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Autor Thema: Zentrale Postverwaltung ohne Briefkasten!!! Wahrung des Ansehens  (Gelesen 8481 mal)

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Da hab ich ja was gehört.

Person6 wohnt in einer öffentlichen Einrichtung und besitzt keinen Briefkasten. Ist fleißiger Verweigerer. Nun stellt er mir die Frage wie das wäre wenn er jetzt nicht mehr so einfache Post vom Beitragsservice bekommt, sondern man eventuell erkennen/vermuten kann, anhand des Umschlags, dass man z.b. Schuldner ist oder ähnliche Probleme bekommt oder hat? Person6 fürchtet eben auch um sein Ansehen bei den Kollegen, falls sich rum spricht man habe Schulden beim Beitragsservice etc.. Er hat Angst um seinen Job. Die Post kann u.U. von 3-5 Personen gesehen werden, jedoch nicht der Inhalt, nur die Hülle. Wäre die Hülle in einer bestimmten Farbe hätte er sofort Gerüchte am Hals.

Ohoh*

Was könnte man denn in einem Widerspruch gegen einen Bescheid anführen, dass dies evtl. ein bedenklicher Eingriff in die Persönlichkeit, o.ä. wäre???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 02:55 von PersonÅ«
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k
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Hallo, wenn ich dir meine Meinung dazu sagen darf: eine Bekannte von mir hat des aehnliche Problem. AUf dem Dorf, der Breiftraeger kennt jeden. Deshalb hat meine Bekannte sich entschlossen, den Nachbarn davon zu erzaehlen. Warum sie solche Post bekommt. VIelleicht ist es moeglich ,in die Offensive zu gehen und eine Art Oeffebtlichkeitsarbeit daraus zu macheon. BEI meiner Bekannten hat es gewirkt, sie hat keine Angst nehr, stattdessen viele verschiedene Reaktionen auf die Angelegenheit.


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Übe dich auch in den Dingen, an denen du verzweifelst ( Marc Aurel, 121 - 180 )

  • Beiträge: 721
Schau Dir nur die Reaktionen auf den Infoständen an, schau Dir das Gutachten des Beirats des Bundesfinanzministeriums an, für derartige Post vom Beitragsservice braucht sich heute wirklich niemand mehr zu schämen. (Das war in den 70/80er Jahren anders, als es nur die ÖRR gab). Der Club derer die heute solche Post bekommen wird immer größer. Wer das "Angebot" der ÖRR toll findet und wem das jedes Jahr über 200 Euro Wert ist (insgesamt kommt man da auf weit über 10000 Euro), wer dieses (Zwangs)Abovon sich aus abschschließen würde ok, aber mehr Grund zum Schämen haben eigentlich die Zahlschafe, die sich zwar beklagen, aber trotzdem ohne Gegenwehr abmelken lassen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2015, 19:31 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 3.239
Da haben sich an diesem Ort wohl etwas zuviele Leute vom Staatsfernsehen beeinflussen lassen. Dort herrscht wohl die Meinung, wer nicht zahlt, ist Schwarzseher. Die subtile Beeinflussung durch Propaganda wirkt also, selbst denken ist nicht erwünscht und war nie erwünscht. Wenn man dazu steht, warum man nicht bezahlt, könnte es passieren, das andere ebenfalls plötzlich überzeugt werden, diesen Staatsfunk abzulehnen.


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G
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So ist es tatsächlich bei vielen. Ein Bekannter hat mich ganz entgeistert angeschaut und tatsächlich gemeint es wäre Unrecht, einen Fernseher zu besitzen und nicht zu bezahlen. War fast unmöglich, ihm zu erklären daß auf diesem Bildschirm keine ör Programme laufen, bzw. daß es darauf auch nicht mehr ankommt. Aber den bekehre ich auch noch(hoffentlich).


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A
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Ein Bekannter hat mich ganz entgeistert angeschaut und tatsächlich gemeint es wäre Unrecht, einen Fernseher zu besitzen und nicht zu bezahlen.

Kurt Beck, Malu Dreyer, Markus Söder und Jörg Schönborn lachen sich kaputt über solche Leute, das kannst du den Bekannten, der wahrscheinlich für sein Geld hart arbeitet, mal wissen lassen.


