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Autor Thema: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Im Widerspruch zur Rechtsprechung  (Gelesen 1672 mal)

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  • Kein Geld für Volksverdummung!


Beirat des Finanzministeriums betrachtet öffentlich-rechtlichen Rundfunk einseitig durch wirtschaftsliberale Brille 18.02.15 Von Tabea Rößner, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Das jüngst vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlichte Gutachten zu den Aufgaben und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat nicht zu Unrecht für einige Aufregung gesorgt. Dass eine Reduzierung von Werbung sicherlich sinnvoll ist, darin werden viele mit dem Gutachten übereinstimmen. Dennoch hat der Beirat hier ein Papier veröffentlicht, welches in vielerlei Hinsicht problematisch ist....

http://www.medienpolitik.net/2015/02/offentlich-rechtlicher-rundfunk-im-widerspruch-zur-rechtsprechung/?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=150218%20medienpolitik.net&utm_content=Mailing_8646153


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Tabea Rößner

Seit 1991 freie Journalistin und Autorin (u.a. beim Hessischen Rundfunk, Frankfurt/Main, RTL HessenLive, Frankfurt/Main, ZDF, Mainz); freie Medien- und PR-Beraterin; freie Redakteurin (u.a. beim Hessischen Rundfunk, Frankfurt/Main, ZDF, Mainz); aktuell: Schluss- und Planungsredakteurin (CvD), beim ZDF, Mainz.

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/biografien/R/roessner_tabea/258884


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Das ist aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen geworden. Die, die einst für Ökologie und soziale Nachhaltigkeit stehen wollten, stehen heute auf der gleichen Ebene wie die anderen etablierten Parteien. Getrieben vom Geld- und Machthunger sind ihnen die Bürger und deren Willen vollkommen egal. Frau Rößner blökt den gleichen Mist nach wie es die anderen ihr vorblöken. Aber erklären was
Zitat
Tatsächlich sieht sich der öffentlich-Rechtlichen Rundfunk mit Herausforderungen für die Zukunft konfrontiert: die Aufrechterhaltung eines qualitativ wertvollen Angebots im Zeichen des digitalen Wandels und der Medienkonvergenz.

bedeuten soll kann sie nicht. Muss sie auch nicht, sie hat schließlich ihre Schäfchen schon im Trockenen.


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Der getroffene Hund jault auf....


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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