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Autor Thema: Erlebnisbericht zu meiner Verhandlung oder Kampf verloren.... aber...  (Gelesen 5465 mal)

n
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Hallo zusammen,

am 04.08.2015 hatte ich meine Verhandlung am VG Düsseldorf. Für alle, die auf dem Weg dahin sind, möchte ich kurz und knapp meine Erfahrungen schildern:

Der Weg zum Verfahren war nachträglich betrachtet erstaunlich einfach. Richter und Justizangestellte waren nett und kooperativ. Die Kosten hielten sich in Grenzen: 65,- und zwei Mal 105,-€

Bis zur Klage wurde der Beitragsservice immer aufdringlicher (Mahnungen, Drohungen, Inkasso über Stadt, etc.). Mit Einschaltung des Gerichtes wurde es schlagartig ruhiger, ich erhielt lediglich noch eine Zahlungsaufforderung.

Dann schließlich das Verfahren:
Im Gerichtssaal 5 Richter, in der Reihe davor am einen Ende eine Rechtsreferentin des WDR und am anderen Ende mein Platz. Zwei Zuschauer auf den Rängen.
Die freundliche Richterin begann mit knappen Formalitäten und begann dann bereits auf das Weitere einzugehen, wenn ich unterliege. Dies war zunächst interessant, dann tat ich jedoch schon meine Verwunderung darüber kund, das zu Beginn der Verhandlung schon das (von mir erwartete) Ende besprochen wurde.
Sie erklärte dann, das an diesem Tag mehrere, gleiche Verfahren stattfinden und die Entscheidung am Ende getroffen wird.
Auf die einzelnen Punkte meiner Klage gingen wir gar nicht ein ("Sie verstehen ja, das das viele Stunden dauern würde und wir dann heute Abend noch mit den einzelnen Punkten beschäftigt wären.")
Als ich dann doch "länger" (im Endeffekt wohl 1-2 Minuten...) das Wort ergriff und meine Empörung über den Beitrag und das Drumherum kund tat, wich die Richterin auch etwas aus der Formalie ab und gab mir ein paar interessante Dinge mit auf den Weg:
1. Es müssen _viele_ Verfahren über die einzelnen Instanzen laufen, damit irgendwann am OVG, bzw. schließlich beim VfG etwas ankommen kann.
2. Es liegt nicht in der Beurteilung der Gerichte ob die ganze Sache sinnvoll, fair, etc. ist. Das liegt letztendlich bei der Politik, den Politikern und durch Wahlen beim Wähler.
3. Sinnvoll könnte auch etwas mehr Bewegung durch Bürgerinitativen sein. Wenn viele auf verschiedenen Wegen dagegen vorgehen könnte das sinnvoller sein, als Gerichte zu bemühen.

Die Berufung würde auch zugelassen werden ("Nein nein, sie haben ja noch nicht verloren aber wir sagen Ihnen schonmal wie es weitergehen könnte...").
Die Gerichtskosten in der nächsten Instanz wären auch nicht viel höher ("So 110,-€") allerdings besteht dort Anwaltszwang.

Nach kurzen weiteren Formalitäten lächelten sie alle mich noch an und ich fragte dann ob ich jetzt gehen sollte, was bejaht wurde.

Fazit:
Die "Verhandlung" war keine und hätte man sich sparen können.

Knapp zwei Wochen später erhielt ich das sehr ausführliche Urteil zugestellt. Dies lässt sich jedoch recht gut zusammenfassen:
Die Anfechtungsklage ist unbegründet.
Beitrag verstößt gegen kein Recht oder Gesetz und ist verfassungskonform.
Beitrag ist keine Steuer.
Es liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor.
usw.

Da ich nicht bereit bin, viele hundert Euro für einen Anwalt auszugeben, muss ich meinen langen Kampf wohl nun verloren geben.
Ich rechne mit baldigen Forderungen des Beitragsservice und werde dann wohl zahlen müssen.
Gleichwohl wäre eine Chance zur Änderung da, wenn viel viel viel mehr Menschen sich wehren, klagen und auf Politiker einwirken. Dies wird aber nicht passieren, da alle, mit denen ich sprach, gleich reagierten: Empörung über die von mir genannten Fakten aber Resignation und "aber ist halt so".

Auch wenn mich die 600,-€ Forderung nun 260,-€ mehr gekostet haben, war es eine interessante Erfahrung.

Gruß

(Leider bald nicht mehr) NieGEZahlt


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K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Genau das erwartet mich auch bald.

Man kann machen (schreiben / sagen / begründen) was man will, das Urteil steht in der 1. Instanz vor dem VG eh schon fest !
Kein Wunder, das der BS seine Novizen dorthin schickt: "so, junge Frau, sammeln sie mal ein paar Erfahrungen bei den unwichtigen Verfahren"

Wundert mich nur, das die Richter das so lächelnd hinnehmen, das sie vom ÖRR mit diesem Mist zugepflastert werden.  >:(

BS / ÖRR lacht sich ein ins Fäustchen und wir können neben dem "Rückstand" noch mal  ~ 250 EUR drauflegen
(inkl. Gebühr für verfrühten Antrag auf Aussetzung ... der uns auch noch aufgebrummt wurde)

Aber, ich könnte nicht ohne diesen Versuch  ;)

Das ist meine "Demokratieabgabe" !