Die Person6, die sich um ihr Ansehen bei Kollegen sorgt, sollte - so schwer das ist - in die Offensive gehen, wenn es so weit ist. Neben Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und nach Widerspruchsbescheid Klage, auch in die Informationsoffensive:

Wichtige Infos sind: Der öffentlich rechtliche Rundfunk wurde von Person6 nicht bestellt und ist nicht erwünscht. 15 Millionen anderen Bundesbürgern ging es 2013 genauso wie Person6. Diese 15 Millionen aufrechten Bürger haben 2013 15 Millionen Mahnungen vom "Beitragsservice", der de facto Deutschlands größtes Inkassounternehmen ist, erhalten. Darüberhinaus werden monatlich 60 Tausend Zwangsvollstreckungen auf Betreiben dieses Inkassoservice von ARD und ZDF durchgeführt. Und nicht vergessen, Kurt Beck und Malu Dreyer lachen über diese Bürger, während diese gepfändet werden!

http://www.stern.de/wirtschaft/news/rundfunkbeitrag-beitragsservice-treibt-gebuehr-durch-zwangsvollstreckung-ein-2161584.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2015, 11:49 von Bürger«

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Also die Offensive klingt erstmal gut. Hat offensichtlich die meisten Vorteile. Ja, die Namen der Minister hat er um eine Aufzählung zu machen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
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15 Millionen anderen Bundesbürgern ging es 2013 genauso wie Person6. Diese 15 Millionen aufrechten Bürger haben 2013 15 Millionen Mahnungen vom "Beitragsservice", der de facto Deutschlands größtes Inkassounternehmen ist, erhalten.
Korrigiere ;)

Nicht "15 Millionen aufrechten Bürger haben 2013 15 Millionen Mahnungen [...] erhalten", sondern 15 Mio Mahnmaßnahmen wurden versendet. das schließt Zahlungserinnerungen, Bescheide, Mehrfachmahnungen usw. ein - d.h. also mehrfach pro Bürger bzw. Haushalt ;)

Eher aussagekräftig wären die 800.000 bis 2 Mio Nichtzahler bzw. ungeklärten Beitragskonten... ;)
http://blogs.stern.de/meiersmedienblog/noch-mehr-ueberschuessige-milliarden-aus-der-rundfunkgebuehr/
...na HUCH! Nicht mehr aufrufbar...?!?


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link scheint weg...auch nicht im cache zu finden und google is auch tot....


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Was für eine öffentliche Einrichtung? Das klingt so, als habe die Person gemäß § 3 II RBStV gar keine Wohnung und sei demzufolge auch nicht beitragspflichtig.


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Was für eine öffentliche Einrichtung? Das klingt so, als habe die Person gemäß § 3 II RBStV gar keine Wohnung und sei demzufolge auch nicht beitragspflichtig.

Deswegen verlangt diese Person auch eine Definition der einzelnen Satz-Segmente. Jedoch wird diese Wohnung zum schlafen genutzt. Jedoch theoretisch wäre es keine Wohnung. Mal sehen wie darauf geantwortet wird.


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Person6 wohnt in einer öffentlichen Einrichtung und besitzt keinen Briefkasten.
Was für eine öffentliche Einrichtung? Das klingt so, als habe die Person gemäß § 3 II RBStV gar keine Wohnung und sei demzufolge auch nicht beitragspflichtig.

Deswegen verlangt diese Person auch eine Definition der einzelnen Satz-Segmente. Jedoch wird diese Wohnung zum schlafen genutzt. Jedoch theoretisch wäre es keine Wohnung. Mal sehen wie darauf geantwortet wird.

Was ist es denn für eine Einrichtung? Ohne eine Antwort darauf können wir nicht beurteilen, ob es gesetzlich als Wohnung gilt oder nicht.

Eine Beratung über die Interpretation des Gesetzestextes muss und wird der BS nicht liefern. Sollte die Person eine der dort erwähnten Einrichtungen bewohnen, könnte sie sich erfolgreich auf diese Ausnahme berufen.


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In diesem Fall ist es eine med. Einrichtung. Als Antwort kam übrigens folgendes:
Zitat
Sie geben an "seit längerem" in einem Patientenzimmer einer med. Einrichtung zu wohnen und nach §3 nicht als Wohnung gelten. Sofern dieses Zimmer auch tatsächlich von Patienten genutzt werden, stimmen wir ihnen zu. Da Sie jedoch das Pat.Zimmer als Mitarbeiter bewohnen trifft diese Regelung nicht zu.

Ich dachte mir man könnte versuchen eine Krankmeldung zu schicken, denn dann wäre die Person ja Patient....?!?!?
 


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