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Autor Thema: Bestreiten des Zugangs (der "Zustellung") nach "Rücksendung" / nach "Annahme"  (Gelesen 2416 mal)

H
  • Beiträge: 582
Hallo liebe Forengemeinde,

ich überlege mir seit Tagen, was für einen Unterschied es machen könnte, wenn eine fiktive Person A
- Briefe zurückschickt, und später bestreitet, diese erhalten zu haben,
oder
- Briefe annimmt, und später bestreitet, diese erhalten zu haben.

Nehmen wir mal an, die Briefe würden durch den Empfänger zurückgeschickt werden. Wer weiß das überhaupt?
Zunächst einmal bekommt der Absender sein Schreiben wieder, und zwar mit dem von ihm beauftragten Boten.
(idR DeutschePost)

Wie kann man daher dem ursprünglichen Empfänger unterstellen, er hätte das Schreiben zurückgeschickt?

Tatsache ist und bleibt, der Absender hat das Schreiben zurückerhalten und damit sogar den Nachweis, dass sein Schreiben nicht zugestellt wurde.
Wie kann man dann weitere Konsequenzen einleiten bzw. davon ausgehen, das Schreiben sei zugestellt worden?

Ich frage mich auch, ob der Absender überhaupt zur Kenntnis nimmt, dass sein Schreiben nicht zugestellt werden konnte und wie er das wohl vermerkt (wenn er es denn tut).

Und wenn er es vermerkt, muss er sich doch fragen lassen, warum er weiterhin Post an eine nicht zustellbarfähige Anschrift zu übermitteln versucht.

Ich begreif`s einfach nicht.
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2015, 22:38 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.749
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Warum sollte sich irgendeine fiktive Person XYZ (ob nun Adressat oder nicht) überhaupt auch nur irgendwelche Gedanken darum machen...? Denn:

Was nicht zugestellt wurde, kann ja
- weder zurückschickt
- noch angenommen
worden sein oder werden ;)

Ein Bestreiten des Zugangs kann unter diesen fiktiven Umständen i.d.R. "offiziell" genauso erfolgen... ;)

Allenfalls für den fiktiven Fall eines "Scherzboldes" oder "Bösewichtes", welcher Schreiben seiner Haus- oder WG-Mitbewohner auf irgendeine "inoffizielle" Art und Weise "zurücksendet", käme eine Person A ggf. in Erklärungsnot.

Ansonsten steht auf den Briefumschlägen von ARD-ZDF-GEZ ja üblicherweise drauf
Zitat
Nicht nachsenden!
Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!

Insofern wäre davon auszugehen, dass "offizielle" Rücksendungen seitens des Zustellers (i.d.R. Deutsche Post) auch "offizielle" Aufkleber/ Vermerke haben - und nicht irgendwelche "hausgemachten" o.ä.

Überdies ist nicht geklärt, inwiefern der "Premium"-Versand (der mglw. ebenfalls für solche Fälle Vorsorge tragen soll) ganz eigene "Status-Meldungen" (mglw. direkt via QR-Code-Scan o.ä.) beinhaltet.


Nehmen wir mal an, die Briefe würden durch den Empfänger zurückgeschickt werden. Wer weiß das überhaupt?
Zunächst einmal bekommt der Absender sein Schreiben wieder, und zwar mit dem von ihm beauftragten Boten.
(idR DeutschePost)
Tatsache ist und bleibt, der Absender hat das Schreiben zurückerhalten und damit sogar den Nachweis, dass sein Schreiben nicht zugestellt wurde.
Wie kann man dann weitere Konsequenzen einleiten bzw. davon ausgehen, das Schreiben sei zugestellt worden?
Ob ein auf mglw. "inoffizielle" Art und Weise zurückgesendetes Schreiben tatsächlich als "Nachweis für eine Nichtzustellung" gewertet wird, bliebe wohl mglw. einer gerichtlichen/ juristischen Auseinandersetzung vorbehalten.
Es könnte u.U. evtl. sogar das Gegenteil der Fall sein, nämlich dass dies als "Nachweis [oder wenigstens Indiz] für eine Zustellung" gewertet werden könnte, da mglw. der "Machtbereich" des Adressaten/ Empfängers (Briefkasten o.ä.?) als erreicht angesehen wird...


Es ist und bleibt "Orakeln", was - wie oben erläutert - für "nicht zugestellte" Post weitestgehend irrelevant bzw. müßig sein dürfte... ;)


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s
  • Beiträge: 173
Prinzipiell versteht Person A die Problematik, die Adonis ansprechen will... Person A's Bekannte macht es ja nach einem kürzlich erfolgten Umzug genauso...Allerdings sollte man die Briefe direkt aufs Postamt/Agentur bringen mit der Erklärung, dass der angegebene Empfänger hier nicht wohnt und der Brief im Treppenhaus bzw. im fremden Briefkasten eingeworfen wurde...

Einfach vernichten oder wieder in den Briefkasten werfen funktioniert nicht. Zumindest nicht nachhaltig...

Person A hat nämlich das letzte mal (mittlerweile der 2 . Brief seit Dezember 2014) genau zugeschaut: Der Postmitarbeiter klebt einen Zettel auf den Brief, kreuzt dort an was er vom Übergebenden gesagt bekommt (unbekannt, verzogen, gestorben etc...) , streicht das Adressfeld durch und gibt das in eine große Box.

So..., da Person A vor ca. 10 Jahren selbst einmal als Briefträger gejobbt hat 8), weiß er, dass bei solchen Briefen früher unterschieden wurde ob es sich um Infopost handelte und wenn ja, ob dort eine Absenderverfügung drauf war (wenn unbekannt zurück z.B.)

Infopost und Postwurfsendungen bzw. auch Warensendungen ohne irgendwelchen Anweisungen gingen bei Unzustellbarkeit in Ablage P! Da bekam der Absender auch keinerlei Nachricht und ging somit davon aus, dass die Infopost zugestellt worden ist...

Wie es heute ist, weiß Person A leider nicht...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2015, 16:25 von Bürger«

  • Beiträge: 7.394
Wie es heute ist, weiß Person A leider nicht...
Vermutlich ähnlich? Oder sogar schlimmer? In der Bundeshauptstadt scheinen Behörden jedenfalls einzukalkulieren, daß Behördenpost nicht ankommt, weil ja Geiz angeblich geil ist und alles nix kosten darf; -> nicht ohne Grund hat der Bundesgesetzgeber formuliert, daß die Behörde nachzuweisen hat, daß ihre Sendung beim Empfänger auch angekommen ist. -> Die Zustellung der Behördenpost wird per Ausschreibung an jenen Zustelldienst vergeben, der am wenigsten kostet.


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