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Autor Thema: 10.000 Kläger geg. Rundfunkbeitrag gesucht! Verbandsklage/Streitgenossensschaft  (Gelesen 32701 mal)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
@ellifh

Dieser Meinung könnte man(n) Frau sich anschließen.

denn:

Denke nie, gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken. Denn wenn du denkst, du denkst, dann denkst du nur du denkst, aber richtig denken tust du nie!  8) 8) 8)

+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2016, 19:39 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

G
  • Beiträge: 1.548
Der Kritiker, der selbst gegen den Rundfunkbeitrag klagt, schreibt:
Zitat
Vor kurzem ist mir die bereits im letzten Jahr von der sog. Grundrechtepartei initiierte Aktionsseite http://rundfunkbeitragsklage.de/ bekannt geworden. Ich muss Interessierten leider sagen, dass von der Unterstützung dieser Aktion nach meinem juristischen Wissen abzuraten ist.

Welchen Grund sollte er haben, sich fälschlicherweise kritisch zu äußern? Zumindest sind seine Argumente nachvollziehbar.


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  • Beiträge: 4.011
Zum Thema Rundfunkbeitragsklage und der Warnung vor einem möglichen Spendenmissbrauch

Zu dem aktuell relativ hohen Spendenaufkommen sollte erklärt werden, dass dieses zunächst aus einer Einzelspende in Höhe von ca. 5000,- €  hervorgeht. Auf der Spendenübersicht wird aktuell nicht angegeben wer der Spender ist oder aus welchem Umfeld die Spende erfolgte.

Ein jeder könnte die Verantwortlichen anschreiben und um eine entsprechende Aufklärung bitten.
Auch möglich wäre es auf den Artikel zu verlinken und zu fragen, ob eine Antwort entsprechend öffentlich gemacht werden wird oder darauf hinweisen dass die Antwort z.B. hier veröffentlicht wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2016, 16:22 von Bürger«

e
  • Beiträge: 811
Wenn Person A aus irgendeinem Grund ein Hühnchen mit wem zu rupfen hätte, und darüberhinaus noch das nötige Kleingeld von 5000.- Euro, würde Person A die freudestrahlend spenden und ganz bestimmt nicht wollen, das Person A´s Name bekannt wird.....


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                                                Curt Goetz

P
  • Beiträge: 4.011
Ein Blogger mit dem Name "Aldebaran" schreibt zum Thema Klagen gegen den Rundfunkbeitrag seit ca. Mai 2013 unter http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/ Beiträge

der aktuelle Beitrag
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html

beschreibt offenbar seine kritische Sicht auf die
http://rundfunkbeitragsklage.de

und warnt vor Spenden und dass sich potenzielle Unterstützer genauer anschauen sollen bevor Spenden durch Sie getätigt werden.

Eine PersonX kann das gesagte des Bloggers nicht ausschließen, die Möglichkeiten wie beschrieben können bestehen.

Es besteht für jeden die Möglichkeit Nachfragen bei den Verantwortlichen also der Grundrechtepartei zu tätigen
und gegebenfalls Einsicht in die Programme und sonstigen Aktivitäten zu nehmen

unter

http://grundrechtepartei.de/info/


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cleverle2009

Da Person A sich schon vor langer Zeit registriert hat, ist Person A sehr interessiert an dem weiteren Geschehen der Klage.
Natürlich sind kritische Anmerkungen zu diesem Thema wichtig, besonders weil es einen empfindlichen Nerv in der heutigen Zeit trifft, und das ist unser aller schwer verdientes Geld, das wir ausgeben, ausgeben sollen und das man uns, wenn nichts anderes hilft, mit nicht rechtmäßigen Mitteln aus der Tasche zu ziehen versucht oder es einfach tut und nötigenfalls auch die gesamte Rechtsprechung auf den Kopf stellt oder so verdreht, das das eigentliche Begehren, die Gier auf unser Geld, nett vertuscht wird und per Zwang und massiven Einschüchterungen/Drohungen durchgesetzt wird.
Person A ist kein Fachmann, aber: es scheint eine Möglichkeit zu sein, mit einer großen Menge an klagewilligen etwas erreichen zu können. Der Einzelne, wie wir aus dem Forum wissen, wird immer wieder schnell und einfallsreich abgebügelt.

"Wenn wir gemeinsam klagen, bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten."

Die zehn Euro sind zu zahlen, wenn es tatsächlich zur Klage kommt. Und die zahle ich dann gerne.
Bis jetzt habe ich kein Geld verloren, von einer "Spende" nach irgendwo kann aus Sicht von Person A keine Rede sein.

