist eh, so die Sichtweise aus dem Blickwinkel einer Person X, warum es so viele Vollstreckungen gibt

Und erklärt, selbst wenn es diese Informationen im Vorfeld gegeben hätte,
--scheinbar gab es ja eine große Debatte unter der Bevölkerung dazu--, aber wer hätte die Information auf welchem Wege tatsächlich erhalten? Scheinbar wurde in der großen Debatte geklärt, das keine weite Information nötig seien. Die Bürger interessieren sich ja ehr zu wenig für das was Politiker so machen, weil Sie vielleicht denken dass Sie mit dem Kreuz fertig sind und nichts weiter ändern können, naja.

Die ohne Fernseher, haben davon doch vielleicht gar keine Notiz nehmen können, also selbst wenn es Informationen dazu im Fernsehen gegeben hätte, z.B. in der Art einer Dauereinblendung ;-).

Und wie die Information per Post abgelaufen ist, dazu die Sichtweise.


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Danke Leonardodavinci, im Link  http://www.docdroid.net/wrc9/charlottenburg.pdf.html

ist eigentlich alles erwähnt, was so ein GV oder eine Dorfbehörde wissen sollte, wenn sie ein Schreiben für "Amtshilfe" vom BS bekommen.

Ich werde einen angepassten Brief auch mal in meinem Lankreis an die Behörden streuen.


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