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Autor Thema: Reaktion 2 Festsetzungsbescheide für 2-Personen-WG  (Gelesen 5408 mal)

T
  • Beiträge: 2
Hallo,

ich freue mich hier anwesend zu sein und meine Wissbegier bzgl. unseres heißgeliebten Beitragsservice durch die hier vorhandenen Erfahrungsberichte stillen zu können.

Ich habe mir die Regeln und unzählige Beiträge mit aber Millionen "Querverlinkungen" durchgelesen, kam jedoch auf keine klare Aussage bzw. Beispielbeschreibung zum korrekten Vorgehen dieses hypothetischen Sachverhaltes.

Person A und B wohnen theoretisch seit 2011 in einer Wohngemeinschaft.

Seit dem Jahr 2013 erhalten beide Schreiben des Beitragsservice, dass Konten eingerichtet wurden, Zahlungen anstehen, weitere Zahlungen ausstehen, es sich langsam häuft, dass Ende 2014 keine weiteren Zahlungserinnerungen (alle inkl. dieser ohne Rechtsbehelfsbelehrung) kommen. Jegliche Aufforderungen wurden ignoriert.

Beide erhielten nun Anfang 03/2015 allseits bekannten Festsetzungsbescheid mit gängigen Hinweis auf drohende Zwangsvollstreckung wenn nicht sofort bezahlt wird (475 € pro Person).

Jetzt ist es so, dass Person A aus der Lauerhaltung kommen und das weitere Vorgehen so koordinieren möchte um möglichst Person B aus dem Ganzen rauszuhalten. Sprich: Befreiung von Person B gem. Wohngemeinschaft und das Widersprechen des Rundfunkbeitrages bzw. evtl. Beugen der Zwangszahlung - jedoch nur des Beitrages für eine Wohngemeinschaft durch Person A.
Logischerweise wurde ein frühzeitiger Antrag auf Befreiung von Person B bewusst nicht im "regulären" Zahlungsaufforderungszeitraum gestellt, um Person A nicht aktenkundig und damit zahlungspflichtig zu machen.

Abgesehen von der allgemeinen Einstellung und Haltung dieser "unverhältnismäßigen Zwangsteuer" und dem damit verbundenen Widerspruch oder der Einsicht zu Zahlung:
Sind Person A und B aufgrund des Festsetzungsbescheids verpflichtet beide Widerspruch einzulegen bzw. die Zahlungen vorzunehmen oder kann Person B sich noch "nachträglich" wie oig geschildert befreien lassen und den ganzen Prozess auf Person A "umwälzen"?

Ich bitte um Nachsicht bzgl. manch mangelnder Grundkenntnis der ganzen Prozedur und appelliere an die erfahreneren Mitglieder konstruktive Rückmeldung zu leisten. Danke

P.s.: Person A war von 04/2014 - einschl. 10/14 arbeitssuchend gemeldet und damit Arbeitslosengeld 2 beziehend. Lt. Aussage der Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit war Person A "GEZ-befreit". Kann Person A rückwirkend diesen Zeitraum noch als Befreiungszeitraum nach besagtem Festsetzungsbescheid von 03/2015 und Rechnung von 475 € geltend machen?

P.p.s.: Können Person A und B alle Antwortschreiben (Befreiung Person B, ggf. Widerspruch oder Anpassung der Gebühren aufgrund rückwirkender Freistellung) in einem Briefumschlag an den Beitragsservice stellen um die Situation einer Wohngemeinschaft zu verdeutlichen und den bürokratischen Ablauf bei den Rundfunkbehörden zu vereinfachen? Oder ist es sinnvoll das Person B ihre Befreiung (wenn überhaupt noch möglich) separat stellt (was der Verweis und eine kurzfristige Stellungnahme von Person A mit sich führen würde)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2015, 00:56 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.811
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Faktisch alle Einzelaspekte wurden im Forum bereits mehrfach und eingehend behandelt.
Die Suchfunktion des Forums bietet entsprechend Antworten mit Begriffen/ Kombinationen wie
- "Abmeldung", "Doppeltzahler", "Personen A und B" bzw.
- "Befreiung", "Befreiungsantrag" usw. sowie Abwandlungen davon.

zum PS:
Befreiung wegen Sozialleistungen erstreckt sich gem. RBStV (mal selbst lesen) nur bei einer "Bedarfsgemeinschaft" auch auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft innerhalb der Wohnung.

Ansonsten gilt prinzipiell auch das, was überall im Forum mehrfach nachzulesen ist:
Ein nicht widersprochener Bescheid würde rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar.
Personen A+B haben es sich nicht leichter gemacht, so lange zu warten.

Einer von beiden müsste nach bisherigem Kenntnisstand jetzt die in der Rechtsbehelfsbelehrung erwähnten Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) einlegen unter Verweis auf das andere Beitragskonto.
Der andere müsste - sofern er sich dem Grunde nach dagegen wehren möchte - ebenfalls die in der Rechtsbehelfsbelehrung erwähnten Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) einlegen.
Hierzu gibt es mannigfaltige Anregungen im Forum.

Wer weiter ignoriert, muss sich früher oder später mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen...
...was es nicht einfacher macht - und auch nicht dem Grunde nach Abhilfe schafft.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2015, 01:10 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

G
  • Beiträge: 1.548
Person X hat auch zwei Festsetzungsbescheide bekommen und deshalb schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verdachts der versuchten Gebührenüberhebung erstattet. Schaun wir mal ob was passiert. Widersprüche wird Person X natürlich trotzdem einlegen.


