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Autor Thema: Beiladung für den WDR im verwaltungsgerichtlichen Verfahren  (Gelesen 28951 mal)

S
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Wie ihr ja vielleicht wißt, hatte Herr K beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Dem wurde auch erstmal stattgegeben, siehe:



Danach hat Herr K ein paar mal "normale" Post vom VG erhalten, welche hauptsächlich die Stellungnahme der Vollstreckungsbehörde der Stadt enthielt, sowie eine Reaktion des WDR.


Leider sind dies zum Teil nur Faxkopien, deshalb etwas schlechte Qualität. Aber achtet mal auf den unteren Paragraphen bei der Stellungnahme der Stadt. 600 (!) weitere Vollstreckungsaufträge neben den von Herrn K, für den 1.11.2014. Das muss man sich mal vorstellen! Wir reden hier von einer Stadt, die "nur" knapp über 100.000 Einwohner zählt...

Zu diesem Schreiben hat Herr K auch Stellung bezogen und geschrieben, dass er es eine erschreckende Vorstellung findet, falls in diesen 600 weiteren Fällen mit den Bürgern ebenso unrechtmäßig und verschleiernd vorgegangen wurde bzw. wird wie bei ihm....

Vorgestern jedenfalls kam dann interessanterweise eine förmliche Zustellung vom Gericht.


Darin ein Beiladungsbeschluss für den WDR:


Sowie:


Weiß einer, was das genau bedeutet, dass der WDR nun beigeladen wurde? Heißt dass, das er richtig Stellung nehmen soll, also nun praktisch auch Antragsgegner ist, oder einfach nur zur Kenntnisnahme für den eigentlichen Beschluss beigeladen wird? Wieso wird das so formell angekündigt?

Ich glaube, dass das ein gutes Zeichen für Herrn K ist, oder? Denn irgendwo scheint der Richter ja seiner Argumentationskette aus dem Antrag bzw. den beigefügten Anlagen von seinem Schriftverkehr mit der Vollstreckungsbehörde zu folgen, sonst wäre es ja gar nicht nötig, den WDR beizuladen und förmliche Zustellungen durchzuführen, oder?

Was meint ihr?

p.s.: Ich hab das obige nochmal so zusammengefasst und mit der neuen Entwicklung als neuen Faden aufgemacht, damit es übersichtlicher und wesentlicher wird. (Außerdem waren bei ein paar der Bilder im anderen Faden immer noch ein paar ungeschwärzte Stellen) Ich hoffe, das ist ok!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 15:00 von Bürger«

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Na das ist doch schon einmal nicht schlecht. Muss doch der WDR persönlich vor Gericht antanzen und kann sich nicht mehr auf seine automatischen Erfüllungsgehilfen verlassen. Ist eben dumm, wenn man nicht alles mit Textbausteinen erschlagen kann.

Der Richter macht einen kompetenten Eindruck. Ich wünsche Dir das das Urteil Dir wohlgesonnen sein wird.
Die ÖRR sollten noch viel häufiger genötigt werden sich mit Individuen auseinanderzusetzen.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

S
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Nee, richtig vor Gericht antanzen müssen die nicht. Ne Beiladung bedeutet ja glaub ich nur, dass sie im Verfahren nun offiziell mit einbezogen werden und Stellung nehmen müssen. Man kann sich ja denken, wie das von deren Seite aussehen wird... ::)

Übrigens, weiß einer von Euch, inwiefern falsche Datumsangaben im Schriftverkehr mit der Behörde oder gar mit dem Gericht ne Rolle spielen? Herr K ist nämlich aufgefallen, dass die Vollstreckungsbehörde bei ihm einen Schreiben rückdatiert hat, wobei es sich dabei natürlich um einen Irrtum anstatt um Absicht handeln könnte. Inwiefern kann sowas Konsequenzen haben?

Er selber hat leider auch einmal ein falsches Datum angegeben, da war es aber wirklich ein Irrtum. (Weil er wohl den Briefkopf von einem anderen Schhreiben in Word übernommen und dann vergessen hatte, das Datum anzupassen) Sollte man das Gericht im Verfahren daraus hinweisen und bitten, den Fehler zu korrigieren? Wäre das wichtig?


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Übrigens, weiß einer von Euch, inwiefern falsche Datumsangaben im Schriftverkehr mit der Behörde oder gar mit dem Gericht ne Rolle spielen? Herr K ist nämlich aufgefallen, dass die Vollstreckungsbehörde bei ihm einen Schreiben rückdatiert hat, wobei es sich dabei natürlich um einen Irrtum anstatt um Absicht handeln könnte. Inwiefern kann sowas Konsequenzen haben?

