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Autor Thema: Mündig oder nicht? > "(Rechts-)Geschäfte" mit dem "Beitragsservice" gültig?  (Gelesen 11540 mal)

  • Beiträge: 7.388
'N Abend,

der Beitragsservice gilt als "nicht rechtsfähig".

Eine natürliche Person, die unter Vormundschaft gestellt worden ist, ist zwar "unmündig", aber dennoch voll rechtsfähig? ->

Eine juristische Person, die unter Vormundschaft gestellt worden ist, ist zwar "unmündig", aber dennoch voll rechtsfähig? ->

Warum darf eine nicht rechtsfähige juristische Person für andere gültige Rechtsgeschäfte durchführen? Wenn sie nicht rechtsfähig ist, ist sie doch erst recht auch "unmündig" und darf daraus weder für sich noch für andere rechtsverbindlich handeln?

Wer mit einem Unmündigen Geschäfte tätigt, hat im Zweifel Pech, wenn der Vormund des Unmündigen diese vom Unmündigen durchgeführten Geschäfte als rechtsverbindlich verneint und bleibt auf all seinen Kosten sitzen?

In Falle des Beitragsservices weiß der "mündige" Bürger, daß er mit einem Unmündigen Geschäfte abschließt und diese im Grunde vollständig nichtig sind?

ciao
Pinguin


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Wer mit einem Unmündigen Geschäfte tätigt, hat im Zweifel Pech, wenn der Vormund des Unmündigen diese vom Unmündigen durchgeführten Geschäfte als rechtsverbindlich verneint und bleibt auf all seinen Kosten sitzen?
In Falle des Beitragsservices weiß der "mündige" Bürger, daß er mit einem Unmündigen Geschäfte abschließt und diese im Grunde vollständig nichtig sind?

Das zu eruieren würde vermutlich erst einmal bedeuten, welche Art von "(Rechts-)Geschäften" denn überhaupt in Betracht kämen...

...und ob dies überhaupt greift, sofern man faktisch nicht mit "Beitragsservice" sondern immer nur mit der Landesrundfunkanstalt kommuniziert - denn *diese* ist es ja, gegen welche sich der finanzielle und juristische Druck formal erst einmal wendet.


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Das "nicht rechtsfähig" beim Beitragsservice bedeutet nur, dass du nicht gegen den Beitragsservice klagen kannst. Der Beitragsservice stellt keine Behörde dar, sondern nur einen Teil der Landesrundfunkanstalten. Somit kann der Beitragsservice nur im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt Verwaltungsakte erlassen. Der Beitragsservice dürfte aber nie eigene Verwaltungsakte erlassen, weil du gegen diese nie klagen könntest.


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Wer mit einem Unmündigen Geschäfte tätigt, hat im Zweifel Pech, wenn der Vormund des Unmündigen diese vom Unmündigen durchgeführten Geschäfte als rechtsverbindlich verneint und bleibt auf all seinen Kosten sitzen?
Und wenn es der Vormund bejaht?

Der Vormund bejaht es!
Also muss man schauen, ob die Bejahung rechtmäßig ist.
Und nein, dies ist nicht gegeben, denn eine nicht rechtsfähige Anstalt, darf in ihrem eigenen Namen, kein Vollstreckungsersuchen an die GV verschicken!

Denn der Festsetzungsbescheid der Rundfunkgebührenbeiträge kommt doch von den Rundfunkanstalten. Warum?

Die Frage wäre somit, hat der Beitragsservice überhaupt eine Verwaltungsaktbefugnis????


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1. Denn der Festsetzungsbescheid der Rundfunkgebührenbeiträge kommt doch von den Rundfunkanstalten. Warum?

2. Die Frage wäre somit, hat der Beitragsservice überhaupt eine Verwaltungsaktbefugnis????

1. Weil nur die Landesrundfunkanstalten Verwaltungsakte erlassen dürfen.

2. Nein, der Beitragsservice darf keine eigenen Verwaltungsakte erlassen.



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Das VG Schleswig Holstein hat sogar kürzlich festgestellt, daß eine Erwiderung des BS auf einen Eilrechtsschutzantrag nicht beachtlich ist, weil der BS nicht rechtsfähig ist, d.h. alles was die in eigenem Namen schreiben ist so wertvoll wie der Spruch an der Wand der öffentlich rechtlichen Bedürfnisanstalt(Scheißhausparolen).


