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Autor Thema: Abgelehnter Widerspruchsbescheid - welche anderen Möglichkeiten außer Klage?  (Gelesen 33650 mal)

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Wäre in dem Fall die Forderung von Person X richtig formuliert - oder wäre diese Forderung kontraproduktiv?

"Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken schlägt die Klägerin vor, das Verfahren NICHT auf einen Einzelrichter zu übertragen, sondern das Verfahren bis zu einer obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags, samt der Zahlung der strittigen Kosten  ruhen zu lassen.

Dies wurde bereits von mehreren Verwaltungsgerichten so praktiziert, wie bspw. Dem VG Frankfurt, VG-Karlsruhe, VG-Mannheim und weiteren."


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Im Prinzip ja, dass VG wird jedoch nicht zwingend der gleichen Meinung sein.
Wahrscheinlich sehen diese nichteinmal die Formfehler als solche an.

Die Bedenken wischen VGs meist einfach weg, und weisen eine Klage ab, aus dem Grund, weil das einfach ist und schnell geht. Es also keine Arbeit macht.

Möchte eine Person A zusätzlich, das dieses Ablehnen nicht so einfach geht, wäre eine Überlegung dahingehend einzubauen, dass sich das VG, weil es keine Entscheidungsgewalt bei Verfassungs Fragen habe (VG sind laut Rechtsordnung überhaupt nicht zuständig), sich in diesen Punkten für nicht zuständig erklärt oder genau aus diesem Grund das gesamte Verfahren entsprechend weitergibt oder ruhenend stellt.

Weitergeben bedeutet aber jede Menge Arbeit für den Richter, wird also nicht passieren. Ruhend legen ist halt nicht abgeschlossen, macht aber zunächst noch weniger Arbeit als ablehnen.

Hat ein Richter dort einen "Posten/Bein" irgendwo beim Rundfunk und ist in diesem Punkt in seinen Ansichten befangen, dann lehnt der Richter auch ab, so das eine Person A in die Berufung kommen könnte. Wahrscheinlich kommt es auf eine bedachte Wortwahl an.

Gibt es ein Link zu einem Urteil des VG, wo eine Klage einer Person A anhängig wäre?


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Ja ein AZ einer auf Eis gelegten Klage wäre gut, um das nennen zu können.

Ansonsten sieht es wohl schlecht für Person X aus, wenn das VG bereits im Herbst eine ähnliche Klage ablehnte - oder wie seht Ihr das?


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Hier meine bescheidene unfachmännische Meinung:
VG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zuständig. Da gibt es doch genug Anknüpfpunkte durch die Formfehler und Nichtwürdigung der entsprechenden Gesetze, die man dem Richter unter die Nase reiben sollte und darauf hinweisen, dass diese in den bisherigen Verfahren gar nicht behandelt wurden und man genau diese Punkte beachtet haben möchte. Eigentlich gehts ja gar nicht um die GEZ ;-)

VG ist NICHT für die Verfassungsfrage zuständig. In einigen Urteilen wird aber gerade die Verfassungsmässigkeit von den VGs bestätigt, obwohl gar nicht zuständig. Das wäre auch ein Anknüpfpunkt.


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VG ist NICHT für die Verfassungsfrage zuständig. In einigen Urteilen wird aber gerade die Verfassungsmässigkeit von den VGs bestätigt, obwohl gar nicht zuständig. Das wäre auch ein Anknüpfpunkt.

Das heißt also, dass Person X gar nicht erst auf die verfassungsrechtlichen Bedenken eingehen sollte, da das ohnehin nicht am VG beurteilt werden kann?


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@ FRAGENDERX

Nein, das war nicht so gemeint. Ganz im Gegenteil:

Da wir hier ja nun einige Urteile und deren Begründung kennen, in denen VG Richter die Verfassungsmässigkeit bestätigen und nur auf die ebenso fragwürdigen Urteile der anderen VGs verweisen, ist es m.E. sinnvoll diesen Widerspruch schon in der Verhandlung zu benennen.
So wie ich es verstanden habe, urteilt ein Richter ausschliesslich über das, was vorgetragen wurde.
Kopiert man die Klagebegründunge der Kollegen hier einfach, wird auch das Urteil (sehr wahrscheinlich) genauso ausfallen.