Er selber hat leider auch einmal ein falsches Datum angegeben, da war es aber wirklich ein Irrtum. (Weil er wohl den Briefkopf von einem anderen Schhreiben in Word übernommen und dann vergessen hatte, das Datum anzupassen) Sollte man das Gericht im Verfahren daraus hinweisen und bitten, den Fehler zu korrigieren? Wäre das wichtig?

Nach einer unkompetenten Meinung sind solche formalen Fehler laut Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO) heilbar. D.h. spätestens der Richter hat das festzustellen, was fürn Datum wohl eher akzeptiert wird.

Aber etwas anderes wird daraus, wenn z.B. der Beitragsservice solche "zeitlichen Irrtümer" massenweise veranstaltet... Siehe auch den Thread mit der Rückdatierung hier im Forum.


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Es gibt eine interessante Entwicklung im Gerichtsverfahren gegen die Stadt als Vollstreckungsbehörde bzw. dem vom Verwaltungsgericht beigeladenen WDR. Letzerer hat Herrn K bzw. dem VG ein Angebot gemacht und Herr K ist sich nicht sicher, wie er jetzt reagieren soll. Was würdet ihr an seiner Stelle tun?

Zur Erläuterung: Der WDR hatte so Stellung bezogen, dass er für die Durchführung der Vollstreckung plädierte, indem er u.a. eine Liste von neuzeitigen Beschlüssen aufführte, die alle für die Rundfunkanstalten entschieden wurden. Daraufhin schilderte Herr K in einer Stellungnahme vom 8.3.2015 detailiiert, dass es schon öfters Vorfälle gab, wo keine Post bei ihm angekommen war. Des Weiteren zweifelte er nochmals die Rechtmäßigkeit seines Beitragskontos an (da er nie eine Einwilligung hierzu gegeben hat) und führte als Gegenbeispiel einen der Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen VGs an http://www.directupload.net/file/d/3944/7dh2s37k_pdf.htm

Jetzt scheint dem WDR ein bißchen die Muffe zu gehen, aber das Angebot erscheint Herrn K wie eine Falle oder linke Tour. Das mit der "Bestandskraft" irritiert ihn... -->

      

Was meint ihr - soll er die Sache für erledigt erklären oder soll er auf eine Entscheidung des Gerichts pochen? Ich meine, wenn das Justiziariat des WDRs schon so ankommt, dann ist es ja sehr wahrscheinlich, dass das Gericht eh für ihn entscheiden und vielleicht sogar noch weiter gehen wird, oder?


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Wie wurde hier der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" begründet ... ?

Die Sache ist erledigt... vermutlich Ziel erreicht ...(Aussetzung der Vollziehung)


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P
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PersonX fehlt gerade eine Info zu dem was vor so einer Vollstreckung passiert sei, geht aber davon aus, das bisher keine Bescheide zugestellt wurden, welche hier vollstreckt werden sollen. Weil ja die Rede von fehlender Post ist.
Deswegen die Vollstreckung wohl gestartet wurde.
Also Fall 1. -> sollten keine Bescheide zugestellt wurden sein, so können diese auch keine Bestandskraft entwickeln. Egal wie sehr sich die LRA das wünscht.

---Edit, habe die anderen Sachen nochmal über folgen, ist also so gesehen Fall 1 ---
Falls die Vollstreckung trotz Widerspruch auf diese Bescheide begonnen wurde.
Also Fall 2.
Wird damit sicherlich der Zeitraum bis zur Ausstellung des Widerspruchsbescheid gemeint sein. Respektive dann dort die Klage.
Sollte bereits die Klage laufen, dann bis zum Abschluss dieser Klage.
---

Sollte es sich um Fall 1 handeln, würde eine PersonX dem Gericht weiterhin erklären, das eine Vollstreckung ohne Bescheide nicht möglich ist, und Bescheide auch keine Bestandskraft erlangen können, wenn diese nicht bekannt gegeben wurden und das Verfahren entsprechend weiter führen, so das der Richter feststellen kann, das der BS/LRA die Vollstreckung ohne gültige Voraussetzung begonnen hat.
Um aber genau das zu vermeinden, das Angebot.
Die LRA ist an diesem Urteil nicht interessiert, mit dem Angebot wollen Sie das auch verhindern. Das Urteil würde ja vielen anderen von Nutzen sein, wenn es zu Gunsten einer Person A ausfällt.
Andere Meinungen?