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[...] d.h. alles was die in eigenem Namen schreiben ist so wertvoll wie der Spruch an der Wand der öffentlich rechtlichen Bedürfnisanstalt(Scheißhausparolen).
Es gibt ja aber nichts mir als "relevant" bekanntes, was die (ausschließlich) "im eigenen Namen schreiben" würden.
Bei "wichtigen" Schreiben lassen sie einen mindestens im Unklaren darüber, wer nun eigentlich zweifelsfrei Verfasser des Schreibens ist.

Abgesehen davon frage ich mich ja aber
[...] welche Art von "(Rechts-)Geschäften" denn überhaupt in Betracht kämen...
...und ob dies überhaupt greift, sofern man faktisch nicht mit "Beitragsservice" sondern immer nur mit der Landesrundfunkanstalt kommuniziert - denn *diese* ist es ja, gegen welche sich der finanzielle und juristische Druck formal erst einmal wendet.
Mir fällt dazu momentan nicht besonders viel ein...
...genau genommen gar nichts.

Noch ist mir diese Diskussion also zu "abstrakt"...


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Noch ist mir diese Diskussion also zu "abstrakt"...
Freilich ist das "abstrakt"; nur fragen darf man das schon. Es wäre nicht das erste Mal, wo bei der Konstruktion von Verträgen bzw. Gesetzen etwas nicht beachtet wird.


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Abgesehen davon frage ich mich ja aber
[...] welche Art von "(Rechts-)Geschäften" denn überhaupt in Betracht kämen...
...und ob dies überhaupt greift, sofern man faktisch nicht mit "Beitragsservice" sondern immer nur mit der Landesrundfunkanstalt kommuniziert - denn *diese* ist es ja, gegen welche sich der finanzielle und juristische Druck formal erst einmal wendet.
Mir fällt dazu momentan nicht besonders viel ein...
...genau genommen gar nichts.

Noch ist mir diese Diskussion also zu "abstrakt"...

Der Beitragsservice erstellt nur rechtlich unrelevante Infoschreiben. Das Problem und die Gefahr ist allerdings, dass der Beitragsservice im Namen der Landesrundfunkanstalten die Festsetzungsbescheide schickt und der Betroffene darauf reagieren muss. Sprich, wenn zukünftig die Landesrundfunkanstalten die Verwaltungsakte selbst erstellen und schicken müssen, dann fällt uns Betroffenen es auch leichter, welche Schreiben man beantwortet und welche (die vom Beitragsservice) in den Ofen kommen.

Weiterhin denke ich, ist es für die Landesrundfunkanstalten auch wichtig, das ein Buhhmann gefunden wurde, gegen den man nicht klagen kann. Denn der Beitragsservice ist nicht anderes. Diesen kann man schnell schließen und neu hochziehen. Wer schimpft denn großartig über MDR, SWR und Co.. Selbst der Forenname bezog sich auf die alte Geldeintreibungsmaschinerie. Wenn alles zusammenbricht, war es der böse Beitragsservice und die lieben Landesrundfunkanstalten haben nix mit der Art und Vorgehensweise der Geldeintreibung zu tun.


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In diesem Zusammenhang beschäftigt mich auch schon lange eine Frage:

Inwieweit ist es eigentl. für die Bescheide erlassenden Rundfunkanstalten rechtlich gesehen wichtig in den Bescheiden eine "Breitragsnummer" anzugeben, die ja bei einer Zwangsanmeldung vom Beitragsservice aus Köln zugewiesen wird?

Ich meine, das Heraussenden dieser Millionen an Zwangsanmeldungen hat ja sicher auch ein paar Kosten verursacht und das wurde bestimmt im Vorfeld hin und her gerechnet.

Wäre es für das Konstrukt BS / LRAen nicht nötig sich auf so eine Identifikationsnummer zu berufen, dann würde dieses doch auch gar keine Kosten für so eine Vergabe dieser Nummer ausgeben haben wollen, oder?


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Gast

Der Beitragsservice erstellt nur rechtlich unrelevante Infoschreiben. Das Problem und die Gefahr ist allerdings, dass der Beitragsservice im Namen der Landesrundfunkanstalten die Festsetzungsbescheide schickt und der Betroffene darauf reagieren muss. Sprich, wenn zukünftig die Landesrundfunkanstalten die Verwaltungsakte selbst erstellen und schicken müssen, dann fällt uns Betroffenen es auch leichter, welche Schreiben man beantwortet und welche (die vom Beitragsservice) in den Ofen kommen.
Da gibt es auch noch den GV, der hier Mist baut.
Denn er macht aus einem "Vollstreckungsersuchen" einen "Vollstreckungsbescheid"!
Und je nach dem muss dieses Schriftstück, etwas anderes beinhalten.
Denn dies ist auch die Erklärung, warum Unterschrift und Siegel fehlen darf.
In einem "Vollstreckungsersuchen" darf dies alles fehlen, in einem "Vollstreckungsauftrag" nur eines von den Beiden (je nach VwVG der Länder)!