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Gibt es hier im Forum denn konkrete Klagebegründungen anderer Gerichte - ich lese immer nur, dass Gerichte das auf Eis legten, ohne konkreten Verweis mit AZ usw.


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Aktenzeichen beim Verwaltungsgerichtshof 
Suche mal nach   2 S 1943/14 und S 2 2168/14


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Gehe ich richtig in der Annahme, dass es bei diesen AZ darum geht, dass entsprechende Urteile in der Revision sind?

Wenn das VG an dem Person X klagt schon im Oktober 2014 eine Klage abgewiesen wurde - dass dann seine Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit auch abgewiesen wird?

Was könnte Person X denn noch anstellen (außer auf Verfassungsmäßigkeit und formale Fehler in den Bescheiden hinzuweisen), damit das nicht geschieht und stattdessen das Verfahren ruhend gestellt wird, ohne Zahlung von Beiträgen?


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Nein, diese Urteile sind Ruhend gestellt, bis es eine  Klärung der Verfassungsmässigkeit gibt.

Zu einer Klageabweisung kann ich nichts sagen.


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Hallo,

könnte Person X die Erwiderung so formulieren, mit dann nachfolgenden Argumenten?

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei meine Erwiderung auf das Schreiben des

Bayerischen-Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München (Beklagte)

Beitragsnummer: xxxxxxx

Die Klägerin schlägt vor, das Verfahren NICHT auf einen Einzelrichter zu übertragen, sondern das Verfahren bis zu einer obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags, samt der Zahlung der strittigen Kosten  ruhen zu lassen.

Zahlreiche ähnlich lautende Verfahren ruhen bereits (vgl. erstinstanzliche Entscheidungen baden-württembergischer Verwaltungsgerichte zur Frage der Zulässigkeit einer Rundfunkbeitragserhebung: VG Freiburg vom 02.04.2014 – 2 K 1446/13, VG Stuttgart jeweils vom 01.10.2014 – 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14). Die in allen Verfahren zugelassene Berufung wurde auch in allen Verfahren eingelegt (Aktenzeichen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: 2 S 1943/14, 2 S 2104/14 und 2 S 2168/14


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2015, 19:22 von Bürger«

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Was wenn nach längerer Zeit Person X einen Brief vom Gericht erhält, in dem mitgeteilt wird, dass die Sache ans ich klar wäre und jetzt ein urteil ohne mündliche Verhandlung gesprochen würde, bzw. er gefragt wird ob er eine mündliche Verhandlung wolle.

Was wenn am Telefon der Richter schon mitteilen würde, dass aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes die Beiträge in jedem fall rechtens wäre und er mit einem Zurückziehen der Klage immerhin 2/3 der Gerichtsgebühren wieder bekommen würde.

Würde es in so einem Fall Sinn machen weiterzumachen und eine Klageabweisung zu kassieren?


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Zitat
Würde es in so einem Fall Sinn machen weiterzumachen und eine Klageabweisung zu kassieren?

Das kommt drauf an, wie Person A selbst weiter machen wollte:
Ja, wenn der Rechtsweg weiter gegangen werden soll.

Ja, wenn Person A ein "tatsächliches" Gespräch mit der Partei führen will.
Dabei ist darauf zu achten was tatsächlich in das Verhandlungs Protokoll übertragen wird, denn alles was später dort nicht steht wurde ja nicht vorgetragen. Eine Überprüfung der Verhandlung also des Ablaufs ist mit so einem Protokoll auch nicht möglich, dazu bedürfte es einer Aufzeichnung. Person A würde gut daran tun, die Möglichkeiten einer Aufzeichung der Verhandlung zu prüfen.

Das ist insbesondere wichtig für die wahrscheinlich notwendige Rüge wegem fehlendem Gehör, wenn wesentliche Punkte der Klage nicht mit Ausführungen bedacht wurden. Vergleiche dazu z.B. Teile aus dem Beispiel der Rüge von Rechtsanwalt Bölck, vor dem Bundesverwaltungsgericht. Vorgetragen wurden Punkte (PersonX war live dabei) aber Eingang in das gerügte Urteil haben diese Punkte nicht gefunden, eine Auseinandersetzung hat somit nicht stattgefunden. Immer wenn so etwas passiert muss geprüft werden ob eine tatsächlich Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt.