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Die Sache ist halt, da steht nichts drin, was mit den Forderungen dann weiter passiert.
Im Prinzip könnt der WDR weiter machen, nachdem das Hauptverfahren für erledigt erklärt wurde.



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Interessiert mich,wie es bei Herrn K weitergeht,
zumal es aussieht, als wenn ich in nächster Zukunft vor dem gleichen Gericht klagen werde.
Ggf. Bitte PN senden.


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g
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Die Formulierung bis zur Bestandskraft ist nach Ansicht von Y nur ein Versuch, den ganzen Ablauf hinauszuzögern bzw. von neuem zu starten, durch neuerliche Zusendung oder ggf. Widerspruchsbescheidung, gegen die dann erst Recht geklagt werden müsste.

Nach bescheidener Ansicht von Y ist Person X hier zuzustimmen von kein Leistungsbescheid, dort keine Bestandskraft, ggf. noch (Forumsuche nach RA Bölck), neue Entscheidungen von Gerichten gegen Vollstreckung ohne Leistungsbescheid anzuführen, falls Person K das noch nicht gemacht hat. grade heute hat Y hier im Forum dazu was gelesen ( Gericht Aachen), was genau zum Fall von K passt.


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Ja, es läuft wohl darauf hinaus, dass Herr K das "Angebot" des WDR ablehnen wird. Interessant ist ja, dass der WDR quasi zugegeben hat, und das gegenüber dem Gericht, dass die Bescheide bisher keine Bestandskraft hatten! Wahrscheinlich beziehen sie das aber nur darauf, dass Herr K nie deren Post erhalten hat. Aber auch das wäre enorm, dass sie das nun so anerkennen.

Von jemand anderem ist Herr K aber auf etwas anderes aufmerksam gemacht worden. Was ist, wenn das Gericht, da es ja nun die Bescheide vom WDR hat, diese Herrn K zustellt? Kann es dann sagen, hier, ist nun zugestellt, jetzt müssen sie auch zahlen. Geht das überhaupt? Weil die Sache ist ja die, dass es schon zu einem Vollstreckungsvorgang durch die Stadt kam, der fehlerbelastet war, und den kann das Gericht ja schlecht umgehen. Der Antrag war ja immerhin auf Aussetzung dieser Vollstreckung. Nee, rückwirkend durch das Gericht die Vollstreckung geltbar zu machen geht wohl kaum...oder? Ich weiß, ist ein bißchen paranoid.

Also ich denke Herr K wird auf einen Beschluss des VGs pochen...


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"...bis zu deren Bestandskraft..." versteht Person Z so, das sie einfach nochmal mit Zustellnachweis zustellen können und dann wäre alles so wie sie es jetzt gerne hätte.
(keine Rechtsberatung)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag fehlt... weil erledigt.
Die Frage ist was konkret wurde überhaupt beantragt .. wurde das mit Feststellungsklage kombiniert ?


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Zitat
Was ist, wenn das Gericht, da es ja nun die Bescheide vom WDR hat, diese Herrn K zustellt? Kann es dann sagen, hier, ist nun zugestellt, jetzt müssen sie auch zahlen
Jetzt zugestellt....  ;D
Nee, glaub ich nicht dass die das machen!
Und wenn schon:  jetzt aber mit dem Recht, Widerspruch einzulegen!
Seh das als eine Win/Win Situation!

Edit: die Hauptsache ist als erledigt anzusehen! (Klage von "K" gegen diese miese Vollstreckung)
Und die zahlen das Verfahren weil sie Kaka gemacht haben!
Gratuliere!
Jetzt auf die Bescheide warten und dann gemäß Widerspruch einlegen!

Zitat
Wird eine rechtshängig zulässige Klage durch ein späteres Ereignis unzulässig bzw. unbegründet, kann die Erledigung der Hauptsache in einem Zivil- oder Verwaltungsprozess erklärt werden.
http://www.juraforum.de/lexikon/erledigung-der-hauptsache

..so würde ich das sehen - oder hab ich was überlesen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. April 2015, 22:46 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

G
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Zitat
Was ist, wenn das Gericht, da es ja nun die Bescheide vom WDR hat, diese Herrn K zustellt? Kann es dann sagen, hier, ist nun zugestellt, jetzt müssen sie auch zahlen

Daß das Vorgehen gegen die Vollstreckung alles nur verzögert aber nicht beendet, sollte ja klar sein. Nachdem der Dumunk dem Gericht die nicht zugestellten Bescheide übersandt hat und das Gericht diese Erwiderung dem Herrn K zugestellt hat, dürfte jetzt die Widerspruchsfrist zu laufen beginnen.


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