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Autor Thema: GEZ Gebühren rückwirkend zahlen für Elternhaushalt  (Gelesen 2209 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo Leute, bitte um Hilfe diese GEZ Schergen treiben Person B in den WAHNSINN!!

Person B ist von zuhause schon länger ausgezogen und hat heute eine Rechnung vom GEZ bekommen sie soll 595,01 Euro rückwirkend zahlen für die Wohnung ihrer Eltern, es ist nicht ihr Haushalt und auch nie ihrer gewesen und soviel B weis muss man seit 2013 PRO HAUSHALT gebühren zahlen, die Gebühren werden aber schon von B´s Eltern bezahlt. Wie sollte B den vorgehen? Soll B da klagen? Person B wirklich keine Lust soviel Geld zu bezahlen  :-[


MfG Oliver

Anm. Mod. seppl: 12.06.2015 Beitrag anonymisiert - Bitte Forenregeln beachten!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2015, 20:07 von seppl«

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  • Beiträge: 6
Also wenn für den Haushalt bereits bezahlt wurde, einfach einen Brief (anrufen geht auch),  an den sogennannten Service schreiben, mit Angabe dass die Rundfunkgebühr bereits unter der Beitragsnummer der Eltern bezahlt wurde.
Das Konte wird dann storniert.
Eigentlich recht problemlos, aber beim Anruf drauf bestehen, dass man die Stornierung schriftlich bekommt.


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