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Autor Thema: VGH Kassel weist Berufung gegen Urteil zu beruflich genutztem PC zurück  (Gelesen 3610 mal)

G
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Ich kenne viele, die zuhause arbeiten, bereits privat GEZ zahlen und für deren Arbeit einen PC benötigen. Solche Leute müssten demnach keine extra GEZ-Maut für den PC zahlen. Das Urteil ist aber im Hessen gefällt worden und da Rundfunk Ländersache ist, befürchte ich, dass andere LRAs sich nicht daran halten werden. Das würde schließlich bedeuten, dass man sein Recht fast in jedem Bundesland erstreiten müsste.

In diesem Zusammenhang wäre es sehr interessant, wenn unsere Freunde des SWR sich darüber äußern könnten.

Auf jeden Fall ist das Urteil zu begrüßen und ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.


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Das Urteil ist aber im Hessen gefällt worden und da Rundfunk Ländersache ist, befürchte ich, dass andere LRAs sich nicht daran halten werden.

Kleine Korrektur: Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss.

Damit kann der HR sofort Beschwerde einlegen, was er mit Sicherheit auch machen wird.
Noch eine Korrektur: Am Ende des Urteils (PDF) wird die Mögklicheit der Beschwerde ausgeschlossen.


Gruss
Spock


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2009, 09:11 von Spock«
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

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Das Urteil ist aber im Hessen gefällt worden und da Rundfunk Ländersache ist, befürchte ich, dass andere LRAs sich nicht daran halten werden.

Kleine Korrektur: Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss.

Danke für die Richtigstellung!

Wichtig ist die Tatsache, dass damit die Berufung gegen das Urteil vom November 2008 (Az.: 5 E 243/08.WI) nicht zugelassen und hoffentlich es damit zementiert wird.

Damit kann der HR sofort Beschwerde einlegen, was er mit Sicherheit auch machen wird.
Noch eine Korrektur: Am Ende des Urteils (PDF) wird die Mögklicheit der Beschwerde ausgeschlossen.

So ähnlich hatte ich es auch verstanden. Um es mathematisch auszudrücken: 1 - 1 = 0

Danke und Grüße

René


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2009, 09:42 von rkk«

g

gebuehren-igel


Kleine Korrektur: Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss.

Damit kann der HR sofort Beschwerde einlegen, was er mit Sicherheit auch machen wird.
Noch eine Korrektur: Am Ende des Urteils (PDF) wird die Mögklicheit der Beschwerde ausgeschlossen.


Nachfrage: ist das sicher? Ich weiß nur, dass man gegen Beschlüsse eines Verwaltungsgerichtes Beschwerde einlegen kann, die dann vom OVG/VGH behandelt werden. Ein Beschluss der zweiten Instanz, wenn wie hier die Anfechtbarkeit ausgeschlossen ist, sollte das Ende der Fahnenstange sein bis auf die Möglichkeit Verfassungsgericht. Beschwerdemöglichkeiten beim Bundesverwaltunsgericht gibt es nur, wenn bei einem Urteil der ersten oder zweiten Instanz die Revision ausgeschlossen wurde.


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Noch eine Korrektur: Am Ende des Urteils (PDF) wird die Mögklicheit der Beschwerde ausgeschlossen.


Ich hatte es ja bereits verbessert.

Gruss
Spock


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2009, 15:01 von Spock«
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g

gebuehren-igel


Ich hatte es ja bereits verbessert.


Ah, Sorry, hatte ich überlesen.


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