Es leuchtet mir ein, das ein Verwaltungs- und Organisationsapparat im Zuge einer perspektivisch erhobenen Klage enorm sein wird, da viele Menschen beteiligt sind, informiert werden wollen und ggfs. auch Informationen weitergeben müssen.

Wie gesagt, das möge jeder für sich entscheiden, Person A hat sich entschieden und letztendlich nichts zu verlieren, aber alles zu gewinnen. ;)


"Wenn wir gemeinsam klagen, bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten."

Zitat:
Wir praktizieren für unsere Mandanten jedoch in geeigneten Fällen die Sammelklage durch eine besondere Konstruktion: Geschädigte schließen sich zu einer sogenannten "Zweckgesellschaft" zusammen, deren Ziel es ist, für alle Geschädigten die Ansprüche vor Gericht zu erstreiten. In Deutschland ist es somit vom Namen her keine "Sammelklage", sondern rechtlich genau genommen, vielmehr eine Geltendmachung mehrerer Ansprüche unterschiedlicher Anleger gegen denselben Beklagten mittels der Zweckgesellschaft. Dem Gericht kann durch den geballten Auftritt der Geschädigten ein Eindruck davon vermittelt werden, dass das Vorgehen der Schädiger nicht nur ein bedauerlicher Einzelfall, sondern eine gezielte Masche ist.

Quelle:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/wissen/klage-sammelklagen/

Es gibt Möglichkeiten von mehreren Klägern gegen die Gegner vorzugehen.

Nun zur Rundfunkbeitragsklage:
Die Grundrechte einzufordern ist nicht nur für den verfassungswidrigen Rundfunkstaatsvertrag förderlich, sondern auch in vielen anderen Fällen, in denen die Staatsmacht den Bürger entmündigt.
So zum Beispiel in Bayern, wo der Ministerpräsident(Exekutive) in selbstherrlicher Weise einfach den Landtag(Legislative) übergeht und den Rundfunkänderungsstaatsvertrag ohne Wissen des Landtages unterschreibt.
Oder auch die Gerichte, die die Grundrechte einfach ignorieren und als Richter tätig werden ohne dass diese die unabhängige Judikative unmißverständlich einfordern.
u.s.w.


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  • Beiträge: 811
Immer dran denken:
Trau, schau, wem?

Und nie vergessen: Es geht um immens viel Geld!

Da gibt es viel Begehr!!!


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                                                Curt Goetz

T
  • Beiträge: 334
Beachtung verdient, dass die Initiatoren der Rundfunkbeitragsklage sich bereits ausführlich und transparent zur Thema "Spenden" geäußert haben:
http://rundfunkbeitragsklage.de/spenden/

Inwieweit sich eine angestrebte Streitgenossenschaft resp. gemeinschaftliche Klage von Grundrechtsträgern realisieren lässt mag durchaus problematisch sein, der Grund der Differenzen scheint allerdings darin zu liegen, dass "Aldebaran" eher systemkonform davon ausgeht dass der Klageweg vor den Verwaltungsgerichten zu führen ist (Zitat: "Zunächst einmal unterliegt der Einzug bzw. die Rechtmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen dem Verwaltungsrecht."). Die Überlegungen der Initiatoren der Rundfunkbeitragsklage gehen hingegen in der Gewährung von Grundrechten und deren Verletzungen von deutlich systemkritischeren Voraussetzungen aus, die in Ausführungen zum vorenthaltenden "Rechtsschutz bei Grundrechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt" münden.

http://rundfunkbeitragsklage.de/grundrechte/#rechtsschutz-bei-grundrechtsverletzungen-durch-die-oeffentliche-gewalt

Wer die Seite www.rundfunkbeitragsklage.de berits seit längerem beobachtet, dem dürfte es schwer fallen, die Ernsthaftigkeit des Anliegens in Zweifel zu ziehen.



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An interessiere Bürger wurden heute Flyer dazu auch im Bundesverwaltungsgericht verteilt. (PersonX hat aber nicht nachgefragt wer verteilt hat, sondern das Verteilen gesehen)

Am Bundesverwaltungsgericht wurde heute eine Verhandlung mit dem Themenschwerpunkt der sachgerechten Anknüpfung gehalten. Der vorsitzende Richter schränke den Verhandlungsspielraum bereits ganz am Anfang ein und erklärte über welche Punkte nicht zu entscheiden sei.

