Scheinbar wird dort nicht richtig gelesen. Sollte ein Schreiben, wie im Eingangspost auf eine Mahnung, wo tatsächlich "Mahnung" drauf steht als Antwort Versand worden sein.
Dann ist unverständlich, warum der die Rede ist, "Sie wenden sich gegen die Anmeldung der Wohnung ..."
Das ist insofern falsch, weil sich eine Person A mit dem Schreiben gegen die Mahnung wendet, und um Erklärung bittet. So gesehen ist die Antwort fehlerhaft, weil diese bereits nicht auf den richtigen sachlichen Inhalt eingeht. Dazu könnte insofern reagiert werden, als dass die Sache damit nicht geklärt sei, weil auf wesentliche Fragen im ersten Schreiben einer Person A keine Antwort erfolgte.
Ebenso hilft die Erläuterung zur Grundlage der Eröffnung eines Beitragskontos nicht den Fragen dazu ab. Die Grundlagen, welche angeben sind, stellen nur klar, dass eine Person A einen Beitrag leisten soll.
Es wird in diesem Gesetz nicht geregelt, dass dazu Konten ohne Zustimmung der Betroffenen eröffnet werden dürfen.
Ein jeder suche in den nachfolgenden Dokumenten in den angegebenen § die Bestimmungen dazu
Rundfunkstaatsvertraghttp://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/RAeStV.php3hier sollten alle § geprüft werden, weil keine Einschränkung angeben ist
z.B. ist die Höhe allgemein, aber nicht speziell geregelt, es erfolgt auch kein Verweis, wo die tatsächliche Höhe steht, allgemein ein Beitrag.
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (NRW) -> sollte für alle LRA gleich sein
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=Nhier
§ 7
Beginn und Ende der Beitragspflicht,
Zahlungsweise, Verjährung
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (MDR) -> sollte für alle LRA gleich sein
http://www.mdr.de/unternehmen/organisation/struktur/download1350.htmlhier steht die Höhe in §8
§8 Höhe des Rundfunkbeitrags
Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist vorbehaltlich einer Neufestsetzung im Verfahren nach §3 auf monatlich 17,98 Euro festgesetzt.
Eine Person X kann keine Regelung dazu finden, dass ein Konto ohne Zustimmung geöffnet werden kann. Ein Konto könnte allenfalls nach Anmeldung einer Person A eröffnet werden.
Was vielleicht erlaubt wäre, dass Vermutungen angestellt werden dürfen, wer Beitragspflichtig sei, und das dazu Auskünfte im Verwaltungsverfahren eingeholt werden können.