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VGH Kassel weist Berufung gegen Urteil zu beruflich genutztem PC zurück

Begonnen von GEZ noch?, 01. Oktober 2009, 00:20

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GEZ noch?

"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

René

Ich kenne viele, die zuhause arbeiten, bereits privat GEZ zahlen und für deren Arbeit einen PC benötigen. Solche Leute müssten demnach keine extra GEZ-Maut für den PC zahlen. Das Urteil ist aber im Hessen gefällt worden und da Rundfunk Ländersache ist, befürchte ich, dass andere LRAs sich nicht daran halten werden. Das würde schließlich bedeuten, dass man sein Recht fast in jedem Bundesland erstreiten müsste.

In diesem Zusammenhang wäre es sehr interessant, wenn unsere Freunde des SWR sich darüber äußern könnten.

Auf jeden Fall ist das Urteil zu begrüßen und ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Spock

Zitat von: rkk am 01. Oktober 2009, 07:46
Das Urteil ist aber im Hessen gefällt worden und da Rundfunk Ländersache ist, befürchte ich, dass andere LRAs sich nicht daran halten werden.

Kleine Korrektur: Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss.

Damit kann der HR sofort Beschwerde einlegen, was er mit Sicherheit auch machen wird.
Noch eine Korrektur: Am Ende des Urteils (PDF) wird die Mögklicheit der Beschwerde ausgeschlossen.


Gruss
Spock
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

René

Zitat von: Spock am 01. Oktober 2009, 09:04
Zitat von: rkk am 01. Oktober 2009, 07:46
Das Urteil ist aber im Hessen gefällt worden und da Rundfunk Ländersache ist, befürchte ich, dass andere LRAs sich nicht daran halten werden.

Kleine Korrektur: Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss.

Danke für die Richtigstellung!

Wichtig ist die Tatsache, dass damit die Berufung gegen das Urteil vom November 2008 (Az.: 5 E 243/08.WI) nicht zugelassen und hoffentlich es damit zementiert wird.

Zitat von: Spock am 01. Oktober 2009, 09:04
Damit kann der HR sofort Beschwerde einlegen, was er mit Sicherheit auch machen wird.
Noch eine Korrektur: Am Ende des Urteils (PDF) wird die Mögklicheit der Beschwerde ausgeschlossen.

So ähnlich hatte ich es auch verstanden. Um es mathematisch auszudrücken: 1 - 1 = 0

Danke und Grüße

René

gebuehren-igel

Zitat von: Spock am 01. Oktober 2009, 09:04

Kleine Korrektur: Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss.

Damit kann der HR sofort Beschwerde einlegen, was er mit Sicherheit auch machen wird.
Noch eine Korrektur: Am Ende des Urteils (PDF) wird die Mögklicheit der Beschwerde ausgeschlossen.


Nachfrage: ist das sicher? Ich weiß nur, dass man gegen Beschlüsse eines Verwaltungsgerichtes Beschwerde einlegen kann, die dann vom OVG/VGH behandelt werden. Ein Beschluss der zweiten Instanz, wenn wie hier die Anfechtbarkeit ausgeschlossen ist, sollte das Ende der Fahnenstange sein bis auf die Möglichkeit Verfassungsgericht. Beschwerdemöglichkeiten beim Bundesverwaltunsgericht gibt es nur, wenn bei einem Urteil der ersten oder zweiten Instanz die Revision ausgeschlossen wurde.

Spock


Zitat von: Spock am 01. Oktober 2009, 09:04

Noch eine Korrektur: Am Ende des Urteils (PDF) wird die Mögklicheit der Beschwerde ausgeschlossen.


Ich hatte es ja bereits verbessert.

Gruss
Spock
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

gebuehren-igel