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Autor Thema: Keine rechtlichen Bedenken gegen Rundfunkbeitrag für Privathaushalte  (Gelesen 7743 mal)

G
  • Beiträge: 126
  • Kein Geld für Volksverdummung!
Pressemitteilung des Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - Pressestelle - vom 23.01.2014 - mit Urteilen
von 2 abgewiesenen Klagen plus Urteilsbegründungen

http://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pr-erkl_14_01_23.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2015, 23:32 von Bürger«

K
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"Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen gegen die Urteile die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zugelassen."

Zugestanden sei ihnen, dass sie der Sache grundsätzliche Bedeutung beimessen. Das VG Gießen sieht nämlich noch nicht mal das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung. Aber gut, die haben ja ohnehin nur aus anderen Urteilen Wort für Wort abgeschrieben.


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G
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"Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen gegen die Urteile die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zugelassen."

Zugestanden sei ihnen, dass sie der Sache grundsätzliche Bedeutung beimessen. Das VG Gießen sieht nämlich noch nicht mal das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung. Aber gut, die haben ja ohnehin nur aus anderen Urteilen Wort für Wort abgeschrieben.

Wo liegt denn dieses Gießen? In der EU?


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S
  • Beiträge: 2.177
Aber gut, die haben ja ohnehin nur aus anderen Urteilen Wort für Wort abgeschrieben.

Welcher Urteile? Das ist wichtig, zu untersuchen.

Die ganze Kammer in Potsdam schrieb Wort für Wort vom Urteil aus Hamburg, aber ließ die Berufung nicht zu.

Man sollte auch die Abschlussarbeiten dieser Richter untersuchen, vielleicht enden sie wie manche Politiker.


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I
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Zitat
VG Bremen, Az.: 2 K 605/13, Az.: 2 K 570/13
Die Gegenleistung für den Beitrag ist daher in der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer bestimmten staatlichen Leistung zu sehen.

Wenn es eine staatliche Gegenleistung ist, kann diese niemals staatsfern sein!!! Da hat das VG Bremen ja etwas ganz neues festgestellt, nämlich das es ein staatsgelenktes Fernsehen ist.

Der Rest ist in großen Teilen nur abgeschrieben.


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G
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Zitat
VG Bremen, Az.: 2 K 605/13, Az.: 2 K 570/13
Die Gegenleistung für den Beitrag ist daher in der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer bestimmten staatlichen Leistung zu sehen.

widerspricht

Zitat
Urteil   
des Zweiten Senats vom 27. Juli 1971 auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1971   
-- 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 -- <
Zitat
Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv031314.html

Es gibt keine Gegenleistung. Schon wieder verfassungswidrig gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Wer hält die endlich auf?



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g
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[quote ]
Wo liegt denn dieses Gießen? In der EU?
[/quote]

 ;D ich komme nicht umhin an den offensichtlich in anderen bereichen wohl fundamentierten kenntnissen des schreibers zu zweifeln. Solch niederschmetternden veröffentlichungen sind hier absolut deplaziert. :P
Ich ertappe mich dabei, einer gezielten provokation erlegen zu sein. :-\


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

u
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  • ohneARDZDFGEZbesser
Aber gut, die haben ja ohnehin nur aus anderen Urteilen Wort für Wort abgeschrieben.
Man sollte auch die Abschlussarbeiten dieser Richter untersuchen, vielleicht enden sie wie manche Politiker.

Bremen und Niedersachsen liegen ja nicht soweit auseinander - Da läuft etwas:
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/verkaufte-jura-examen-richter-joerg-l-legt-gestaendnis-ab-a-1011422.html
Das Verfahren könnte auch für viele weitere Juristen brisant werden: Nach L.s Festnahme Ende März begannen Ermittler damit,
die Klausuren von rund 2000 Juristen zu überprüfen, die seit 2011 in Niedersachsen ihr Examen abgelegt hatten - darunter auch gut 100 Juristen, die heute Richter oder Staatsanwälte sind.


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m

mb1

  • Beiträge: 285
Zitat von: GEiZ ist geil
Es gibt keine Gegenleistung. Schon wieder verfassungswidrig gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

Am 22.08.2012 urteilte das BVerfG: „Bei der Rundfunkgebühr handelt es sich nicht um eine voraussetzungslose Steuer zur Finanzierung des Gemeinwesens, sondern um eine Vorzugslast. Denn sie ist für eine Begünstigung durch eine Leistung der Rundfunkanstalten zu zahlen, indem sie an den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wird.“ (vgl. BVerfG, 1 BvR 199/11 vom 22.8.2012).


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Zitat
Ende März begannen Ermittler damit,
die Klausuren von rund 2000 Juristen zu überprüfen, die seit 2011 in Niedersachsen ihr Examen abgelegt hatten - darunter auch gut 100 Juristen, die heute Richter oder Staatsanwälte sind.

Und lassen sie dann verschwinden! HA! Nur die, die sowieso unbequem sind, GEZ an den Kragen! Zack 8)


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

G
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Man darf gespannt sein, was da noch zu Tage gefördert wird ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2015, 22:04 von Grinsekatze«

v

vmp

  • Beiträge: 94
indem sie an den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wird.“ (vgl. BVerfG, 1 BvR 199/11 vom 22.8.2012).

Hm, nun also doch wieder Gerätebezogen?  ???
Das war noch vor 2013.


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[/quote]

Ein bißchen Provokation und Blödsinn muß sein. Wenn es das schon im ÖRR nicht mehr gibt. Trotz Zwangsgeld.


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mb1

  • Beiträge: 285
Zitat von: vmp
Das war noch vor 2013.
Na und? Das Urteil von 1971 doch erst recht ...
Tatsache ist, dass nach neuerer BVerfG-Rechtsprechung die Rundfunkanstalten eben schon eine Gegenleistung erbringen.


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Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat von: GEiZ ist geil
Es gibt keine Gegenleistung. Schon wieder verfassungswidrig gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

Am 22.08.2012 urteilte das BVerfG: „Bei der Rundfunkgebühr handelt es sich nicht um eine voraussetzungslose Steuer zur Finanzierung des Gemeinwesens, sondern um eine Vorzugslast. Denn sie ist für eine Begünstigung durch eine Leistung der Rundfunkanstalten zu zahlen, indem sie an den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft wird.“ (vgl. BVerfG, 1 BvR 199/11 vom 22.8.2012).

Das war die Rundfunkgebühr. Die war auch geräteabhängig. Daher eine Vorzugslast. An den durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründeten Status als Rundfunkteilnehmer gekoppelt. Das ist jetzt aber anders. Jetzt soll es sich um einen Beitrag handeln. Der braucht aber nicht nur eine Begünstigung durch eine Leistung der Rundfunkanstalten, sondern eine konkret zurechenbare Gegenleistung.


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