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Autor Thema: Zu unrecht eingezogene Rundfunkbeiträge zurückfordern nach dem 01.01.2015  (Gelesen 3362 mal)

s
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Community,

seit 01.01.2013 gibt es ja die "neuen" Rundfunkgebühren. Diese besagen, dass jeder Haushalt ja nur eine Gebühr entrichten muss. Da fiktive Personen A+B zusammen mit den Großeltern in einem Haushalt leben, hätten diese keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen müssen, da diese ja schon bezahlt wurden.

Leider wussten das die Großeltern nicht. Sind Rentner, kennen sich mit dem Internet nicht so gut aus...
Die Gebühren wurden seit dem 01.01.2013 bis heute als zu Unrecht eingezogen.
Die Kosten belaufen sich insgesamt bei über 400 Euro!!!

Bei den freundlichen Damen und Herren wurde angerufen, diese werden keine Gebühren mehr vom Konto abbuchen.
Allerdings weigern sie sich, die zu Unrecht eingezogenen Beträge zurückzuzahlen, da ja schon die Frist (01.01.2015) abgelaufen sei und die Betroffenen kein Anrecht auf das Geld hätten.

Wie könnte in diesm fiktiven Fall am Besten vorgegangen werden? Ich meine, würde man dem freundlichen Betrieb Geld schulden, würden diese auch keine "Fristen" beachten, sondern das Geld für sich beanspruchen. Frechheit!

Danke, mfG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2015, 02:16 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.748
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...ja, es galt wohl eine Art Übergangsfrist bis Ende 2014.

Da es sich bei den fiktiven Großeltern mglw. um eine seit Jahrzehnten bestehende Lastschrifteinzugsermächtigung handelte und mglw. - wie auch aus anderen Fällen bekannt - keine SEPA-Mandatsumwandlung mitgeteilt/ vereinbart wurde, könnten sich Personen A+B und deren Großeltern mal mit diesem Thread näher befassen... ;)
(bzgl. Rückruffrist von bis zu 13 Monaten)

Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.msg84809.html#msg84809

Inwiefern ARD-ZDF-GEZ dann aus "arbeitsökonomischen" Gründen von diesen "Querulanten" ablassen, bleibt fraglich, da mglw. auf den Ablauf der Übergangsfrist gepocht wird. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass wegen der Vielzahl anderer Fälle in diesem Falle "kulant" reagiert werden würde - oder vorläufig erst mal gar nicht.

Da aber ARD-ZDF-GEZ den nicht zu verhehlenden schlechten Ruf haben, auch nach längerer Zeit mal aus der "Totenstarre" aufzuerstehen - mit selten guten Absichten, wie sich versteht - wäre es wohl angeraten, sich eingehend einzulesen, zu verinnerlichen und zu versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen... ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

...denn auch die augenscheinlich noch zahlenden Personen A+B sollten in sich gehen, ob sie eine Unterstützung dieses offensichtlich verfassungswidrigen, demokratie- und rechtsstaatsverhöhnenden (Finanzierungs-)Systems des real existierenden sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" weiter mit ihrem Gewissen vereinbaren können ;)


PS:
[...] seit 01.01.2013 gibt es ja die "neuen" Rundfunkgebühren. Diese besagen, dass jeder Haushalt ja nur eine Gebühr entrichten muss.
Nicht "Haushalt", sondern "Wohnung" - ein kleiner, feiner Unterschied... ;) nicht nur zum Nachteil der Zweitwohnungsinhaber
Nicht "müssen", sondern *sollen*... ebenfalls ein kleiner aber feiner Unterschied ;)
Das Einzige, was man wirklich "muss", ist Widerstand leisten! ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2015, 02:39 von Bürger«
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S
  • Beiträge: 11
Dazu hätte ich auch mal eine Frage:

Student X hat bisher nur Mahnungen (Erste ca. Oktober 2014) erhalten - jedoch kein Beitragsbescheid im eigentlichen Sinne. Sollte der Beitragsbescheid irgendwann mal kommen, kann er unter Vorlage seiner Unterlagen rückwirkend die Befreiung erreichen?

Offiziell ist ja bisher nichts angekommen....  >:D


Edit "Bürger":
Befreiung nur auf Antrag und i.d.R. nicht rückwirkend. Hierzu bitte die Suchfunktion ausgiebig nutzen.
Dies ist hier aber themenabschweifend. Bitte zurück zum Kern des Themas, das da lautet
Zu unrecht eingezogene Rundfunkbeiträge zurückfordern nach dem 01.01.2015
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2015, 15:08 von Bürger«

 
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