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Autor Thema: Aufsplittung der Forderungen auf 3 Beträge  (Gelesen 1291 mal)

k
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Aufsplittung der Forderungen auf 3 Beträge
Autor: 04. März 2015, 14:26
Ei gudde wie oder Hallo im Forum,
von meinem Freund xyz habe ich ein merkwürdiges Vorgehen der Abzocker gehört.
Wurden über die ganze Zeit seit 01.01.2013 der sgn. Rundfunkbeitrag immer in einer Summe gefordert, so haben sich die Eintreiber seit Nov. 2014 eine neue Strategie der Verunsicherung einfallen lassen. Sie haben den Gesamtbetrag zunächst in zwei Beträge aufgeteilt, den einen über das Landratsamt in einer Vollstreckungsvorankündigung eingefordert und den anderen kleineren für den Zeitraum vom 01.07-30.09.2014 in einem Festsetzungsbescheid als vollstreckbarer Titel geltend gemacht. Gegen diesen Bescheid hat xyz Widerspruch eingelegt der zurückgewiesen wurde. In der Rechtsmittelbelehrung wird hier auf den Klageweg hingewiesen.

Oben wurde  "zunächst" geschrieben. Mit der Widerspuchablehnung hat man den anderen Betrag jetzt in zwei kleinere aufgeteilt. XYZ vermutet, daß hiermit versucht wird das ganze unübersichtlicher zu machen und die Kosten bei einem späteren Klageweg in die Höhe zu treiben um Klagen zu verhindern.
Habt Ihr eine Meinung dazu? 


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