In Bayern ist die Gefahr groß, eine Klatsche zu kassieren, man könnte einen weiteren Sachvortrag vorbringen, in dem zum Beispiel auch ausgeführt wird, daß das Oberverwaltungsgericht in Leipzig die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages in der Urteilsbegründung sogar festgestellt hat (daß es sich über das dann notwendige Procedere, nämlich Vorlage beim Bundesverfassungsgericht hinwegsetzt, steht auf einenm anderen Blatt). Je nach Klagebegründung, die sich vielleicht auch auf Europarecht beruft, könnte auch das Ruhendstellen des Verfahrens von Klägerseite angeregt oder beantragt werden, schließlich sind in Leipzig noch reichlich Verfahren offen und das Bundesverfassungsgericht muß sich auch kurzfristig mit dem Rundfunkbeitrag befassen, Aktenzeichen dazu findet man über die Suchfunktion des Forums, dann kann man ja argumentieren, daß die Sache aufgrund eigener Klagebegründungen doch nicht so einfach ist, als daß ein Einzelrichter damit klarkäme.
Ich halte das Zeitgewinnen für eine wichtige Sache, und wenn man schon verliert, dann wenigstens erst später, was den Restablauf verzögert, da es während der Klage (außer wenn Verjährung zu drohen scheint) wenigstens keine neuen Bescheide gibt.