Dabei führte der Richter aus, dass es Urteile des Bundesverfassungsgericht gibt, welche Bindungswirkung haben und damit Gesetzen gleich gestellt sind (sinngemäß).
Die Ausführung klang in etwa so, als wäre das Bundesverfassungsgericht der Architekt des öffentlichen Rundfunks, der Richter hat dabei sehr wohl das Wort Haus und bauen verwendet und Bezug zu diversen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht genommen. Auf diese Entscheidungen berufen sich bisher immer alle, aber eine Umsetzung bzw. Ausgestaltung in Gesetzen erfolgte aus Sicht einer PersonX nicht.
Es mag in der Natur der Sache liegen, aber aus Sicht der PersonX sollte ein Verfassungsgericht Urteile sprechen und ungültige Gesetze aufheben und erklären warum diese ungültig sind damit diese durch die Gesetzgebung dann verfassungsgemäß beschlossen werden könnten.
Es sollte aber nicht wie in der Vergangenheit möglich sein, dass ein Gericht Beschlüsse fasst, welche als Ersatz für fehlende Gesetze oder fehlende Ausgestaltung in den Gesetzen dauerhaft herhalten.


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Falls es Personen gibt, welche sich vielleicht vorstellen könnten nicht direkt selbstständig klagen zu wollen könnte das hier vielleicht eine Option sein.
Welche Kosten dabei anfallen können kann PersonX noch nicht mitteilen, dazu ist das Gesuch und die Informationen noch zu neu.  -> Möglicherweise, wäre es auch zusätzlich zu einer eigenen Klage möglich.

http://rundfunkbeitragsklage.de/

Nach dem ersten Anlesen: die Seite vertritt sehr vernünftige Positionen. Die kennen sich gut aus mit dem Grundgesetz. Bei einer Sammelklage kann man sich vor allem teure Anwälte leisten.

Da ich seit einiger Zeit auch einen Schritt weiter bin und ich nichts so sehr hasse wie die Glotzkiste, mache ich mit.


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  • Beiträge: 207
Ich will die 10000er-Rundfunkklage auch unterstützen und habe mich dort soeben angemeldet.
Die rechtlichen Bedenken (DANKE für den Hinweis @PersonX) werde ich aber gut im Auge behalten.


Die Ausführung klang in etwa so, als wäre das Bundesverfassungsgericht der Architekt des öffentlichen Rundfunks
Du hast Recht, leider:

Im GG ist lediglich die Länderzuständigkeit geregelt, und auch nur auf dem Wege, dass es eine Positivauflistung
für das Bundesrecht gibt und alles, was dort nicht aufgeführt ist, dann eben Ländersache sein solle. :(

Und die örR-Ausgestaltung hat bisher, wie schon vielfach hier im Forum dargestellt, ausschließlich das BVerfG vorgenommen.
Einfach traurig und beschämend für unsere Politik...  :'(

Aber gerade dadurch können der örR ja schalten und walten und Gelder verprassen wie er will.
Umso mehr ist der Widerstand dagegen nötig! Zähne zeigen!  ;D ;D ;D


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Ich unterstütze die Aktion ebenfalls weit über das Mindestmaß hinaus. Die Bedenken verstehe ich nicht, da von vornherein und offen kommuniziert wird, was der Plan ist. Kostenpunkt pro Mitstreiter: 10 €. Der springende Punkt ist, dass ausschließlich so ein Weg bis zum europ. Gerichtshof auch nur ansatzweise realisierbar ist! Wenn das nur 10 € für den einzelnen bedeutet, kann man sich überlegen den Weg zu beschreiten. Oder aber eben nicht, und weiterhin jedes Jahr so 210 € abdrücken für die Verletzung der Grundrechte!

Bedenken meinerseits: 0,0!


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Es wird Zeit für Richter in diesem Land, welche verstehen welche Rechte Bürger haben und durch das Grundgesetz auch entsprechend einfordern können.

Jeder kann und sollte das Grundgesetz lesen, es ist in sehr einfachen Worten gehalten, welche keiner Auslegung bedürfen durch vermeintlich besser gebildete Personen, welche durch diese Auslegung den Sinn und die Intension hinter den Worten entstellen.


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Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Art. 1 Abs. 3 GG
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 20 Abs. 3 GG
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


Solange die Klagen nicht ersteres als Begründung enthalten, werden Richter immer ne Menge Gründe und Urteile finden um die Klagen abzuschmettern. Es ist mir unverständlich warum keine Klage diese (auch für Laien) unmissverständliche Verletzung des Grundgesetzes thematisiert. Wenn es nicht Teil der Klage ist, müssen und werden die Richter auch nicht darüber entscheiden. Bei dieser Frage kann die Entscheidung unmöglich heißen "Zahlung unter Zwang" = "ungehindert".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 15:25 von Bürger«

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  • Beiträge: 811
Nur noch 180 Mitstreiter bis 8000!

Lasst uns diesen Klageweg angehen!! >:D


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