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Autor Thema: Mein Boykott beginnt - sollte ich mich abmelden?  (Gelesen 6155 mal)

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  • Beiträge: 1
Person A hat beschlossen, sich ab sofort dem Boykott anzuschließen und nicht mehr zu zahlen. Sollte sie sich vorher abmelden? Person A hat sich zwar nie angemeldet,  zahlt aber seit wenigen Monaten, nachdem sie ihre Beitragsnummer per automatischer Zwangsanmeldung erhalten hat.

Ich selbst sehe Vor- aber auch Nachteile einer Abmeldung:

Erwarteter Votteil: Ich kann mir vorstellen, dass eine offizielle Abmeldung sinnvoll wäre, um klar seine Zahlungsnichtbereitschaft zu bekunden und im Falle eines Rechtsstreits auf eine vorgenommene Abmeldung verweisen zu können.

Erwarteter Nachteil: ANDERERSEITS könnte doch eine Abmeldung so gedeutet werden,  dass Person A zugibt, bisher angemeldet und mit den Zahlungen einverstanden gewesen zu  sein, und noch offene Beiträge bis zum Moment der Abmeldung auf jeden Fall gezahlt werden müssen, selbst falls ein Gericht den Verweigerern der Beitragszahlungen irgendwann recht geben sollte.

Was meint ihr?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Willkommen im Club und zu der richtigen Entscheidung!

...
Erwarteter Nachteil: ANDERERSEITS könnte doch eine Abmeldung so gedeutet werden,  dass Person A zugibt, bisher angemeldet und mit den Zahlungen einverstanden gewesen zu  sein,
...

Das Einverständniss wurde bereits mit Zahlung der Beiträge gegeben (konkludentes Verhalten) - die sind definitiv weg. Daher dürfte es schwierig sein, jetzt noch gegen die Zwangsanmeldung zu protestieren. Aber nichts und niemand kann Dich daran hindern, nach gründlicher Überlegung Deine Meinung bzgl. der Rechtmäßigkeit des Zwangsbeitrages zu korrigieren.
Über Sinn und Zweck einer Abmeldung kann sicherlich lange philosophiert werden, der tatsächliche Nutzen dürfte sich in Grenzen halten. In diesem Sinne:

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 02:41 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

G

Gast

Hallo freddieprince und Willkommen im Forum!  :)

Person A hat beschlossen, sich ab sofort dem Boykott anzuschließen und nicht mehr zu zahlen.

Das ist sehr löblich von Person A - es müsste viel mehr Personen von A's Schlag geben!

Wenn ich mir die Frage erlauben darf: Was war der Auslöser für diesen (richtigen!) Entschluss?  :P

... offizielle Abmeldung sinnvoll wäre, um klar seine Zahlungsnichtbereitschaft zu bekunden ...

Es ist üblicherweise eine hinreichende Bekundung der Zahlungsnichtbereitschaft einfach keine Zahlung mehr zu leisten. Eine einseitige Abmeldung eines sogenanntenwollten Beitragsschuldners führt seit 2013 zu nichts mehr; macht nur unnötig auf einen wehrhaften Boykottler aufmerksam. Lieber ruhig angehen lassen und einfach die Zahlungen einstellen und vorzugsweise soweit wie möglich möglicherweise abgebuchte Lastschriften zurückbuchen lassen (SEPA Mandat erteilt?). Siehe zum Thema Zurückbuchen auch hier:

Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7788.0.html

A könnte einfach die möglicherweise eintreffenden Festsetzungsbescheide abwarten und daraufhin ggü. der entsprechenden Landesrundfunkanstalt (LRA) jeweils einen begründeten Widerspruch inkl. 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung' einlegen.

Weiterhin ist im Rahmen eines Boykotts jedwede andere Kommunikation mit BS und LRA vergebens, daher überflüssig und daher nicht zielführend!  >:D

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.


SUPER Idee als Slogan für einen Aufnäher / Patch für Jacke, Rucksack usw.  :laugh:

Hat da jmd. vl. günstige Bezugsmöglichkeiten für gr. Auflagen?  >:D


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Hat da jmd. vl. günstige Bezugsmöglichkeiten für gr. Auflagen?  >:D

Keine Ahnung ob die auch Aufnäher machen. Einfach mal gucken:
https://www.wir-machen-druck.de/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 02:40 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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