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Autor Thema: Festsetzungsbescheid und Zahlungsrückstände  (Gelesen 1978 mal)

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  • Beiträge: 1
Festsetzungsbescheid und Zahlungsrückstände
Autor: 16. Februar 2015, 13:23
Hallo,
Person A hat soviel gelesen von GEZ-Boykott, das er jetzt selbst in einer äußerst ungünstigen Lage ist.
A hat jahrelang, eigentlich noch nie, auf die Briefe reagiert.

Jetzt hat A einen Festsetzungsbescheid bekommen.
Zeitraum 01.10.2014 bis 31.12.2014 Betrag 61,94 €
Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weist das Beitragskonto bis Ende 12.2014 einen offenen Gesamtbetrag von 463,52 € auf.

Jetzt A's Fragen, was kann A da noch tun?
1. Zahlen
2. Besteht da noch eine Verhandlungsmöglichkeit vom Betrag?
3. Nicht zahlen ...?
4. Erschießen, da kein Geld?

Okay letzteres wird A nicht wegen der GEZ machen!

A hofft ihm kann da schnell geholfen werden, da der Bescheid schon vom 02.02.2015 war.

Danke!
Gruß Manni


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 17:07 von Uwe«

G
  • Beiträge: 1.548
Jetzt A's Fragen, was kann A da noch tun?
1. Zahlen
2. Besteht da noch eine Verhandlungsmöglichkeit vom Betrag?
3. Nicht zahlen ...?
4. Erschießen, da kein Geld?

Einem Bescheid kann man widersprechen! Steht doch auf dem Bescheid drauf und ist hier zigfach behandelt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 17:07 von Uwe«

T
  • Beiträge: 268
Mal npaar dumme Fragen...
Wurde der Bescheid per einfache Bekanntgabe zugestellt (normale Post) oder z.B. Einschreiben mit Einwurf o.ä.?
Ist der Bescheid mit dem 02.02.15 datiert oder hat A ihn am 02.02.15 bekommen? Ist sehr wichtig, weil die Frist ab der Bekanntmachung beginnt.
Aber wenn A ihn wirklich bekommen hat, dann kann man doch widersprechen, wie es in der Rechtsbehelfsbelehrung drin steht.

Ist moderiert!
Edit "Bürger":
Thread muss moderiert und daher mindestens vorübergehend geschlossen werden.
Falsches Board (wird verschoben).
Nicht anonymisierte/ fiktive Fallbeschreibung. KEINE RECHTSBERATUNG im Forum!
Allgemeine Fragen, die schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind.
Vor neuen Beiträgen immer ausgiebig die Suchfunktion nutzen!
Und vor allem bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 17:11 von Uwe«

 
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