Deine Idee Der_Heinrich würde sich meiner Ansicht nach ohnehin nicht verwirklichen lassen; aus folgenden Gründen:
1. Bei einem gesetzlichen Honorar von brutto rd. EUR 160,-- (bei Streitwert EUR 500,--) wäre ein gesetzlich zulässiger angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung im Erfolgsfall vielleicht ein paar Tausend Euro. Das lockt keinen Top-Verwaltungs- bzw. Verfassungsrechts-Spezialisten.
2. Mutmaßlich kein Anwalt würde sich bei den derzeitigen Erfolgsaussichten von nahezu Null Prozent darauf einlassen, ein Honorar nur im Erfolgsfalle zu erhalten und bei Misserfolg umsonst gearbeitet zu haben.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es keine Option sein kann darüber nachzudenken, sehr viel Geld für die Beseitigung von offensichtlichem Unrecht aufzuwenden. So wie es hier läuft ist es doch genau richtig: Öffentlichkeitsarbeit, Petitionen, Einflussnahme auf Politiker, Auseinandersetzung mit Gerichtsentscheidungen, Informationsverbreitung. Man sollte den Leuten klar machen, dass zu befürchten ist, dass dieses offensichtlich rechtswidrige System einer verdeckten Kopfsteuer auch auf anderen Gebieten ausgenutzt werden wird, wenn das nicht unterbunden wird.