Hallo,
Person A hat Anfang Feb Bescheid erhalten -
Hintergrund war ein Auszug aus Elternhaus Ende 2014, wurde der Meldebehörde fristgerecht gemeldet.
Die GEZ hat Bescheid für Person A kurzerhand auf 2013 zurückdatiert, somit soll Person A ein Jahr mehr zahlen. Person A Hatte dann direkt per Email Widerspruch / ADV-Antrag eingelegt,
nach Recherche herausgefunden, dass E-Mail unzulässig wäre und daher noch per Fax und Post Widerspruch / ADV eingelegt. Faxbericht hat Person A noch da.
Person A hat nun Sorge ist , ob die GEZ so tun könnte, sie hätte nie etwas gekriegt, bzw. aus irgendwelchen Gründen die Widersprüche verwerfen könnte.
Dass der Bescheid fehlerhaft ist, ist halt offensichtlich, Person A sieht nicht ein, für ein Jahr zu bezahlen,in dem Person A keine Wohnung innehatte, belegen kann Person A alles.
Meines Wissens beruht der GEZ-Bescheid auf den Meldedaten der Gemeinde, dass Person A sich beim Antrag ausfüllen vertan hätte, hält Person A auch für unwahrscheinlich -
Ist das Vorgehen soweit in Ordnung, oder muss Person A nochmal per Post / Einschreiben irgendwas veranlassen? Frist läuft langsam aus, bei evtl. Klage kennt Person A sich null aus und ob ein Faxbericht vor Gericht akzeptiert würde...Person A weiß auch nicht ob sich das lohnen würde, allein wegen dem Zeitaufwand.
Gibt halt viel Halbwissen im Internet, Widerspruch wäre nicht statthaft, die Runfunkszentrale keine Behörde, etc.
Vielen Dank fürs lesen und evtl. Antworten,
M.