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T
  • Beiträge: 2
Vielen Dank für die Freischaltung und die Anregungen auf diese fiktive Geschichte.

Inwieweit ist eine der Personen mit Verweis auf Doppelzahlung geg. dem Beitragsservice auskunftspflichtig was z.B. den gemeinsamen Mietvertrag als potentieles Beweismittel angeht? Rein theoretisch könnte man ohne diesen Beweis in einem Mehrparteien Haus ohne Probleme über die Wohnungen hinaus dann angeben teil einer Wohngemeinschaft zu sein, um so Beiträge zu minimieren oder bin ich da mit dieser utopischen Vermutung falsch unterwegs?

Danke


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K
  • Beiträge: 2.247
Person X hat auch zwei Festsetzungsbescheide bekommen und deshalb schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verdachts der versuchten Gebührenüberhebung erstattet. Schaun wir mal ob was passiert. Widersprüche wird Person X natürlich trotzdem einlegen.
Moin moin,

zum Vorgang gibt es (aus BS-Sicht) nichts zu bemängeln - zum Verständnis:

BS erhält Meldedaten über Person XX und XY unter der gleichen Anschrift.

Da BS zunächst ja nicht weiss ob es sich beim Abzockobjekt um

a) ein (Zweifamilien)Haus mit 2 Zahlern (2 Wohnungen: 2x Single)
c) ein (Einfamilien)Haus mit 1 Zahler (1 Wohnung: WG mit 2 Personen; also 1 Zahlungspflichtiger)

handelt werden erstmal alle (beide) angeschrieben.


@The Answer: von "beweisen" ist mir (ohne Gewähr) momentan nichts bekannt. Es reicht wenn einer der angeschriebenen angibt dass der andere "Beitragszahler-/Schuldner" ist.

Zu Deiner Frage bzgl. Mehrfamilienhaus/Beitragsminimierung: das wäre ja nicht legal und so etwas würde doch niemand tun... 8) >:D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
BS erhält Meldedaten über Person XX und XY unter der gleichen Anschrift.

Da BS zunächst ja nicht weiss ob es sich beim Abzockobjekt um

a) ein (Zweifamilien)Haus mit 2 Zahlern (2 Wohnungen: 2x Single)
c) ein (Einfamilien)Haus mit 1 Zahler (1 Wohnung: WG mit 2 Personen; also 1 Zahlungspflichtiger)

handelt werden erstmal alle (beide) angeschrieben.

Nein, der BS bekommt Familienname, Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens, frühere Namen, Doktorgrad, Familienstand, Tag der Geburt, gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung und Tag des Einzugs in die Wohnung mitgeteilt. Daraus sollte er zumindest bei Ehepartnern auf nur einen Beitrag kommen. Ansonsten muß er die Angaben im Verwaltungszwangsverfahren erheben und darf nicht einfach wahllos Bescheide erlassen.


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K
  • Beiträge: 2.247
Da kann ich Dir - auch wenn ich gegen die Machenschaften der Herrschaften bin - nicht (voll) zustimmen:
Ja - die Krake bekommt Daten.
Aber auch für Eheleute gilt das o.a.: es sind 2 Namen unter der gleichen Anschrift: BS weiss zu diesem Zeitpunkt nicht dass es sich um ein Ehepaar handelt.
Es könnte sich ebensogut um z. B. Geschwister in zwei einzelnen Wohnungen handeln...

Gruß
Kurt


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G
  • Beiträge: 1.548
Ja, aber es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Das heißt, der BS bekommt unter dieser Anschrift überhaupt nur zwei Personen gleichen Namens gemeldet, erfährt dazu daß beide gleichzeitig eingezogen sind und erfährt daß beide verheiratet sind(allerdings nicht mit wem). Überdies kennt er den Geburtsnamen der Frau. Deshalb scheidet die Geschwistertheorie aus.
Wenn der BS jetzt trotzdem noch im Zweifel ist, darf er nicht einfach zwei Bescheide erlassen. Die Bußgeldbehörde erlässt auch nicht willkürlich Bescheide gegen alle in Frage kommenden Verkehrssünder.
Der im Staatsvertrag vorgesehene Weg ist der aller Behörden: Per Verwaltungszwangsverfahren die noch fehlenden Auskünfte einholen. Das ist der einzig zulässige Weg.


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P
  • Beiträge: 207
Die Wohnung von Person PG ist bei seinem Einwohnermeldeamt mit "1. Stock links" erfasst;
er vermutet, dass auch diese Einzelheit an den BS übermittelt wird.


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  • Beiträge: 2.247
 ;D

wenn Peer Gynt sich daran erinnern kann in welchem Bundesland sich seine Wohnung befindet so "google" er z.B. nach

"Meldedaten übermitteln >>Bundesland<< Rundfunk"

Dort lese er nach was das EMA dem BS übermittelt (bzw. übermitteln DARF  8))

eine entspr. Nachfrage beim EMA dürfte dann Klarheit schaffen

So (er)spart er sich das "Vermuten"  ;)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Beiträge: 1.548
Oder man schaut in den Dummfunkbeitragsstaatsvertrag

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13. Dezember 2011

(9) Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:

1. Familienname,

2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,

3. frühere Namen,

4. Doktorgrad,

5. Familienstand,

6. Tag der Geburt,

7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und

8. Tag des Einzugs in die Wohnung.


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