 ::)

P.S.
Hallo lieber BS, die ihr hier mitlest, irgendwann kriegen wir Euch - einfach Euch ALLE !!!
mit der RS-Versicherung leiste ich mir noch 'ne Runde ...  >:D


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der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

K
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Hallo lieber BS, die ihr hier mitlest, irgendwann kriegen wir Euch - einfach Euch ALLE !!!

Einen großen Sieg würde es bereits bedeuten, wenn die Betriebsrenten der Rundfunk-Rentner nicht mehr aus dem Beitragsaufkommen geleistet werden würden. Hiermit verhält es sich nämlich wie mit den Pensionen von Beamten, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen geleistet werden. Insofern haben die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Stellung von Quasi-Beamten.


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Lieber "Nie" ich stehe kurz vor der Klage vor'm VG, auch D'dorf.
Kannst du dich bitte mal bei mir melden?


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s
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Hallo Leute,

Person Z hat ebenfalls am VG D`dorf geklagt. Natürlich mit negativen Ausgang. " Klage unbegründet....usw." mit 21 Seiten starker Begründung. Vielmehr wurden dort nur andere Urteile wild zitiert.

Person Z hat sich auch Gedanken gemacht, weil wie oft Berufung zugelassen wurde, weiter zu machen beim OVG.
Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist dann lohnt sich das vielleicht auch.

Z ist noch nicht bereit die Flinte ins Korn zu werfen.

Frage dazu:

Wer kennt Anwälte in D`dorf und Umgebung für Thema Rundfunk.
Oder nimmt noch die Kanzlei Norderstedt Mandanten auf?


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Da zumindest die Gerichtskosten beim OVG wohl nicht höher sind, denke ich natürlich schon darüber nach "ob" es weitergehen könnte. Es wurmt mich ein wenig, das diese lapidare "Verhandlung" das Ende sein soll.

Ich hatte daher eine Anwaltskanzlei vor Ort angeschrieben ob und zu welchem Preis sie die weiteren Schritte begleiten würden. Bisher erhielt ich allerdings keine Antwort...


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Das Thema wurde von mir vom geistigen Abfall eines mittlerweile gesperrten User befreit und daher wieder geöffnet. Darunter litten einige Antworten von Stammusern, die ich ebenfalls entfernen musste, da sie keinen Bezug mehr zu den Ausschweifungen des gebannten User hatten.

Wenn wieder ein User meint, sich über unser Regelwerk hinweg zu setzen, wird er sofort gesperrt und seine mentalen Absonderungen kommentarlos gelöscht. Unsere Regeln sind keine Deko, sondern um eine fundierte Diskussionskultur zu fördern. Verschwörungs- und Reichsdeppen mögen bitte andere Häfen ansteuern – hier sind sie nicht willkommen!

Entschuldigt bitte die scharfen Worte, aber das ist unsere aller Zeit, die durch diese Leute vernichtet wird.

Danke für das Verständnis und bleiben wir bitte beim Thema!

René
Administrator


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Update vom 10.09.2015

Ich hatte zwei Anwaltskanzleien angeschrieben, meinen Fall geschildert und um Antwort gebeten, 1. Ob und 2. Zu welchem Preis sie mich in dieser Sache vertreten würden.

Von beiden Kanzleien erhielt ich KEINE Antwort!

Eine der Kanzleien tauchte sogar bei der google Suche im Zusammenhang mit "GEZ Medienrecht Rundfunkbeitrag" auf. Offenbar besteht aber null Interesse "Privatkunden" bei einer Klage zu begleiten.

Bin etwas frustriert und muss daher meinen Kampf, nach der ersten Instanz tatsächlich aufgeben. Warte nun auf die nächste Mahnung des Beitragsservice und werde diese dann bezahlen. Mahnbescheide seitens Stadt/Gerichtsvollzieher kann ich mir leider nicht erlauben... ;-)


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Was ist mit RA Bölck? Der ist doch bundesweit unterwegs!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15689.msg104430.html#msg104430


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

n
  • Beiträge: 12
Die Infos die ich über RA Bölck gefunden habe, bezogen sich auf die Klage in erster Instanz. Diese habe ich ja bereits hinter mir.

Außerdem fand ich den Wunsch "nach Stundensatz" abzurechnen oder ab 10 Leuten mit einer Pauschale von 476,-€ p.P. recht risikoreich, bzw. teuer. Zumal ich für meine Klage die Punkte ja bereits fertig habe, die Argumente also nur fachlich einwandfrei vertreten und argumentiert werden müssten.

Für die zweite Instanz dürften die Kosten ja eher noch höher liegen.

Die Richterin bestätigte mir ja auch, das bereits ein paar Klagen in höheren Instanzen angekommen seien. Mich wundert allerdings, dass man darüber recht wenig Infos findet.


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