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Autor Thema: mehrere Verfahren vor dem VG Düsseldorf (Verfassungsmäßigkeit des RBStV)  (Gelesen 4906 mal)

V
  • Beiträge: 63
03.03.2015 - 9.30 Uhr -
Az.: 27 K 9590/13
Sitzungssaal IV, Raum 235
L. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


03.03.2015 - 10.15 Uhr -
Az.: 27 K 8068/13
Sitzungssaal IV, Raum 235
N. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)

03.03.2015 - 11.00 Uhr -
Az.: 27 K 6798/13
Sitzungssaal IV, Raum 235
T. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ( im privaten Bereich )


03.03.2015 - 11.30 Uhr -
Az.: 27 K 7393/13
Sitzungssaal IV, Raum 235
T. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


03.03.2015 – 13.00 Uhr
Az.: 27 K 9523/13
G. ./. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


03.03.2015 – 13.45 Uhr
Az.: 27 K 7666/13
Z. ./. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


10.03.2015 - 9.30 Uhr -
Az.: 27 K 4/14
Sitzungssaal IV, Raum 235
von H. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
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Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


10.03.2015 - 10.15 Uhr -
Az.: 27 K 324/14
Sitzungssaal IV, Raum 235
M. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


10.03.2015 - 11.00 Uhr -
Az.: 27 K 6965/13
Sitzungssaal IV, Raum 235
M. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
Justiziariat
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


10.03.2015 - 11.45 Uhr -
Az.: 27 K 105/14
Sitzungssaal IV, Raum 235
Z. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
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Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)


10.03.2015 - 13.00 Uhr -
Az.: 27 K 987/14
Sitzungssaal IV, Raum 235
L. . /. Westdeutscher Rundfunk Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Abteilung
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Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (im privaten Bereich)









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  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
...und alle im gleichen Sitzungssaal! Für ein und dem selben Richter!
Da kann man ja schon fast davon ausgehen, dass hier im Vorfeld die Klagen gesammelt wurden und gemäß nach den Begründungen "sortiert" worden sind!?
Das wäre ja dann für den Richter ein Leichteres sich nach "Schema F" zu "richten" und wieder den Bürger * dumm darstehen zu lassen!
Nach dem Motto "Einen nach dem Anderen - im 3/4-Stundentakt... echt heftig!
Na... das seh ich mir aber mal an! Ist ja hier nur um die Ecke...

*  @ Bürger: zwar verinnerlichen - aber nicht persönlich nehmen  :police:


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

P
  • Beiträge: 3.997
nicht das es ähnlich wie beim VG Potsdam wird


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
@ VorsichtStufe

Vielen Dank fürs Finden und Einstellen. ;)

Habe es mal eben auch in den Kalender eingestellt.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

l
  • Beiträge: 19
Ich müßte das auch schaffen. Bin dabei  :)


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  • Beiträge: 7.306
nicht das es ähnlich wie beim VG Potsdam wird
Spätestens das OLG Düsseldorf wird wieder vor den EuGH ziehen, haben die das doch schon mindestens 1x getan. (Siehe EuGH C-337/06).

Darauf wird es die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner der Europäischen Union aber nicht ankommen lassen, käme das doch einer Bloßstellung gegenüber sämtlichen anderen europarechtlichen Vertragspartnern gleich; es würde offensichtlich, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht in der Lage ist, europarechtliche Bestimmungen nachhaltig rechtssicher zu würdigen.

Ich lehne mich hier sehr weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, daß das vollständige öffentliche-rechtliche Rundfunkfinanzierungssytem der Bundesrepublik Deutschland bis Ende April 2015 vom BVerfG nachhaltig unumkehrbar gekippt worden ist. Die Finanzierung des örR wechselt sodann nachhaltig und unumkehrbar auf den Bund über; der Rest verbleibt bei den Ländern bzw. Landesrundfunkanstalten. Der Bund wird seine Unterstützung künftig davon abhängig machen, ob und wie es den Rundfunkanstalten gelingt, derart qualitativ hochwertige kulturelle wie auch gesellschaftskritische Produkte anzubieten, die geeignet sind, die Gesellchaft weiterzuentwickeln und insgesamt nach vorn zu bringen.

Den örR wird europaweit Werbung jeder Art untersagt; immerhin bekommen die eine staatliche Unterstützung, die den privaten Sendern auch künftig nicht zugestanden werden wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 285
Ich lehne mich hier sehr weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, daß das vollständige öffentliche-rechtliche Rundfunkfinanzierungssytem der Bundesrepublik Deutschland bis Ende April 2015 vom BVerfG nachhaltig unumkehrbar gekippt worden ist.

Wie soll das funktionieren?


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

P
  • Beiträge: 207
Ich vermute einen Tippfehler; gemeint war wohl April 2018.


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  • Beiträge: 7.306
Wie soll das funktionieren?
In dem sich das für staatliche Beihilfen zuständige Bundesfinanzministerium und BVerfG hier zusammentun; ich erinnere erneut daran, daß die Bundesrepublik Deutschland die EU-Verträge unterzeichnet hat und hier eine nicht deligierbare Verantwortung trägt. Die Diskussion darüber gehört hier aber nicht hinein.


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