Zitat
Wer schimpft denn großartig über MDR,
Also ich nicht, denn er war der Einzige, der den Selbstbedienungsladen verlassen hat.
Dass schon seit 2003 angeprangerte "Gesamtversorgungswerk der Rundfunkanstalten", sah der MDR wohl als Einziger als Luftballon, welcher irgendwann zunehmen wird.
Denn mit der Rentenreform 2004 und dn Tarifverhandlungen 2005, wollte der MDR nichts mehr zu tun haben und stieg aus aus dem "Gesamtversorgungswerk".
Dass der MDR nun aber die Kohle für andere eintreibt, ist mir unverständlich.
Aber für die RA-en sind ja die Länderherren und -damen zuständig!

Vielleicht sollte man den LÄ-Herren und -damen mal schreiben, was sie den Bürgern ihres Bundeslandes so damit aufbürden!

P.S.
Laut meiner Recherche, hatte der Beitragsservice in Köln, im Jahre 2013 ca. 1240 Mitarbeiter, mit einer Lohnsumme von durchschnittlich 51500,-€.

Was veranlasst die Länderherren bitteschön, dem Bürger ihres Landes, solche Gehälter des BS generrieren zu lassen?


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Laut meiner Recherche, hatte der Beitragsservice in Köln, im Jahre 2013 ca. 1240 Mitarbeiter, mit einer Lohnsumme von durchschnittlich 51500,-€.

Könntest Du bitte mitteilen, wo Du das recherchiert hast?


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

  • Beiträge: 7.388
Laut meiner Recherche, hatte der Beitragsservice in Köln, im Jahre 2013 ca. 1240 Mitarbeiter, mit einer Lohnsumme von durchschnittlich 51500,-€.
Die dann ja sicher auch über den Rundfunkbeitrag gedeckt werden?

Man müsste tasächlich mal alle Rundfunkanstalten zusammen nehmen und die ganzen reinen Mitarbeiterkosten herausfiltern; es dürfte wohl der aller größte Posten aus dem Beitragsaufkommen sein.

Dieses führt hier im Thema aber ot.
--------------------
InesgegenGEZ kann ich hier nur zustimmen; dieser Beitragsservice spielt Sündenbock und hält die anderen aus allem fein raus.

Aber, dennoch; darf er Sündenbock überhaupt spielen?

Warum darf eine nicht rechtsfähige Person eine juristische Person sein?
Darf eine nicht rechtsfähige Person überhaupt öffentliche Gelder verwalten, bearbeiten, hin- und herschieben, oder wie auch immer?

Denn selbst dann, wenn man der Argumentation des EuGH hinsichtlich "Finanzierung durch den Staat" als Steuer nicht folgen mag, (obwohl man das müsste), ist es doch unstreitig, daß die EU-Kommission die Rundfunkfinanzierung als staatliche Beihilfe einordnet. Daraus folgt aber direkt, daß es grundsätzlich öffentliche Gelder sind?


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@Greyhound:
Die Zahlen findet man unter:
www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
(ich sehe gerade: Den link hat man schon gepostet)

Dort stehen (S.43) folgende Gehaltssummen:
Gehälter und Löhne: 66.063.379,97
Sonstige Arbeitsentgelte: 4.400.662,37
Gesamt: 70.464.042,34

Auf Seite 40 steht die Anzahl der Mitarbeiter: 1.284,20

Wenn wir das nun dividieren erhalten wir: 54.869,99 € pro Person.

Da sind aber auch 18 Aushilfen und Azubis inkludiert, die mit Sicherheit etwas weniger als der Schnitt verdienen.
Weitere 266,20 Stellen werden auf Grund von Befristung ebenfalls weniger bekommen. (Annahme!!)

Interessant ist auch Nr. 4d (Seite 43)
Man wendet zusätzlich 10.489.108,10 € für die Altersversorgung p.a. auf.

10.489.108,10 ./. 1284,20 MA = 8.167,82 € pro MA (wobei Azubis, Aushilfen und Befristete weniger oder nichts bekommen) (ebenfalls Annahme!!)

Interessantes Zahlenwerk.

Das jeweilige Zahlenwerk der LRA's sieht nicht viel besser aus.

Man muss sich die unteressanten Punkte herauspicken und gezielte Vergleiche anstellen.

VG rave


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

 
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