Auch ist möglicherweise dem Richter immer noch nicht klar, dass die Gerichte mit den Urteilen nach welchen er sich jetzt richten will nicht Recht gesprochen sondern es verbogen haben.

Eine Ausseinandersetzung mit Gründen warum diese also scheinbar Recht verbiegen sollte erfolgen.

Will Person A selbst Richtung Bundesverfassungsgericht gehen, dann muss Person A auf ein Urteil bestehen, weil sonst die weiteren Schritte nicht gangbar sind. Der Rechtsstreit zu Ende ist, Person A dann zur Zahlung aufgefordert oder vollstreckt wird.

PersonX würde zudem folgendes neues Thema empfehlen zu lesen, wegen der Auseinandersetzung in Bezug zu den letzten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts.

Verfassungswidrig! Verfassungswidrig! Verfassungswidrig!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19597.msg127215.html#msg127215


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In Bayern ist die Gefahr groß, eine Klatsche zu kassieren, man könnte einen weiteren Sachvortrag vorbringen, in dem zum Beispiel auch ausgeführt wird, daß das Oberverwaltungsgericht in Leipzig die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages in der Urteilsbegründung sogar festgestellt hat (daß es sich über das dann notwendige Procedere, nämlich Vorlage beim Bundesverfassungsgericht hinwegsetzt, steht auf einenm anderen Blatt). Je nach Klagebegründung, die sich vielleicht auch auf Europarecht beruft, könnte auch das Ruhendstellen des Verfahrens von Klägerseite angeregt oder beantragt werden, schließlich sind in Leipzig noch reichlich Verfahren offen und das Bundesverfassungsgericht muß sich auch kurzfristig mit dem Rundfunkbeitrag befassen, Aktenzeichen dazu findet man über die Suchfunktion des Forums, dann kann man ja argumentieren, daß die Sache aufgrund eigener Klagebegründungen doch nicht so einfach ist, als daß ein Einzelrichter damit klarkäme.
Ich halte das Zeitgewinnen für eine wichtige Sache, und wenn man schon verliert, dann wenigstens erst später, was den Restablauf verzögert, da es während der Klage (außer wenn Verjährung zu drohen scheint) wenigstens keine neuen Bescheide gibt.


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In Bayern ist die Gefahr groß, eine Klatsche zu kassieren, man könnte einen weiteren Sachvortrag vorbringen, in dem zum Beispiel auch ausgeführt wird, daß das Oberverwaltungsgericht in Leipzig die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages in der Urteilsbegründung sogar festgestellt hat (daß es sich über das dann notwendige Procedere, nämlich Vorlage beim Bundesverfassungsgericht hinwegsetzt, steht auf einenm anderen Blatt). Je nach Klagebegründung, die sich vielleicht auch auf Europarecht beruft, könnte auch das Ruhendstellen des Verfahrens von Klägerseite angeregt oder beantragt werden, schließlich sind in Leipzig noch reichlich Verfahren offen und das Bundesverfassungsgericht muß sich auch kurzfristig mit dem Rundfunkbeitrag befassen, Aktenzeichen dazu findet man über die Suchfunktion des Forums, dann kann man ja argumentieren, daß die Sache aufgrund eigener Klagebegründungen doch nicht so einfach ist, als daß ein Einzelrichter damit klarkäme.
Ich halte das Zeitgewinnen für eine wichtige Sache, und wenn man schon verliert, dann wenigstens erst später, was den Restablauf verzögert, da es während der Klage (außer wenn Verjährung zu drohen scheint) wenigstens keine neuen Bescheide gibt.

Ja, Zeitgewinnen würde schon reichen für Person A

Nur leider sagte der Richter am Telefon, dass solche Verfahren jetzt im Eildurchgang "erledigt" werden sollen und der übergeordnete Verwaltungsgerichtshof klar vorgegeben habe solche Klagen abzuweisen, da die Beiträge "rechtskonform" seien. Er meinte auch bei einer Revison wäre die Niederlage schon vorgegeben und noch niemand hätte da jemals in Bayern Erfolg gehabt.

Was also könnte man machen das ganze nochmals hinauszuschieben - das Gericht jedenfalls will das jetzt offenbar schnell vom Tischen haben.


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